ASH Berlin / Studienangebot / International studieren / Outgoings / Häufig gestellte Fragen (FAQ) für Auslandspraktika

 

Welche Unterlagen muss ich auf jeden Fall bis zu den jährlichen Fristen 15.5. und 15.11. im International Office abgeben?

Bis zu den Fristen 15.5. (Ausreise im Wintersemester) oder 15.11. (Ausreise im Sommersemester) müssen Sie in jedem Falle das Motivationsschreiben, das Hochschullehrergutachten sowie das Sprachzeugnis im IO abgegeben haben. Die drei restlichen Unterlagen (Zusage und Beschreibung der Praxisstelle, Qualifikationsnachweis der anleitenden Person) können auf eigene Verantwortung nachgereicht werden. Bitte beachten Sie, dass solange nicht alle sechs Unterlagen eingegangen sind Ihre Praxisstelle nicht anerkannt ist und auch die Bachelorarbeit nicht angemeldet werden kann.

 

Wann ist meine Stelle anerkannt?

Wenn die geforderten sechs Dokumente im International Office eingegangen sind.

 

Muss ich die Stelle anerkennen lassen, wenn schon vorher bereits ein/e Student/in der ASH dort ein Praktikum/Feldstudienphase absolviert hat?

Ja, die Anerkennung erfolgt individuell.

 

Warum muss ich ein Motivationsschreiben abgeben?

Mit dem Motivationsschreiben bezweckt das IO zu sehen, inwieweit Sie sich bereits Gedanken zum angedachten Auslandsaufenthalt, des Gastlandes sowie dessen Kultur gemacht haben. Es kann auch als eigenes Einschätzungsinstrument genutzt werden (wo stehe ich im Moment mit meinen Plänen?, Was muss ich noch tun?)

 

Was passiert, wenn mein Sprachniveau nicht mindestens B2 beträgt?

Sollte Ihr Sprachniveau zum Zeitpunkt der Abgabe des Sprachzeugnisses noch nicht B2 betragen, sollten Sie bis zum Ausreisezeitpunkt weiterhin Sprachkurse besuchen und dem IO dies entsprechend nachweisen.

 

Ich möchte gerne in einer deutschen Institution im Ausland (z.B. Deutsche Schule in Portugal) mein Praktikum absolvieren. Ist dies möglich?

Ja, generell ist dies möglich.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Möglichkeit der Finanzierung durch Programme wie LLP (ERASMUS) dann aber nur unter bestimmten Voraussetzungen gelten.

 

In meiner Praktikumsstelle im Ausland ist Deutsch die Praktikumssprache (z.B. Deutsche Schule in Portugal). Muss ich trotzdem einen Sprachtest abgeben?

Nein, der Sprachtest bezieht sich immer auf die Praktikumssprache.

 

Muss ich als Muttersprachler trotzdem den Sprachtest abgeben?

Ja, aufgrund der Anerkennung der Praxisstelle als Verwaltungsakt müssen alle Studierenden den Sprachtest nachweisen.

 

In meiner Praxisstelle hat niemand einen Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit. Was kann ich tun?

Als alternative Hochschulabschlüssen für die Anleitung werden ebenfalls anerkannt: Pädagogik, Psychologie, Soziologie und (je nach Schwerpunkt der Praxisstelle) auch Lehramtsstudium. Andere Hochschulabschlüsse sind als Anleitungsvoraussetzung nicht gültig.