Die Zulassung zum Studium setzt voraus:
- ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder eine durch eine Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung für das Studium an der ASH Berlin,
- eine mindestens 3-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld zu mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit,
- eine studienbegleitende Tätigkeit von mehr als 15 Stunden im Bereich der Sozialen Arbeit
Der Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung ergibt sich aus §11 BerlHG. Bitte informieren Sie sich beim Immatrikulationsamt der ASH.