Merkblatt zum Praktikum im Ausland
Soziale Arbeit (Bachelor und Bachelor Plus)
Das praktische Studiensemester findet im 5. Semester statt. Es ist normalerweise im sozialadministrativen Bereich zu absolvieren. Im Falle eines Auslandspraktikums gelten Sonderregelungen, die im International Office mit Frau Miersch abzusprechen sind.
Auch die 4wöchige Feldstudienphase im 1. Semester (5-Tage-Woche) kann im Ausland absolviert werden. Es gelten die gleichen Verfahrensregelungen wie für das praktische Studiensemester.
Das praktische Studiensemester erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens 20 Wochen (bei einer 4-Tage-Woche und einem wöchentlichen Studientag Ihrer Wahl an einer ausländischen Hochschule) oder von mindestens 18 Wochen (bei einer 5-Tage-Woche ohne wöchentlichen Studientag Ihrer Wahl im Ausland). Nach der Absolvierung des praktischen Semesters im Ausland muss die Studentin, die für den deutschen Berufsalltag notwendigen sozialadministrativen Kompetenzen in einer Lehrveranstaltung der ASH nachbereiten. Der Kontakt zu den HochschullehrerInnen sollte während des Praktikums beibehalten werden.
Informationen über Praxisstellen im Ausland können im Computerzentrum in der Online-Datenbank recherchiert werden (www.comz.asfh-berlin.de/praxisstellen).
Die Praktikantin/der Praktikant muss während des praktischen Studiensemesters / der Feldstudienphase von einer Sozialarbeiterin/einem Sozialarbeiter angeleitet werden bzw. von einer Lehrkraft mit äquivalenter Ausbildung (Hochschulstudium), die über praktische Erfahrungen (mind. 2 Jahre) in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern verfügt.
Bei der Auswahl des Praktikumsplatzes im Ausland sollte der Studienschwerpunkt (Projektstudium) berücksichtigt werden. Bitte informieren Sie Ihre/n Projektleiter/in über Ihr Auslandsvorhaben und treffen Sie alle notwendigen Rücksprachen.
Die Praxisstelle im Ausland muss vom International Office der ASFH anerkannt werden. Die Unterlagen zur Anerkennung sind jeweils ein Semester vor der Ausreise, am 15. Mai bzw. 15. November, im International Office einzureichen. Zu den Unterlagen gehören die Folgenden:
- Motivationsschreiben;
- Gutachten einer/s Hochschullehrerin/s (Formblatt, erhältlich im IO;
- Zusage der Praxisstelle im Ausland;
- Praxisstellenbeschreibung;
- Nachweis der Qualifikation der Anleiterin bzw. des Anleiters. Der Nachweis wird durch die Kopie des Diploms erbracht und
- Nachweis über die vorhandenen Sprachkenntnisse (Formblatt, erhältlich im IO), Level B2.
Alle Fragen hinsichtlich der Ausbildungssupervision sind vor der Ausreise mit Frau Drewes vom Praxisamt und der Supervisions-Beauftragten, Frau Prof. Musfeld, zu klären.