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Auslandsbafög

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für ein Studium oder Praktikum im Ausland Ausbildungsförderung nach dem BAföG zu erhalten. Zusätzlich zur normalen Inlandsförderung werden dabei Auslandszuschläge, notwendige Studiengebühren (bei Studiensemestern) und die Übernahme der Reisekosten gewährt. Diese zusätzliche Auslandsförderung wird in voller Höhe als Zuschuss geleistet, sie braucht später nicht zurückgezahlt werden.

Da für die Berechnung der Auslandsförderung andere Grundlagen als bei der Inlandsförderung gelten, können u.U. auch Studierende gefördert werden, die normalerweise wegen des hohen Einkommens ihrer Eltern kein BAföG erhalten. Hier lohnt es sich also genau zu prüfen, ob man zu den Förderungsberechtigten gehört!

Die Anträge auf Auslandsbafög werden nicht vom Studentenwerk Berlin bearbeitet, sondern von verschiedenen Ämtern im gesamten Bundesgebiet, denen jeweils ein bestimmter Länderbereich zugeordnet ist. Eine Liste der zuständigen Ämter kann beim Studentenwerk Berlin erfragt werden.

Um die Auslandsförderung zu erhalten ist es wichtig, rechtzeitig den entsprechenden Antrag beim zuständigen Amt zu stellen. Das sollte spätestens 6 Monate vor dem geplanten Abreisetermin bzw. dem Beginn des Studiums/Praktikums erfolgt sein.

Ab dem Wintersemester 2011/12 können zusätzlich zum Auslandsbafög noch 300,- EURO an Stipendiengelder (z.B. LLP) anrechnungsfrei bezogen werden.

Nutzen Sie auch die Bafög-Beratung an der ASH, Dienstags von 13.30-15.00Uhr in Raum 125.