Häufig gestellte Fragen/ FAQ
Welche Bewerbungsfristen gibt es für Austauschsemester an der ASH?
Die Bewerbungsfristen für einen Studiums- oder Praktikumsaustausch sind der 15. Juni für Aufenthalte im Wintersemester und der 15. Dezember für Aufenthalte im Sommersemester.
Welche Unterlagen müssen bis zur Bewerbungsfrist beim International Office der ASH eingegangen sein?
Bis zu den Fristen müssen folgende Unterlagen an der ASH eingegangen sein, damit Sie als Austauschstudierende_r angenommen sind:
- Ihre ausgedruckte Online-Bewerbung
- Ihren Lebenslauf
- Ihr Motivationsschreiben für den Austausch
- Ihr vorläufiges Learning Agreement
Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen senden wir Ihnen einen Zulassungsbescheid per e-Mail.
Wann beginnen die Semester an der ASH?
Sommersemester
Offizieller Semesterbeginn: 01.04.
Vorlesungsbeginn: Erster Montag im April
Vorlesungsende: Mitte/ Ende Juli
Semesterende: 30.09.
Wintersemester
Offizieller Semesterbeginn: 01.10.
Vorlesungsbeginn: Erster Montag im Oktober
Vorlesungsende: Mitte Februar
Semesterende: 31.03.
Die genauen Vorlesungszeiten für jedes Semester finden sie hier.
Wann finden die Prüfungen in den Veranstaltungen statt?
Die schriftlichen Prüfungen (Klausuren) finden in der Regel in der letzten Woche der Vorlesungszeit statt (Sommersemester: Mitte/ Ende Juli; Wintersemester: Mitte Februar). Andere Prüfungsleistungen wie Hausarbeiten und schriftliche Ausarbeitungen von Referaten sind in der Regel am Semesterende fällig.
Sollten Sie aufgrund der Semesterzeiten Ihrer Heimathochschule vor den Prüfungszeiten abreisen müssen, können Sie mit den Dozierenden an der ASH eine individuelle Regelung für die Prüfung vereinbaren.
Wo kann ich die Kursübersicht/ das Vorlesungsverzeichnis der Studiengänge an der ASH finden?
Das Vorlesungsverzeichnis aller Studiengänge an der ASH finden Sie im sogenannten LSF.
Das Vorlesungsverzeichnis für das kommende Semester wird in der Regel erst zwei Wochen vor Semesterbeginn aktualisiert. Daher orientieren Sie sich für ihr vorläufiges Learning Agreement bitte am Vorlesungsverzeichnis des laufenden bzw. vorangehenden Semesters.
Kann mir das International Office bei der Suche nach einer Praxisstelle helfen?
Das International Office kann Sie bei der Suche nach einer Praxisstelle unterstützen. Wenden Sie sich dafür per e-Mail an die studentischen Mitarbeiter_innen (aatut(at)ash-berlin.eu) und teilen Sie bitte möglichst präzise die gewünschten Arbeitsfelder mit. Wir können Ihnen dann Vorschläge für mögliche Praxisstellen übermitteln, bei denen Sie sich bewerben können. Wir empfehlen Ihnen aber dennoch frühzeitig selbstständig mit der Suche zu beginnen.
Kann ich begleitend zum Praktikum eine Supervision besuchen?
Austauschstudierende können über die ASH an einer externen, nicht-akademischen Gruppensupervision teilnehmen, wenn die Teilnahme an einer Supervision Voraussetzung für die Absolvierung der Auslandspraktikums ist. In der Regel werden die Gruppensupervisionen zusammen mit Studierenden der ASH besucht, welche sich zur selben Zeit im Praktikum befinden. Bitte teilen Sie bei Ihrer Bewerbung mit, dass sie an einer Supervision teilnehmen müssen.
Wie kann ich mich für einen Wohnheimplatz bewerben?
