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Merkblatt Auslandspraktikum EBK

Die praktischen Studiensemester finden im 3. und 6. Semester statt.

 Das Praktikum erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens 12 Wochen und sollte einen wöchentlichen Studientag an einer Hochschule Ihrer Wahl beinhalten. Sollte dies nicht realisierbar sein, dann kann das Praktikum auch auf 10 Wochen reduziert werden. Dabei muss aber mit de/m Hochschullehrer abgesprochen werden, in welcher Form der Studientag ersetzt wird. Hochschullehrer müssen beim Praxisamt bestätigen, dass der Studientag äquivalent erbracht wurde.

Informationen über Praxisstellen im Ausland können im in der Online-Datenbank des LSF recherchiert werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit sich über in Moodle über die Seite „Internationales“->“Auslandserfahrungen“ mit ehemaligen Outgoing zu vernetzen.

 Die Praktikantin/der Praktikant muss während des Praktikums von einer Erzieherin / einem Erzieher angeleitet werden bzw. von einer Lehrkraft mit äquivalenter Ausbildung (Hochschulstudium), die über praktische Erfahrungen (mind. 2 Jahre) in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern verfügt.

 Bitte informieren Sie Ihre verantwortliche DonzentInnen über Ihr Auslandsvorhaben und treffen Sie alle notwendigen Rücksprachen.

 Die Praxisstelle im Ausland muss vom International Office der ASH anerkannt werden.

Das Anerkennungsverfahren ist abgeschlossen, wenn folgende Unterlagen bis 15. Mai (Ausreise im WS) oder bis 15. November (Ausreise im SS) im International Office abgegeben wurden:

  • Bewerbungsschreiben (Motivation und Interesse)
  • Gutachten einer/s Hochschullehrerin/s (Formblatt, erhältlich im IO)
  • Zusage der Praxisstelle im Ausland (auf Briefkopf mit Name d. Studentierenden, Zeitraum d. Praktikums, Name der/s Anleiters/in)
  • Praxisstellenbeschreibung (Flyer, Internetausdruck)
  • Nachweis der Qualifikation der Anleiterin bzw. des Anleiters (Kopie des Diploms)
  • Nachweis der Sprachkenntnisse (Formblatt, erhältlich im IO), Level B2     Vor Ausreise ist unbedingt die Ausbildungsvereinbarung beim Praxisamt abzuholen. Diese muss, für die Anerkennung Ihrer Ausbildung an der ASH, unbedingt vor bzw. nach Absolvierung des Praktikums / der Feldstudienphase im Praxisamt vorliegen.

 
Über Möglichkeiten der Finanzierung des Praktikums (z.B. LLP, Inwent, Fahrtkostenzuschuss des DAAD) informiert das International Office.