ASH Berlin / Organisation / Akad. Selbstverwaltung / Antidiskriminierungs-
kommission

Welche Aufgaben hat die Kommission?

Auch vor öffentlichen Einrichtungen machen Vorurteile nicht halt. Die Benachteiligung Einzelner, die als Ausgrenzung/ Diskriminierung* erlebt wird, kommt daher auch im Hochschulbereich vor.

Die ASH Berlin bemüht sich, sowohl vorbeugend tätig zu sein als auch denjenigen, die von Diskriminierung betroffen sind, eine Anlaufstelle zu bieten.

Die Antidiskriminierungskommission ist diese Anlaufstelle. Sie setzt sich aus Angehörigen aller Statusgruppen zusammen, die vom akademischen Senat gewählt werden. Sie berichtet dem akademischen Senat einmal jährlich von ihrer Arbeit. Sie hat die Aufgabe, Beschwerden entgegenzunehmen, Beratung zu bieten und Maßnahmen anzuregen/einzuleiten, die Abhilfe schaffen.

 

Wie arbeitet die Kommission?

Die Kommission greift Fragen auf, die einen fairen und diskriminierungsfreien Umgang in der Hochschule tangieren. In erster Linie aber will sie Ansprechpartnerin für diejenigen sein, die im Hochschulalltag Diskriminierungen erleben - und dies möglichst unkompliziert.

Sie können sich daher mit Ihren Anliegen an jedes einzelne Mitglied der Kommission wenden - unabhängig von Ihrer Statusgruppenzugehörigkeit. Es findet dann ein erstes Gespräch mit der Person statt, an die Sie sich gewendet haben. In diesem Gespräch versuchen die Kommissionsmitglieder, Ihr Anliegen zu verstehen und mit Ihnen gemeinsam zu überlegen, wie Abhilfe zu schaffen ist bzw. weiter verfahren werden kann. - Soll die gesamte Kommission sich mit dem Problem auseinandersetzten? Sollen sich Mitglieder der Kommission direkt in den Konflikt einschalten? Soll der Fall an andere Gremien weitergeleitet werden? Soll der Vorfall ohne Namensnennung in einen Bericht aufgenommen werden? - Über diese Fragen entscheiden letztendlich Sie, dabei bleibt die Vertraulichkeit Ihrer persönlichen Mitteilungen gewahrt.

 

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* Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Antidiskriminierungskommission ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Ziel des Gesetzes ist, rassistische Benachteiligungen oder Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

 

Derzeitige Mitglieder der Kommission und AnsprechpartnerInnen

Ruth Großmaß (Lehrende)

Kontakt: Raum 426/ Tel.: 501

e-mail: grossmass[at]ash-berlin.eu

 

Peter Hensen (Lehrender)

Kontakt: Raum/Tel. 425/415

e-mail: hensen[at]ash-berlin.eu

 

Michaela Heinrich (Studierende)

e-mail: michaela.heinrich[at]googlemail.com

 

Pia Herberg (Studierende)

e-mail: piaherberg@gmx.de

Marion Morgenstern (Mitarbeiterin im Büro der Frauenbeauftragten)

Kontakt: Raum/Tel.: 320

e-mail: morgenstern[at]ash-berlin.eu

Karin Schwarz (Mitarbeiterin Zentrum für Weiterbildung)

e-mail: schwarz[at]ash-berlin.eu

Tel.: 030/99 245 - 331

Nurten Karakas (Lehrbeauftragte)

e-mail: karakas[at]ash-berlin.eu

Christian Zippel (Lehrbeauftragter)

e-mail: chzippel[at]t-online.de