Hinweis
Die Alice Salomon Hochschule Berlin bietet seit dem Wintersemester 2011/12 einen primärqualifizierenden Bachelor-Studiengang Physiotherapie/Ergotherapie an.
Aus diesem Grund wird der duale, ausbildungsintegrierende Studiengang für Berufsfachschüler/innen, die seit April 2010 mit der Ausbildung an unseren Kooperationsschulen begonnen haben, nicht mehr in der bisherigen Form angeboten.
QuereinsteigerInnen mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung können noch bis 2013 im bisherigen ausbildungsintegrierenden Studiengangsmodell in die Studienphase II einsteigen.
Ausfall der Sprechstunde
Am Donnerstag, den 10.05.2012 und am Donnerstag, den 24.05. 2012 muss die Sprechstunde aus organisatorischen Gründen leider entfallen.
Bitte nutzen Sie auch die Beratungsmöglichkeit per Email an infoptet(at)ash-berlin.eu oder die Sprechstunde der allgemeinen Studienberatung bei Frau Molito.
Bewerbungsverfahren für den primärqualifizierenden Studiengang
Alle Informationen zum Thema Bewerbung finden Sie hier.
Stellvertretende Sprecherin des BundesStudierendernRats im ZVK e.V.
Ich bin Sabine Klabunde und als stellvertretende Sprecherin des BundesStudierendenRates im ZVK (Deutscher Verband für Physiotherapie – Zentralverband der Physiotherapeuten/ Krankengymnasten e.V.) eure Ansprechpartnerin, wenn ihr Fragen zum Studium der Physiotherapie in Deutschland habt.
Der BundesStudierendenRat möchte als Gremium von und für Studierende die berufspolitischen Anliegen und Meinungen der Studierenden erfassen, aufarbeiten und in die große Verbandspolitik einbringen. Die Zusammenarbeit mit dem ZVK und den Hochschulen ermöglicht es, den Weg der Akademisierung der Physiotherapie gemeinsam aktiv zu gestalten. Dabei spielt die Vernetzung der Studierenden innerhalb der eigenen Hochschule und innerhalb Deutschlands eine wichtige Rolle.
Da ich selbst noch im 6. Semester des Bachelorstudiums PT/ET an der ASH Berlin studiere, könnt ihr mich bei Interesse an einer Mitarbeit oder anderen Anliegen gerne auch persönlich in der Hochschule oder per E-Mail erreichen.
stvbstr@zvk.org
Ansprechpartner für Studierende der Landesgruppe Berlin

Wir, Anna Koch und Johannes Freytag, sind die neuen Ansprechpartner für alle Studierenden, die Interesse oder Fragen zum DVE (Deutscher Verband der Ergotherapeuten) haben. Wir werden ferner auch für Maren Bartenstein, Studentenvertreterin in der Landesgruppe, den Kontakt zu den Studierenden pflegen. Gemeinsam mit ihr werden wir ein Team für die Studierenden in der Landesgruppe Berlin bilden.
Zurzeit studieren wir an der ASH im 5. Semester. Unsere Aufgaben im Rahmen der Landesgruppe des DVE werden die Beratung und Beantwortung auf Anfragen von Studierenden und Schülern sein. Zudem finden wir es wichtig, eine Zusammenarbeit der ASH und des DVE zu fördern und zu unterstützen, sowie die „Ersties“ des neuen primärqualifizierenden Studiengangs zu unterstützen und ihnen den Verband nahe zu bringen. Außerdem werden wir uns um die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines regelmäßigen DVE-Stammtisches für Studierende kümmern.
So stehen wir für aktuell berufspolitische Anfragen zur Verfügung und sind für Vorschläge und Anregungen offen.
Unter folgenden E-mail Adressen sind wir zu erreichen:
Modellklausel erlaubt primärqualifizierende Studiengänge der Physiotherapie und Ergotherapie
Am 18. September 2009 hat der Deutsche Bundesrat die Änderung der Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten beschlossen. Mit den Änderungen werden Modellklauseln eingeführt, die es den Ländern erlauben, für diese vier genannten Ausbildungsberufe eine Hochschulausbildung probeweise einzuführen. Dabei kann im theoretischen Unterricht von den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen abgewichen werden, während die umfangreiche praktischen Ausbildung erhalten bleiben soll. Die Umsetzung des Gesetzes obliegt den Bundesländern.
Weitere Informationen finden Sie hier
Modellvorhaben ermöglichen Physiotherapeuten und Pflegekräften neue Aufgaben
Im Rahmen des SGB V, § 63 können die Krankenkassen Modellvorhaben zu Leistungen zur Verhütung, und Früherkennung von Krankheiten sowie zur Krankenbehandlung durchführen. Das gilt auch für Maßnahmen, die nach den Vorschriften dieses Buches keine Leistungen der Krankenversicherung sind. Das Gesetz erlaubt Physiotherapeuten die Auswahl und die Dauer der physikalischen Therapie und die Frequenz der Behandlungseinheiten zu bestimmen, soweit die Physiotherapeuten auf Grund ihrer Ausbildung qualifiziert sind und es sich bei der Tätigkeit nicht um selbständige Ausübung von Heilkunde handelt. Angehörige der im Krankenpflegegesetz und im Altenpflegegesetz geregelten Berufe können die Verordnung von Verbandsmitteln und Pflegehilfsmitteln sowie die inhaltliche Ausgestaltung der häuslichen Krankenpflege einschließlich deren Dauer vornehmen, soweit diese auf Grund ihrer Ausbildung qualifiziert sind und es sich bei der Tätigkeit nicht um selbständige Ausübung von Heilkunde handelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in Richtlinien fest, bei welchen Tätigkeiten eine Übertragung von Heilkunde auf die Angehörigen der in den Sätzen 1 und 2 genannten Berufe im Rahmen von Modellvorhaben erfolgen kann. Mit den Modellvorhaben soll der Weg geöffnet werden zur Ausweitung der Aufgaben der Gesundheitsberufe.
Gesetzestext hier
