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Prüfungsausschuss

Stellung und Aufgabe des Prüfungsausschuss (PA)
 

Prüfungsausschüsse sind nach den Hochschulgesetzen der Länder als eigenständige Organe der akademischen Selbstverwaltung für die Organisation der Prüfungen vorgesehen.

 An unserer Hochschule gibt es einen gemeinsamen Prüfungsausschuss für alle Studiengänge. Diesem gehören an drei Professorinnen bzw. Professoren sowie je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Lehrbeauftragten und der Studierenden. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Akademischen Senat gewählt. In den Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge sind die Befugnisse dieses Prüfungsausschusses maßgeblich geregelt. Die Prüfungsordnungen werden vom Akademischen Senat verbindlich als Satzungen beschlossen und bedürfen zudem der Genehmigung der Senatsverwaltung.

Dem Prüfungsausschuss kommen unter anderem folgende Aufgaben zu:

  • Organisation und Sicherstellung der Prüfungen nach den Vorgaben der Prüfungsordnungen
  • Zulassung zur Bachelor- oder Master-Arbeit und Festsetzung der Termine
  • Festsetzung von besonderen Prüfungsbedingungen für Studentinnen und Studenten mit Behinderung
  • Entscheidung über Notenbeschwerden der Studentinnen und Studenten
  • Anregungen zur Reform der Studiengänge und der Prüfungsordnungen

Der Prüfungsausschuss kann einen Teil seiner Aufgaben zur Bearbeitung und Entscheidung auf die Vorsitzende oder den Vorsitzenden übertragen. Der Prüfungsausschuss kooperiert in den Diplom-, Bachelor- und konsekutiven Masterstudiengängen eng mit dem StudierendenCenter Prüfung (Prüfungsamt) bzw. bei den Weiterbildungsmasterstudiengängen mit den jeweiligen Studiengangskoordinatoren. In den meisten Fällen ist es deshalb naheliegend, sich über diese Stellen an den Prüfungsausschuss zu wenden.

Als Letztes soll noch das Zitat eines Wahlberliners die Prüfungsprogrammatik erläutern. Es fand bereits in der vorangegangenen Gremiendarstellung des Prüfungsausschusses Erwähnung:

"Das Urteil, das die Schule fällt, kann daher so wenig etwas Fertiges sein, als der Mensch in ihr fertig ist. Die allerhöchste Regierung hat daher befohlen, dass erstens die Zensuren der Schüler nicht öffentlich bekannt gemacht werden sollen; zweitens, dass ausdrücklich, indem sie den Schülern vorgelesen werden, dabei zu erklären sei, sie seien als die freien Urteile ihrer Lehrer über sie anzusehen; es komme diesen Urteilen aber "kein unmittelbarer Einfluss auf die künftige Lebensbestimmung und die dereinstige Stellung in der politischen Verfassung zu". Denn wie die Arbeit der Schule Vorübung und Vorbereitung ist, so ist auch ihr Urteil ein Vorurteil; eine so wichtige Präsumtion es gibt, so ist es nicht schon etwas Letztes."

(Hegel, Rede zum Schuljahrabschluss am 2. September 1811).
 

Prof. Dr. Nils Lehmann-Franßen

 

Aktuelle Zusammensetzung

Neuwahl der Mitglieder im Sommersemester 2011

 

Hochschullehrer/innen:

Herr Prof. Dr. Nils Lehmann-Franßen (Vorsitzender)
Herr Prof. Dr. Uwe Bettig (stellv. Vorsitzender)
Frau Prof. Dr. Ines Dernedde

Vertreter/innen:

Frau Prof. Dr. Ruth Großmaß
Frau Prof. Dr. Tamara Musfeld
Herr Prof. Dr. Uwe Flick
 

Lehrbeauftragte:

Herr Heiner Laux
Vertreter:
Herr Claus Mischon
 

Studierende:

Frau Birte Kapinos
Vertreterin: N.N.

 

Kontaktstelle: Studierendencenter - Prüfungsamt