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Frauenförderrichtlinien

Mit diesen Richtlinien will die ASH Berlin ihren Aufgaben als öffentliche Institution nachkommen und die Einhaltung des Art. 3 des Grundgesetzes gewährleisten. Die Richtlinien geben dem Grundsatz Ausdruck, dass Frauenförderung und der Abbau von Benachteiligungen für Frauen Aufgabe aller Mitglieder und Angehörigen der ASH ist. Entsprechend ruft der Akademische Senat alle Selbstverwaltungsgremien sowie die Verwaltung und das Rektorat der ASH auf, sich aktiv an der Umsetzung dieser Richtlinien zu beteiligen, eng mit der Frauenbeauftragten zu kooperieren und sie in ihrer Arbeit umfassend zu unterstützen. 

Die aktuell geltende Fassung der Frauenförderrichtlinien von 1996 finden Sie hier.

 

 

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