EU-Kooperationsprogramm LLP: Lifelong Learning (Erasmus) Programme

Mit einem Gesamtbudget von 7 Mrd. EUR ist das EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen (LLP, 2007-2013) ausgestattet, es umfasst die Teilprogramme Comenius (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung). Informationen zum LLP finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Zentrale ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen (Multilaterale Projekte, Akademische Netzwerke, Begleitende Maßnahmen) werden von Exekutivagentur der Europäischen Kommission in Brüssel verwaltet. Informationen dazu finden Sie hier.
Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzenüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund 2 Millionen Studierende und fast 200.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.
Folgende europäische Länder nehemen an ERASMUS teil: die 27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei sowie ab dem Hochschuljahr 2011/12 Kroation und die Schweiz.
Seit seinem Beginn nimmt die ASH Berlin am Erasmus-Programm teil. Inzwischen hat sich auf dieser Grundlage ein großes Netz von Hochschulpartnerschaften in praktisch alle Länder der EU hin entwickelt (vgl. Partnerhochschulen).
In diesem Rahmen vergibt auch die ASH Stipendien an StudentInnen, die ein Auslandsstudium bzw. -praktikum absolvieren.
LLP-Stipendien für das WiSe 2011/12 und das SoSe 2012 - Frist: 15. Mai 2011
Förderbedingungen
Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter müssen Staatsangehörige eines der ERASMUS-Teilnehmerländer sein um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am ERASMUS-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort abslovieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.
Auslandsmobilität mit Behinderung
Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthaltes erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken ebenso wie im Zusammenhang von Vorbereitenden Reisen und Intensivprogrammen).
04Formblatt_3A_Rahmenausbildungsplan_Soziale_Arbeit_Deutsch.doc |
05Formblatt_3B_Rahmenausbildungsplan_Soziale_Arbeit_Englisch.doc |
06Formblatt_3C_Musterausbildungsplan_Soziale_Arbeit_Deutsch.doc |
Weitergehende Information und Beratung zu den ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie auch beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel: +49 (0)228/882-578
Fax: +49 (0)228/882-555
E-Mail: eu-programme(at)daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt alleine der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.