Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren
Dies ist das Procedere von der Ausschreibung bis zur Einstellung:
- Stellenausschreibung geht der Personalabteilung aus dem jeweiligen Bereich zu.
- Sie wird unter Beteiligung des stud. Personalrat von der Personalabteilung ausgeschrieben.
- In der Ausschreibung wird der/die jeweilige AnsprechpartnerIn benannt.
- Der/Die AnsprechpartnerIn erhält die Bewerbungen. Nach Bewerbungseingang erhalten die BewerberInnen zunächst eine Eingangsbestätigung und danach eine Einladung zum Gespräch von dem/der AnsprechpartnerIn (Bereich).
- Zum Bewerbergespräch wird auch der Stud. Personalrat eingeladen.
- Nach der Bewerberauswahl erhält die Personalabteilung von dem/der AnsprechpartnerIn die Mitteilung wer eingestellt werden soll.
- Die Einstellungsabsicht wird von der Personalabteilung an den stud. Personalrat zur Mitbestimmung eingereicht.
- Nach Mitbestimmung durch den Personalrat wird der/die BewerberIn von der Personalabteilung eingestellt.
- Die anderen BewerberInnen erhalten von dem/der AnsprechpartnerIn die Absagen.