Antrags- und Vergabeverfahren*
Anträge auf Unterstützung durch studentische Mitarbeiter werden jährlich für das darauf folgende Haushaltsjahr an die Tutorenbeauftragte über die Allgemeine Verwaltung Frau Hellenkamp (Mail), gestellt. Die Tutorenkommission/ Tutorenbeauftragte setzt dafür eine jährliche Frist, die rechtzeitig hochschulöffentlich bekannt gegeben wird.
Die jährlichen Anträge auf Unterstützung durch studentische Mitarbeiter werden durch alle Bereiche der ASH, auch die im laufenden Jahr geförderten, gestellt und formlos begründet. Sie dienen als Grundlage der Gesamtplanung.
Die Tutorenkommission erarbeitet nach Bekanntgabe des Haushaltsplans der ASH und nach Ablauf der Antragsfrist einen Stellenplan für den Einsatz der studentischen Beschäftigten für das kommende Haushaltsjahr als Vorlage für den Akademischen Senat der ASH (AS). Über im laufenden Haushaltsjahr nicht ausgegebene Mittel entscheidet die Tutorenbeauftragte auf Grundlage des aktuellen Haushaltsplans.
Wichtige Informationen für die Antragstellung:
- Neuanträge können nur im Rahmen vorhandener Stellen bzw. von Umverteilungen berücksichtigt werden
- Neuanträge im laufenden Jahr können nur bei gleichzeitiger Umverteilung realisiert werden
- Stellen werden i.d.R. auf zwei Jahre ausgeschrieben und besetzt, Verlängerungen sind nach begründetem Antrag möglich
- Studentinnen und Studenten können nach Ablauf von bereits einem Semester eingestellt werden (BA-Laufzeit)
- Alle Anträge umfassen folgende Angaben: Tätigkeitsbeschreibung, Umfang und Laufzeit der Tätigkeiten ausgedrückt in wöchentlicher Arbeitszeit, Ansprechpartner
- Studentische Arbeitsgruppen legen ihrem Antrag eine Projektbeschreibung bei aus der Inhalt und Umfang des geplanten Vorhabens hervorgeht, ein Zeitplan ersichtlich ist und eine Hochschullehrerin bzw. ein Hochschullehrer als Ansprechpartner benannt wird.
Antragsfrist 2009
31.08.2009
*alle Angaben unter Vorbehalt der Bestätigung durch den Akademischen Senat der ASH