Studentische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der ASH*
Die Tätigkeiten der studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begründen sich aus § 121, 2 BerlHG und bestehen insbesondere aus Unterrichtstätigkeiten (Tutorien) zur Vertiefung und Aufarbeitung der Lehrinhalte sowie zur Unterstützung von Forschung und Lehre durch sonstige Hilfstätigkeiten. Der Aufgabenbereich umfasst Kenntnisse über das Gesamtvorhaben sowie ? soweit möglich ? eine Beteiligung an der Planung von Tätigkeiten und Projekten. Er beschränkt sich nicht auf reine Hilfstätigkeiten.
Der Begriff ?Studentische Hilfskraft? wird in der Sprachregelung der ASH ersetzt durch ?Studentische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? oder durch ?Studentische Beschäftigte?.
An der ASH sind studentische Mitarbeiterinnen und studentische Mitarbeiter in vier Bereichen tätig:
a) Bereich Service
b) Bereich Studiengänge
c) Arbeitsbereich Lehre und Forschung
d) Studentische Arbeitsgruppen
Zu a.) Hierzu gehören unterstützende Tätigkeiten im Studierenden-Center, bei der Frauenbeauftragten, im Veranstaltungsmanagement, im Zentrum Weiterbildung, im Computerzentrum, in der Medienwerkstatt, im Bereich Theater, Musik, Foto, in der Bibliothek, in der Kinderbetreuung, bei der Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen und mit Deutsch als Fremdsprache.
Studentische Beschäftigte leisten ergänzende Tätigkeiten zu den Tätigkeiten der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zu b.) Diese Tätigkeiten unterstützen die Studiengangsleitungen und Studiengangskoordinatoren, vor allem in den konsekutiven BA und MA Studiengängen der ASH.
Zu c.) Dieser Bereich umfasst die Unterstützung der wissenschaftlichen und künstlerischen Dienstkräfte bei ihren Tätigkeiten in Forschung und Lehre. Die studentischen Beschäftigten sind den Hochschullehrern direkt zu geordnet (Professorentandems mit je einer halben stud. MA- Stelle).
Zu d.) Hier führen studentische Mitarbeiterinnen und studentische Mitarbeiter selbst Unterricht in kleinen Gruppen (Tutorien) durch. Studentische Arbeitsgruppen werden durch studentische Initiativen auf Grundlage eines gemeinsamen Interesses an einem sozialen/sozialpolitischen Thema gegründet und können nach Antragstellung durch eine studentische Mitarbeiterin bzw. einen studentischen Mitarbeiter unterstützt werden, die Planung/Anleitung/Koordination der Tätigkeiten der studentischen Mitarbeiter obliegt jeweils einer zu benennenden Hochschullehrerin bzw. einem zu benennendem Hochschullehrer.
*alle Angaben unter Vorbehalt der Bestätigung durch den Akademischen Senat der ASH