Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
hier finden Sie einen Leitfaden zur Ausschreibung und Einstellung von studentischen Beschäftigten.
Für Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Bewerbungsprocedere
Dies ist das Procedere von der Ausschreibung bis zur Einstellung:
- Stellenausschreibung geht der Personalabteilung aus dem jeweiligen Bereich zu.
- . Sie wird unter Beteiligung des stud. Personalrat von der Personalabteilung ausgeschrieben.
- In der Ausschreibung wird der/die jeweilige AnsprechpartnerIn benannt.
- Der/Die AnsprechpartnerIn erhält die Bewerbungen. Nach Bewerbungseingang erhalten die BewerberInnen zunächst eine Eingangsbestätigung und danach eine Einladung zum Gespräch von dem/der AnsprechpartnerIn (Bereich).
- Zum Bewerbergespräch wird auch der Stud. Personalrat eingeladen.
- Nach der Bewerberauswahl erhält die Personalabteilung von dem/der AnsprechpartnerIn die Mitteilung wer eingestellt werden soll.
- Die Einstellungsabsicht wird von der Personalabteilung an den stud. Personalrat zur Mitbestimmung eingereicht.
- Nach Mitbestimmung durch den Personalrat wird der/die BewerberIn von der Personalabteilung eingestellt.
- Die anderen BewerberInnen erhalten von dem/der AnsprechpartnerIn die Absagen.