Infos zum Thema BaföG
Studierenden- BAföG - Kurz-Info
Information zu § 48 BAföG Leistungen bis zum Ende des 4. Fachsemesters
Für die Weiterbewilligung der Förderung nach BAFöG benötigen Studierende nach dem 4. Semester eine Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Verlauf ihres bisherigen Studiums. Die Bescheinigung ist in der Regel nur nach dem 4. Fachsemester erforderlich.
Das Prüfungsamt des StudierendenCenters der ASH stellt diese Bescheinigung mit Unterschrift der Studiengangsleiterin des entsprechenden Studiengangs aus.
Voraussetzung für eine positive Bescheinigung ist, dass bis zum Ende des 4. Fachsemesters die üblichen Leistungen gemäß der einschlägigen Prüfungsordnung erbracht wurden.