Barrierefrei studieren - Informationen für Studienbewerber_innen und Student_innen mit Behinderung und chronischer Krankheit
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen rund um das Studium mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit.
Wir empfehlen allen Studieninteressent_innen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit, rechtzeitig vor dem Beginn des geplanten Studiums einen Beratungstermin zu vereinbaren oder in die Sprechstunde der Tutorin für Barrierefreiheit zu kommen. Auf diese Weise können alle Fragen geklärt und notwendige Anträge rechtzeitig gestellt werden.
Beratung
Beratung findet statt durch
die studentischen Mitarbeiterinnen Bettina Balzer und Antje Barten.
Sie sind direkte Ansprechpartnerinnen für Studienbewerber_innen und Student_innen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten.
In der vorlesungsfreien Zeit erreichen sie uns unter barrierefrei@ash-berlin.eu ,um einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren.
Die Kommission und die Tutorinnen haben jetzt ein Postfach, in das schriftliche Mitteilungen etc. eingeworfen werden können.
Es befindet sich am Ende des Ganges im 4. OG (nahe der Toiletten), Nummer 4-116
Das Beratungsangebot umfasst:
- Individuelle und vertrauliche Beratung für Student_innen mit Beeinträchtigung an der ASFH
- Beratung für Studienbewerber_innen mit Beeinträchtigung z.B. zum Härtefallantrag
- Ansprechpartnerinnen für die individuellen Bedürfnisse der Student_innen (angepasste Prüfungs- und Studienbedingungen)
- Einsatz für die Durchsetzung und Wahrung von Interessen der Student_innen mit Beeinträchtigung an der ASFH
- Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von baulichen Maßnahmen bzw. Anschaffung von technischen Hilfsmitteln
Der Beauftragte für Barrierefreiheit der ASH ist
Prof. Dr. Wolfgang Schneider,
Hochschullehrer.
Sprechzeit: Dienstag von 12.00 bis 13.00 Uhr im Raum 404
in der Vorlesungszeit.
persönliche Terminvereinbarung telefonisch Montags und Dienstags:
030 99245404
Sonderanträge zur Zulassung zum Studium
Studienbewerber_innen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit können, wenn bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sind, eine Sonderzulassung (Härtefallantrag, Verkürzung der Wartezeit, Verbesserung der Durchschnittsnote) zum Studium beantragen. Diese Sonderzulassung führt dann ohne Berücksichtigung der anderen Auswahlkriterien (Notendurchschnitt, Wartesemester, Punktesystem) zum Studium.
Die genauen Vorraussetzungen und Informationen zu den Anträgen erfragen Sie bitte beim Immatrikulationsamt der ASFH:
oder bei der Tutorin für Barrierefreiheit. (siehe Seitenanfang)



