Der Personalrat der ASH Berlin
Der Personalrat für das nichtwissenschaftliche sowie für wissenschaftliches Personal der ASH hat unterschiedlich gestaltete Informations-, Mitbestimmungs-, Anhörungs- Mitwirkungs- und sonstige Beteiligungsrechte bei vielen mit dem Arbeitsplatz zusammenhängenden arbeitsrechtlichen, tariflichen und sozialen Angelegenheiten, z.B. Einstellung, Eingruppierung und Vergütung, Veränderung der Tätigkeit, Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsplatzgestaltung, Gesundheit am Arbeitsplatz, Beurteilungen, Weiterbildung, Kündigung usw.
Die rechtliche Grundlage für unsere Arbeit ist das Personalvertretungsgesetz (LPersVG) des Landes Berlin.
Mitglieder des Personalrats
Horst Goedel
Raum 335/App. 353
Mitarbeiter/Fort- und Weiterbildung
Kerstin Miersch
Raum 304/App. 437
miersch(at)ash-berlin.eu
Mitarbeiterin/Karriereplanung
Stefanie Lothert (2. stellv. Vorsitzende)
Raum 341/App. 345
Mitarbeiterin/Allgemeine Verwaltung
Birgit Sievers (Vorsitzende)
Bibliothek/App. 384
Mitarbeiterin/Bibliothek
Katrin Tepper (1. stellv. Vorsitzende)
Raum 327/App. 414
Mitarbeiterin/Studiengangskoordinatorin
DIE FRAUENBEAUFTRAGTE
Antje Kirschning (Frauenbeauftragte)
Raum/App. 322
frauenbeauftragte(at)ash-berlin.eu
Internetseite der Frauenbeauftragten
Die Frauenbeauftragte der ASH arbeitet vertrauensvoll mit dem Personalrat zusammen. Nach der Novellierung des PersVG Berlin aus dem Jahr 2008 darf sie an allen Sitzungen des Personalrats (§ 36 PersVG) beratend teilnehmen. Dasselbe gilt auch für das Monatsgespräch mit der Hochschulleitung (§ 70 PersVG).
Der SCHWERBEHINDERTENBEAUFTRAGTE
Sam-Lennard Asbeck
Bibliothek/App. 387
stellvertretende SCHWERBEHINDERTENBEAUFTRAGTE
Frau Prof. Uta Walter
Raum/App.402
walter(at)ash-berlin.eu
und
Wolfgang Huber
Raum/App.108
huber(at)ash-berlin.eu
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie erfüllt ihre Aufgaben inbesondere dadurch, dass sie u.a. darüber wacht, dass die Dienststelle zugunsten schwerbehinderter Menschen geltender Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsverordnungen durchführt (Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX), Bundesgesetzblatt 1, 2001, S. 1046).