Immatrikulation in die Präsenzstudienform
Immatrikuliert werden
- 1x pro Jahr jeweils zum Sommersemester
- ca. 40 Studierende.
Bewerbungszeitraum:
Für das Sommersemester 2013 können Sie sich im Bewerbungszeitraum 15. November 2012 bis 15. Januar 2013 bewerben. Den Zulassungsantrag sowie die Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag können Sie in diesem Zeitraum auf dieser Seite herunterladen. Bitte lesen Sie sich die Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag sorgfältig durch, bevor Sie den Zulassungsantrag ausfüllen!
Antrag auf Zulassung
Zulassung zur Präsenzstudienform
Hochschulzugang:
- Zum Studium zugelassen werden können BewerberInnen mit
- allgemeiner Hochschulreife (Abitur),
- Fachhochschulreife,
- oder BewerberInnen mit einer geeigneten Berufsausbildung sowie Berufstätigkeit gem. § 11 BerlHG 2011.
Vorpraktikum:
- Bewerber/innen, die nicht von einer Fachoberschule für Sozialwesen (2-jährige Form) kommen, müssen bei der Bewerbung nachweisen, dass sie
- ein 3-monatiges Vorpraktikum (mindestens 462 Stunden),
- in einer Betreuungsstätte für Kinder im KITA-/Vorschul-/ Grundschulbereich,
- in der auch pädagogische Fachkräfte beschäftigt sind,
vollständig absolviert haben.
Ein Au-Pair-Aufenthalt wird als Vorpraktikum NICHT anerkannt!
Die Bescheinigung der Einrichtung darüber, dass Sie das Vorpraktikum entsprechend abgeleistet haben, muss zusammen mit den übrigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 15.01.2011 eingereicht werden. Das Praktikum muss bis zum Bewerbungsschluss vollständig abgeleistet sein.
Hochschuleigenes Auswahlverfahren
Wenn mehr Bewerbungen eingehen, als Studienplätze vorhanden sind, werden die Bewerber/innen u.a. nach dem hochschuleigenen Auswahlverfahren ausgewählt. Dieses Verfahren berücksichtigt u.a. studienrelevate Berufsausbildungen, Berufserfahrung, einschlägige Weiterbildungen sowie interkulturelle Kompetenz und Sprachkenntnisse gemäß Punktekatalog der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH. bewertet. Den Punktekatalog finden Sie in der Informationsbroschüre des Studiengangs.
Hinweise für Studienplatzwechsler/innen
Zulassungen für Studienplatzwechsler/innen können nur in dem Umfang erteilt werden, wie Studienplätze im entsprechenden Fachsemester frei geworden sind. Ob und wie viele Plätze im jeweiligen Semester frei werden, steht erst nach den Rückmeldungen der immatrikulierten Studierenden des Studiengangs fest. Die Rückmeldungen erfolgen jeweils bis Mitte Januar für das Sommersemester und bis Mitte Juli für das Wintersemester.
Die Bewerbung als Studienplatzwechsler/-in kann jeweils nur im Bewerbungszeitraum erfolgen. Für das Sommersemester vom 28. November eines Jahres bis 15. Januar des Folgejahres. Für das Wintersemester vom 15. Mai bis 15. Juli eines Jahres.
Die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie auf Anfrage beim Immatrikulationsamt (immatrikulationsamt@ash-berlin.eu) der ASH, wo Sie auch Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen im Bewerbungszeitraum einreichen können.
Bitte lesen Sie vorher sorgfältig die Wechslerbroschüre.
Hinweise für ausländische Interessenten/innen
Es gelten die o.g. Zulassungsvoraussetzungen.
Sie benötigen außerdem eine Aufenthaltsbewilligung für Studienzwecke nach dem Ausländergesetz. Auskünfte dazu erteilt die deutsche Botschaft im Herkunftsland. Alle ausländischen Studieninteressenten/innen müssen zum Bewerbungsschluss die Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse erfolgreich ablegen. Diese Prüfung wird an einigen Hochschulen abgenommen, jedoch nicht an der ASH.
Hinweise für Zweitstudienbewerber/innen
Es gelten die o.g. Zulassungsvoraussetzungen. Alle Unterlagen, die Sie weiterhin einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Zweitstudienbewerber.