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Allgemeine Aufgaben

Frauenförderung und Gleichstellungspolitik sind Praxis und Ziel an der ASH Berlin. Die kreative und eigeniniative Umsetzung der Gender Mainstreaming-Politik der Europäischen Gemeinschaft in den konkreten Hochschulalltag wird für alle Angehörigen der Fachhochschule die Herausforderung der nächsten Jahre.

Zur Realisierung dieser Aufgaben wählt der Frauenrat der ASH alle vier Jahre eine hauptamtliche Frauenbeauftragte. In Kooperation mit dem Frauenrat, den Angestellten des Frauenbüros, den stellvertretenden Frauenbeauftragten, der ASTA-Frauenreferentin sowie dem Personalrat und den Gremien - und Projektgruppenmitgliedern arbeitet die Frauenbeauftragte auf der Grundlage des Berliner Hochschulgesetzes, des Landesgleichstellungsgesetzes und der Frauenförderrichtlinien der ASH. Die Frauenbeauftragte nimmt Anregungen, Projektvorschläge, Kritik, Beschwerden von Hochschulangehörigen auf, gibt Stellungnahmen zu frauen- und hochschulpolitischen Themen ab und kann gegen hochschulpolitische Entscheidungen Widerspruch einlegen. Sie berät und unterstützt alle Einrichtungen der Hochschule in Fragen der Gleichstellungspolitik. Die Frauenbeauftragte hat Zugang zu allen Gremien der Hochschule und arbeitet aktiv im Interesse der Frauen in ihnen mit. Sie ist Mitglied der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten der Berliner Hochschulen und nimmt regelmäßig an deren Koordinationstreffen teil sowie an den Tagungen der Bundeskonferenz der Hochschulfrauenbeauftragten.

Sie kooperiert darüber hinaus mit Berliner Mädchen-, Frauen- und Genderprojekten, insbesondere der Bezirke Hellersdorf und Mahrzahn.

 

 

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