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Zulassungsvoraussetzungen

Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Hierbei handelt es sich um die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine aufgrund einer durch Rechtsvorschriften oder von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung.

Zwölfwöchige praxisbezogene Vorbildung (Vorpraktikum) in Vollzeit im sozialarbeiterischen/sozialpädagogischen oder soziokulturellen Bereich

Studieninteressierte, die nicht von einer Fachoberschule Richtung Sozialwesen (zweijährige Form) kommen, müssen bis zum Bewerbungsschluss zum 15.01. (Sommersemester) bzw. bis zum 15.07. (Wintersemester) eine praxisbezogene Vorbildung durchlaufen haben.

Die Tätigkeiten dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Pflegeberufe auch mit sozialpädagogischen Anteilen jeglicher Art werden nicht anerkannt.

Sozialpädagogische Berufsabschlüsse (die anerkannten Berufsfelder entnehmen Sie bitte der Ordnung für praxisbezogene Vorbildung), Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr (FSJ), freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ), sowie freiwilliges kulturelles Jahr (FKJ) zählen als praxisbezogene Vorbildung, wenn sie im sozialarbeiterischen/sozialpädagogischen oder soziokulturellen Bereich liegen.

Es gibt keine Ausnahmeregelungen.

Bewerbungsverfahren

Sie müssen sich wie folgt bewerben:

bis 15.01. für den Studienbeginn zum 01.04. (Sommersemester)

bis 15.07. für den Studienbeginn zum 01.10. (Wintersemester)

Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Diese Fristen gelten auch für "Altabiturient/innen"! Sie können sich nach diesem ausgewiesenen Termin nicht mehr online bewerben.

Das Onlinebewerbungsverfahren für eine Bewerbung zum Sommersemester wird ab Ende November und für eine Bewerbung zum Wintersemester ab Mitte Mai frei geschaltet.

Achtung: Für Studienplatzwechsler/innen in höhere Fachsemester des Bachelorstudienganges Soziale Arbeit, Zweitstudienbewerber/innen, Bildungsausländer/innen, Bewerber/innen nach § 11 Berliner Hochschulgesetz, Härtefallantragsteller/innen (Sonderquoten) ist keine Onlinebewerbung möglich, d.h. diese Bewerber/innen stellen einen gesonderten Zulassungsantrag, den Sie im Downloadbereich herunterladen können.

Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen des Zulassungsantrages die jeweilige Informationsbroschüre gründlich durch.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie noch Fragen haben, unter studienberatung(at)ash-berlin.eu.