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Der Personalrat der ASH Berlin

Der Personalrat für das nichtwissenschaftliche sowie für wissenschaftliches Personal der ASH hat unterschiedlich gestaltete Informations-, Mitbestimmungs-, Anhörungs- Mitwirkungs- und sonstige Beteiligungsrechte bei vielen mit dem Arbeitsplatz zusammenhängenden arbeitsrechtlichen, tariflichen und sozialen Angelegenheiten, z.B. Einstellung, Eingruppierung und Vergütung, Veränderung der Tätigkeit, Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsplatzgestaltung, Gesundheit am Arbeitsplatz, Beurteilungen, Weiterbildung, Kündigung usw.

 

Die rechtliche Grundlage für unsere Arbeit ist das Personalvertretungsgesetz (LPersVG) des Landes Berlin.
 

 

 

Mitglieder des Personalrats

Horst Goedel

Raum 335/App. 353

goedel(at)ash-berlin.eu

Mitarbeiter/Fort- und Weiterbildung

 

Kerstin Miersch

Raum 304/App. 437

miersch(at)ash-berlin.eu

Mitarbeiterin/Karriereplanung

 

Stefanie Lothert (2. stellv. Vorsitzende)

Raum 341/App. 345

lothert(at)ash-berlin.eu

Mitarbeiterin/Allgemeine Verwaltung

 

Birgit Sievers (Vorsitzende)

Bibliothek/App. 384

sievers(at)ash-berlin.eu

Mitarbeiterin/Bibliothek

 

Katrin Tepper  (1. stellv. Vorsitzende)

Raum 327/App. 414

tepper(at)ash-berlin.eu

Mitarbeiterin/Studiengangskoordinatorin

 

DIE FRAUENBEAUFTRAGTE

Antje Kirschning (Frauenbeauftragte)

Raum/App. 322

frauenbeauftragte(at)ash-berlin.eu

Internetseite der Frauenbeauftragten

 

Die Frauenbeauftragte der ASH arbeitet vertrauensvoll mit dem Personalrat zusammen. Nach der Novellierung des PersVG Berlin aus dem Jahr 2008 darf sie an allen Sitzungen des Personalrats (§ 36 PersVG) beratend teilnehmen. Dasselbe gilt auch für das Monatsgespräch mit der Hochschulleitung (§ 70 PersVG).

 

Der SCHWERBEHINDERTENBEAUFTRAGTE

Sam-Lennard Asbeck

Bibliothek/App. 387

asbeck(at)ash-berlin.eu

 

stellvertretende SCHWERBEHINDERTENBEAUFTRAGTE

Frau Prof. Uta Walter

Raum/App.402

walter(at)ash-berlin.eu

und

Wolfgang Huber

Raum/App.108

huber(at)ash-berlin.eu

 

 

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie erfüllt ihre Aufgaben inbesondere dadurch, dass sie u.a. darüber wacht, dass die Dienststelle zugunsten schwerbehinderter Menschen geltender Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsverordnungen durchführt (Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX), Bundesgesetzblatt 1, 2001, S. 1046).