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Zulassung zum Wintersemester 2011/12

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Studium bewerben können sich Pflegefachkräfte mit den Qualifikationen

1. Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachabitur) und

2. abgeschlossener dreijähriger Ausbildung in einem staatlich anerkannten Pflegefachberuf als:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Altenpfleger/in
  • Hebamme/Entbindungspfleger oder
  • Heilerziehungspfleger/in

Bei einer zweijährigen Ausbildung im Pflegeberuf ist zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung erforderlich.


BewerberInnen ohne (Fach-)Abitur:

Pflegefachkräfte ohne Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachabitur) können sich gemäß § 11 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (BerlHG) in der Neufassung vom 26. Juli 2011 bewerben.

Als BewerberIn ohne (Fach-)Abitur müssen Sie einreichen:

- den Zulassungsantrag
- die gem. Zulassungsordnung erforderlichen Nachweise (beglaubigte Kopien)

und

- ein Motivationsschreiben. Weitere Hinweise zum Verfassen dieses Schreibens finden Sie hier.


Für nähere Informationen zur Zulassung ab 28. November 2011 wenden Sie sich bitte an das Immatrikulationsamt: immatrikulationsamt@ash-berlin.eu



Beiträge und Gebühren

Pro Semester müssen für die Immatrikulations- bzw. Rückmeldegebühr, das Semesterticket, die Beiträge zum Allgemeinen Studierendenausschuss und die Studentenwerkbeiträge insgesamt ca. 250 € bezahlt werden.