Austauschstudierende an der ASH können sich ausschließlich über das International Office für einen Wohnheimplatz bewerben, indem uns die Wohnheiminformation unterschrieben zugeschickt wird. Die Bewerbungsfrist hierfür ist der 31.12. für Aufenthalte im Sommersemester und der 30.06. für Aufenthalte im Wintersemester. Falls Sie bereits vor dem Semesterbeginn in Berlin ankommen (z.B. wegen eines Praktikums), setzen Sie sich mit ihrer Anfrage nach einem Wohnheimplatz frühzeitig mit dem International Office in Verbindung.
Da die Wohnheimplätze vom Studentenwerk als Träger vergeben werden, haben wir keinen Einfluss auf die Vergabe der Wohnheimzimmer. Es besteht mit der Einsendung der Wohnheiminformation kein Anspruch auf einen Wohnheimplatz, da diese nur nach Verfügbarkeit vergeben werden.
Die Wohnheimplätze für Austauschstudierende an der ASH werden in der Regel in Wohnheimen nahe der Hochschule vergeben, d.h. im östlichen Teil der Stadt.
Bitte informieren Sie sich über die Lage der Wohnheime und die Preise für die Unterbringung auf der Website des Studentenwerks.
Häufig gestellte Fragen nach Beginn des Austauschs
Wie werden Änderungen an meinem Learning Agreement vorgenommen und mit meiner Heimathochschule abgeglichen?
Nach Anfang jeden Austauschsemesters haben Sie zwei Wochen Zeit, sich für Ihre endgültigen Kurse zu entscheiden, deren Anerkennung an Ihrer Heimathochschule mit der dortigen Koordination abzuklären und die Änderungen am Learning Agreement mit dem International Office an der ASH vorzunehmen. Für letzteren Schritt kontaktieren wir Sie mit einem Terminvorschlag. Anschließend senden wir die Änderungen an Ihre Hochschule.
Wie werden mir die Prüfungen an der ASH anerkannt?
Die Prüfungsnachweise in Veranstaltungen an der ASH müssen beim International Office eingereicht werden, welches für Austauschstudierende die Funktion des Prüfungsamts übernimmt. Vordrucke für die Prüfungsnachweise können beim International Office geholt werden.
Sobald sämtliche Prüfungen von Ihnen nachgewiesen wurden, erstellt das International Office das Transcript of Records, ein Zeugnis über die getätigten Prüfungen während des Austauschsemesters. Dieses Transcript of Records wird vom International Office direkt an Ihre Heimathochschule gesendet.
Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Abreise am Ende des Austausches noch nicht alle Prüfungsnachweise beim International Office an der ASH vorgelegt haben, liegt es in Ihrer eigenen Verantwortung, diese Scheine so schnell wie möglich direkt oder über die verantwortlichen Dozierenden an der ASH an uns zu schicken, damit das Transcript of Records für Ihre Hochschule ausgestellt werden kann.
Was muss ich tun, damit mein Praktikum im Austausch über die ASH anerkannt wird?
Voraussetzung für die Anerkennung Ihres Praktikums ist die vorherige Anerkennung der Praxisstelle durch Ihre Hochschule und durch die ASH. Bei einer Vermittlung der Praxisstelle durch die ASH ist diese Anerkennung von unserer Seite bereits gewährleistet, in anderen Fällen weisen sie bitte nach, dass die Praxisstelle den Anforderungen Ihres Studiums entspricht.
Zu Beginn des Praktikums müssen Sie zur Regelung des Austauschs über die ASH eine Ausbildungsvereinbarung zwischen der Praxisstelle, der ASH und Ihnen abschließen und je einer Partei ein unterschriebenes Original vorlegen. Der entsprechende Vordruck wird Ihnen beim Erstgespräch mit dem International Office ausgehändigt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Praktikums benötigt das International Office eine Praktikumsbescheinigung, deren Vordruck wir Ihnen ebenfalls während des Erstgesprächs geben werden.
