Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Die Anzahl der Studienplätze im Master-Studiengang ist beschränkt auf 25. Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Zulassungskapazität, wird eine Auswahl nach u. g. Kriterien getroffen. Die Zulassungskommission entscheidet über die Platzierung auf einer Warte-/Nachrückliste.
Die Bewerbungsfrist für den 2. Studiendurchlauf mit Beginn im Februar 2011 endet am 01.10.2010. Alle Interessenten können sich ab sofort bewerben.
Zugangsvoraussetzungen
• einschlägiger erster Hochschulabschluss, i. d. R. Soziale Arbeit
oder ein Abschluss der Human-, Sozial- oder Kulturwissenschaften
• nachgewiesene gute Russischkentnisse
• nachgewiesene gute Deutschkenntnisse
Bewerbungsunterlagen für das Zulassungsverfahren
•Lebenslauf
•ein Motivationsschreiben
•Nachweise über einschlägige Berufs- bzw. Praxistätigkeiten
•ggf. Nachweise über Auslandserfahrung (Studium, Praxistätigkeiten)
•Empfehlungsschreiben (davon mindest eins von einem Hochschullehrer)
•Eine Kopie des Reisepasses
Zulassungsantrag 2011
Wichtige Hinweise
• Die Bewerbungsunterlagen müssen bei Ablauf der Bewerbungsfrist
vollständig vorliegen. Bewerbungen per Fax oder Email können leider nicht akzeptiert werden.
• Allen Nachweisen über Studienabschlüsse und Studienleistungen,
die im Ausland erworben wurden, muss eine Erklärung des
Notensystems beigefügt werden (weiterführende Infos unter anabin.de.
• An der ASH eingereichte Bewerbungsunterlagen dürfen nur in deutscher Sprache verfasst sein. Ggf. sind beglaubigte Übersetzungen beizufügen.
Rechtliche Grundlage
Die Zulassung im Russisch-Deutschen Masterstudiengang Interkulturelle Sozialarbeit erfolgt auf der Grundlage der §§ 31 Abs. 4, 61 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG; in der Fassung vom 21. April 2005).



