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Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren

Dies ist das Procedere von der Ausschreibung bis zur Einstellung:

  1. Stellenausschreibung geht der Personalabteilung aus dem jeweiligen Bereich zu.
    • Sie wird unter Beteiligung des stud. Personalrat von der Personalabteilung ausgeschrieben.
    • In der Ausschreibung wird der/die jeweilige AnsprechpartnerIn benannt.
  2. Der/Die AnsprechpartnerIn erhält die Bewerbungen. Nach Bewerbungseingang erhalten die BewerberInnen zunächst eine Eingangsbestätigung und danach eine Einladung zum Gespräch von dem/der AnsprechpartnerIn (Bereich).
  3. Zum Bewerbergespräch wird auch der Stud. Personalrat eingeladen.
  4. Nach der Bewerberauswahl erhält die Personalabteilung von dem/der AnsprechpartnerIn die Mitteilung wer eingestellt werden soll.
  5. Die Einstellungsabsicht wird von der Personalabteilung an den stud. Personalrat zur Mitbestimmung eingereicht.
  6. Nach Mitbestimmung durch den Personalrat wird der/die BewerberIn von der Personalabteilung eingestellt.
  7. Die anderen BewerberInnen erhalten von dem/der AnsprechpartnerIn die Absagen.