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Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

 

Die Anzahl der Studienplätze im Master-Studiengang ist beschränkt auf 25. Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Zulassungskapazität, wird eine Auswahl nach u. g. Kriterien getroffen. Die Zulassungskommission entscheidet über die Platzierung auf einer Warte-/Nachrückliste.

 

Die Bewerbungsfrist für den 2. Studiendurchlauf mit Beginn im Februar 2011 endet am 01.10.2010. Alle Interessenten können sich ab sofort bewerben.

 

 

Zugangsvoraussetzungen

 

• einschlägiger erster Hochschulabschluss, i. d. R. Soziale Arbeit
oder ein Abschluss der Human-, Sozial- oder Kulturwissenschaften

• nachgewiesene gute Russischkentnisse

• nachgewiesene gute Deutschkenntnisse

 

 

Bewerbungsunterlagen für das Zulassungsverfahren

 

•Lebenslauf

•ein Motivationsschreiben

•Nachweise über einschlägige Berufs- bzw. Praxistätigkeiten

•ggf. Nachweise über Auslandserfahrung (Studium, Praxistätigkeiten)

•Empfehlungsschreiben (davon mindest eins von einem Hochschullehrer)

•Eine Kopie des Reisepasses

Zulassungsantrag 2011

Zulassungsantrag_2011.pdf

 

Wichtige Hinweise

 

• Die Bewerbungsunterlagen müssen bei Ablauf der Bewerbungsfrist

vollständig vorliegen. Bewerbungen per Fax oder Email können leider nicht akzeptiert werden.

• Allen Nachweisen über Studienabschlüsse und Studienleistungen,

die im Ausland erworben wurden, muss eine Erklärung des

Notensystems beigefügt werden (weiterführende Infos unter anabin.de.

• An der ASH eingereichte Bewerbungsunterlagen dürfen nur in deutscher Sprache verfasst sein. Ggf. sind beglaubigte Übersetzungen beizufügen.

 

Rechtliche Grundlage

 

Die Zulassung im Russisch-Deutschen Masterstudiengang Interkulturelle Sozialarbeit erfolgt auf der Grundlage der §§ 31 Abs. 4, 61 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG; in der Fassung vom 21. April 2005).

Impressum | webmaster@asfh-berlin.de | Druckfassung | Letzte Änderung: 06.05.2010