Tarifvertrag für studentische Beschäftigte
Als studentische/r Beschäftigte/r habt ihr einen Tarifvertrag, der eure arbeitsrechtlichen Angelegenheiten klärt. Z.B. Urlaub, Krankheit, Stundenlohn, Vertragslaufzeit.
Studie über studentische Beschäftigung
Die GEW, ver.die und die Personalräte der HU und FU haben eine Studie zur Beschäftigung von Studierenden an den Berliner Hochschulen durchgefüht.
Urteil des Arbeitsgerichts Berlin
Gemäß §121 Abs.3 S.1 werden studentische Beschäftigte in der Regel für vier Semester eingestellt. Hier ein Gerichtsurteil, welches diese Rechtsauffassung noch einmal bestätigt.