Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen für Erzieher und Erzieherinnen
Seit dem Sommersemester 2008 können immatrikulierte Erzieher und Erzieherinnen des Studiengangs Erziehung und Bildung im Kindesalter, die Anrechnung vorhandener beruflicher Kompetenzen auf ausgewählte Module des Studiengangs beantragen. Dies gilt für beide Studienformen. Hierbei werden für jedes Studienmodul gesondert die Voraussetzungen für eine Anrechnung überprüft und über die Anrechnung entschieden. Wird ein Modul aufgrund überprüfter außerhochschulisch erbrachter Leistungen angerechnet, so muss es nicht mehr belegt werden und es finden im weiteren Studienverlauf auch keine Prüfungen in diesem Modul mehr statt.
Die Prüfung auf Anrechnung erfolgt erst ab Immatrikulation in diesem Studiengang.
Grundsätzlich angerechnet werden können Kompetenzen aus:
- einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher,
- einer einschlägigen, zertifizierten Weiterbildung,
- einschlägige Erfahrungen aus der Berufspraxis in einer Einrichtung für Kinder bis zum Alter von 13 Jahren.
Im Verfahren zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen sind zwei Wege vorgesehen: die pauschale Anrechnung von Aus- und Weiterbildungsabschlüssen sowie die individuelle Anrechnung formaler, non-formaler und informell erworbener Kompetenzen.
Die pauschale Anrechnung von Teilleistungen (Modulen) können zum Studium zugelassene Erzieher und Erzieherinnen, die
- eine in Berlin abgeschlossene Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher auf der Grundlage der Ausbildungsordnung Erzieher/Erzieherinnen vom 02. Dezember 2003 bzw. der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin vom 11. Februar 2006 mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 nachweisen und mindestens bis zur Aufnahme des Studiums als Erzieher/Erzieherin beschäftigt waren oder deren Ausbildungsabschluss nicht länger als drei Jahre zurück liegt.
- einen zertifizierten von der Hochschule zuvor hinsichtlich der Äquivalenz der Kompetenzen geprüften Weiterbildungsabschluss vorweisen, der nicht länger als fünf Jahre zurück liegt.
Die individuelle Anrechnung von Teilleistungen (Modulen) können zum Studium zugelassene Erzieher und Erzieherinnen beantragen:
- mit Hochschulzulassungsberechtigung, die mindestens bis zur Aufnahme des Studiums als Erzieher/innen beschäftigt sind
- ohne Hochschulzulassungsberechtigung, die mindestens bis zur Aufnahme des Studiums als Erzieher/innen beschäftigt sind,
- mit Hochschulzugangsberechtigung, die nicht als Erzieher/innen beschäftigt sind und deren Berufsausbildung an einer Fachschule für Erzieher/innen nicht länger als fünf Jahre zurück liegt.
Grundlagen der Entscheidung über die individuelle Anrechnung bildet ein von Studenten/innen einzureichendes Portfolio,
1. Nachweise in Form von Zeugnissen, Zertifikaten, Dokumentationen, die die im Portfolio dargestellten Kompetenzen belegen und
2. einem Aufnahmegespräch, das von zwei Hochschullehrer/innen durchgeführt wird, die vom Prüfungsausschuss beauftragt sind, die aus dem Portfolio und den eingereichten Nachweisen ermittelten Kompetenzen zu überprüfen.
Beratung und Beantragung
Der Antrag ist bei Frau Sava, Anrechnungsbeauftragte, Raum 329, 3. Etage, ASH abzugeben.
Für weitergehende Informationen oder Fragen wenden Sie sich bitte an:
Anrechnungsbeauftragte
Adriana Sava, M.A.
sava@ash-berlin.eu
Tel: 030/99 245 327
Sprechzeit: Donnerstag 10:00 bis 12:00 Uhr.
Zur Beantragung der pauschalen bzw. individuellen Anrechnung stehen Ihnen nachfolgend entsprechende Formulare zur Verfügung:
BI_Antrag_individuelle Anrechnung
BI_Antrag_pauschale Anrechnung
Präsenz_Antrag_individuelle Anrechnung
Präsenz_Antrag_pauschale Anrechnung
Weitere Informationen über pauschale und individuelle Anrechnung entnehmen Sie bitte dem Infoblatt: