Anerkennung von Praxisstellen
Ist Ihre Praxisstelle noch nicht in unserer Datenbank?
Bitte beachten Sie, dass das nachstehende Anerkennungsprozedere nur für Praxisstellen gilt, in denen das 22wöchige Praxissemester im Studiengang Soziale Arbeit (B.A.) absolviert wird.
Geeignete Praxisstellen werden vom Praxisamt anerkannt, wenn nachstehende Unterlagen eingereicht werden:
- Flyer oder Internetausdruck der Praxisstelle
- Ausbildungsplan, aus dem hervorgeht, in welchen Aufgabenschwerpunkten Praktikanten angeleitet werden
- Nachweis über die berufliche Qualifikation: Diplom oder staatl. Anerkennung (Kopie)
- Rücklaufbogen für die Datenbank (bitte im Praxisamt nachfragen!)
Hier können Sie die für die Anerkennung notwendigen Unterlagen herunterladen.