Berufungskommissionen
Der Akademische Senat beschließt die Ausschreibung einer Professur und benennt die Mitglieder der Berufungskommission. Nach Abschluss der Bewerbungsfrist werden von der Berufungskommission nach den Kriterien des Ausschreibungstextes die Bewerbungen gesichtet. Die Berufungskommission erarbeitet einen Vorschlag für den Akademischen Senat, welche Kandidaten / Kandidatinnen zu einer hochschulöffentlichen Anhörung geladen werden. Nach Abschluss der Anhörungsrunden erstellt die Berufungskommission für den Akademischen Senat eine Rangfolge nach der Qualität der Bewerbungen in Form einer Berufungsliste. In der Regel müssen drei Bewerber/innen vorgeschlagen werden. Die entgültige Verabschiedung der Berufungsliste erfolgt durch den Akademischen Senat. Die Berufung selber erfolgt durch den für Hochschulen zuständigen Senator/in. Im gesamten Abstimmungsverfahren verfügen die Hochschullehrer/innen über die Mehrheit der Stimmen. Die Verwaltungsmitarbeiter/innen haben nach den Bestimmungen des BerlHG kein Stimmrecht und wirken nur beratend mit.
Aktuelle Stellenausschreibungen
Hier finden Sie die aktuellen Stellenausschreibungen für Hochschullehrende der ASH Berlin.