Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen
Individuelle Anrechnung
Die individuelle Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Leistungen auf Module im Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement (B. Sc.) können im Studiengang immatrikulierte Studierende beantragen.
Erforderlich sind konkrete Angaben zu den beruflichen anzurechnenden Tätigkeiten und/oder Aus- und Weiterbildungen. Entsprechend danach muss die/der Antragsteller/in angeben, welches Modul ggf. welche Module angerechnet werden sollen. Die/der Antragsteller/in hat zum jeden anzurechnenden Modul (z. B. durch Zeugnisse, dokumentierte Lernergebnisse etc.) qualifiziert nachzuweisen, dass sie/er über die Kompetenzen verfügt, die den Lernzielen, den Inhalten, dem Niveau und dem Umfang des zu ersetzenden Moduls (oder Module) entsprechen. Außerdem muss die/der Antragsteller/in eine schriftliche Prüfung bestehen, deren Einzelheiten von dem jeweiligen Modulverantwortlichen festzulegen sind.
Zur Beantragung der individuellen Anrechnung steht Ihnen nachfolgend das Antragsformular zur Verfügung:
Antrag_individuelle_Anrechnung
Bitte fügen Sie diesem Antrag Kopien Ihrer relevanten Zertifikate / Zeugnisse.
Pauschale Anrechnung
Im Studiengang immatrikulierte Studierende können die pauschale Anrechnung der Kompetenzen aus der beruflichen Weiterbildung bei der PMG (Pflege Management Gesundheit) GmbH, Berlin auf Module des Studiengangs Gesundheits- und Pflegemanagement beantragen:
- Von Weiterbildungsinhalten im Bereich „Kommunikation und Mitarbeiterführung“ auf das ASH-Modul „Mitarbeiterführung“ (5 ECTS ).
- Von Weiterbildungsinhalten im Bereich „Betriebswirtschaft“ auf das ASH-Modul „Gesundheitsökonomische Rahmenbedingungen und betriebswirtschaftliche Steuerung“ – Unit 2 „Grundlagen der BWL und des Rechnungswesens für Gesundheit und Pflegeeinrichtungen“ (5 ECTS ).
Wird das Modul pauschal angerechnet (ohne zusätzliche Äquivalenzprüfungen), so muss es nicht mehr belegt werden und es finden im weiteren Studienverlauf auch keine weiteren Prüfungen in diesem Modul statt.
Zur Beantragung der pauschalen Anrechnung steht Ihnen nachfolgend das Antragsformular zur Verfügung:
Bitte fügen Sie diesem Antrag eine Kopie Ihres Weiterbildungszertifikates bei!
Gem. Prüfungsordnung des Studienganges werden die ECTS-Kreditpunkte für das angerechnete Modul bei erfolgreicher Äquivalenzprüfung gutgeschrieben. Eine Benotung im Rahmen der individuellen oder der pauschalen Anrechnung erfolgt nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, an einer Modulprüfung teilzunehmen.
Beratung und Beantragung
Der Antrag auf Anrechnung ist bei Frau Sava, Raum 329, 3. Etage, ASH abzugeben.
Anrechnungsbeauftragte
Adriana Sava, M.A.
sava@ash-berlin.eu
Tel: 030/99 245 327
Sprechzeit: Donnerstag 10:00 bis 12:00 Uhr.