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Tarifvertrag für studentische Beschäftigte

Als studentische/r Beschäftigte/r habt ihr einen Tarifvertrag, der eure arbeitsrechtlichen Angelegenheiten klärt. Z.B. Urlaub, Krankheit, Stundenlohn, Vertragslaufzeit.

 

Studie über studentische Beschäftigung

Die GEW, ver.die und die Personalräte der HU und FU haben eine Studie zur Beschäftigung von Studierenden an den Berliner Hochschulen durchgefüht.

 

 

Urteil des Arbeitsgerichts Berlin

Gemäß §121 Abs.3 S.1 werden studentische Beschäftigte in der Regel für vier Semester eingestellt. Hier ein Gerichtsurteil, welches diese Rechtsauffassung noch einmal bestätigt.