Verlängerung
Entliehene Medien können verlängert werden, sofern für sie keine Vorbestellung vorliegt. Verlängerungen sollten vor Ablauf der Leihfrist selbständig über den OPAC erfolgen. Im Ausnahmefall ist auch eine persönliche, schriftliche oder fernmündliche Verlängerung möglich, ohne dass dadurch Ansprüche aus etwaigen Missverständnissen bei der fernmündlichen oder elektronischen Übermittlung einer Verlängerung hergeleitet werden können. Nach der zweiten Verlängerung ist die Medieneinheit vorzulegen. Eine erneute Ausleihe ist möglich, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
Bitte beachten Sie die Benutzungs- und Gebührenordnung.