Der Personalrat der ASH Berlin
Der Personalrat für das nichtwissenschaftliche sowie für wissenschaftliches Personal der ASH hat unterschiedlich gestaltete Informations-, Mitbestimmungs-, Anhörungs- Mitwirkungs- und sonstige Beteiligungsrechte bei vielen mit dem Arbeitsplatz zusammenhängenden arbeitsrechtlichen, tariflichen und sozialen Angelegenheiten, z.B. Einstellung, Eingruppierung und Vergütung, Veränderung der Tätigkeit, Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsplatzgestaltung, Gesundheit am Arbeitsplatz, Beurteilungen, Weiterbildung, Kündigung usw.
Die rechtliche Grundlage für unsere Arbeit ist das Personalvertretungsgesetz (LPersVG) des Landes Berlin.
Wenn Sie Fragen haben oder beratende Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vorschläge für die Downloadliste nehmen wir ebenso gerne entgegen und werden diese unter Voraussetzung der gemeinsamen Abstimmung des Personalrats aufnehmen.
Mitglieder des Personalrats
Horst Goedel (Vorsitzender)
Raum 331/App. 353
Mitarbeiter/Fort- und Weiterbildung
Katrin Tepper (Stellv. Vorsitzende)
Raum/App. 414
Mitarbeiterin/Studiengangskoordinatorin
Birgit Sievers (Stellv. Vorsitzende)
Bibliothek/App. 384
Mitarbeiterin/Bibliothek
Stefanie Lothert
Raum 335/App. 345
Mitarbeiterin/Allgemeine Verwaltung
Kerstin Miersch
Raum 306/App. 304
miersch(at)ash-berlin.eu
Mitarbeiterin/International Office
DIE FRAUENBEAUFTRAGTE
Dr. Evelyn Tegeler
Raum/App. 322
tegeler(at)ash-berlin.eu
Internetseite der Frauenbeauftragten
Die Frauenbeauftragte der ASH arbeitet vertrauensvoll mit dem Personalrat zusammen. Nach der Novellierung des PersVG Berlin aus dem Jahr 2008 darf sie an allen Sitzungen des Personalrats (§ 36 PersVG) beratend teilnehmen. Dasselbe gilt auch für das Monatsgespräch mit der Hochschulleitung (§ 70 PersVG).
Der SCHWERBEHINDERTENBEAUFTRAGTE
Wolfgang Huber
Raum/App.108
huber(at)ash-berlin.eu
Die SCHWERBEHINDERTENBEAUFTRAGTE/Hochschullehrer/innen
Frau Prof. Dr. Dech
Raum/App.508
dech(at)ash-berlin.eu
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie erfüllt ihre Aufgaben inbesondere dadurch, dass sie u.a. darüber wacht, dass die Dienststelle zugunsten schwerbehinderter Menschen geltender Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsverordnungen durchführt (Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX), Bundesgesetzblatt 1, 2001, S. 1046).



