Zulassung zum Wintersemester 2011/12
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Studium bewerben können sich Pflegefachkräfte mit den Qualifikationen
1. Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachabitur) und
2. abgeschlossener dreijähriger Ausbildung in einem staatlich anerkannten Pflegefachberuf als:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Altenpfleger/in
- Hebamme/Entbindungspfleger oder
- Heilerziehungspfleger/in
Bei einer zweijährigen Ausbildung im Pflegeberuf ist zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung erforderlich.
BewerberInnen ohne (Fach-)Abitur:
Pflegefachkräfte ohne Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachabitur) können sich gemäß § 11 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (BerlHG) in der Neufassung vom 26. Juli 2011 bewerben.
Als BewerberIn ohne (Fach-)Abitur müssen Sie einreichen:
- den Zulassungsantrag
- die gem. Zulassungsordnung erforderlichen Nachweise (beglaubigte Kopien)
und
- ein Motivationsschreiben. Weitere Hinweise zum Verfassen dieses Schreibens finden Sie hier.
Für nähere Informationen zur Zulassung ab 28. November 2011 wenden Sie sich bitte an das Immatrikulationsamt: immatrikulationsamt@ash-berlin.eu
Beiträge und Gebühren
Pro Semester müssen für die Immatrikulations- bzw. Rückmeldegebühr, das Semesterticket, die Beiträge zum Allgemeinen Studierendenausschuss und die Studentenwerkbeiträge insgesamt ca. 250 € bezahlt werden.