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Antragstellung der Masterarbeit

ACHTUNG:

Die Bekanntgabe über die Zulassung zur Masterarbeit erfolgt vom Prüfungsamt per Aushang.

Es erfolgt keine persönliche schriftliche Benachrichtung!

Antragstellung im Sommersemester 2012

1. Prüfungszeitraum:

Abgabe des Antrages auf Zulassung zur Masterarbeit im Prüfungsamt bis

22. Mai 2012

Beginn der Bearbeitungsphase nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss (Bekanntgabe per Aushang):

12. Juni 2012

Abgabe der Masterarbeit im Prüfungsamt (Bearbeitungszeit: 30 Wochen):

8. Januar 2012

 

2. Prüfungszeitraum:

Abgabe des Antrages auf Zulassung zur Masterarbeit im Prüfungsamt bis

7. August 2012

Beginn der Bearbeitungsphase nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss (Bekanntgabe per Aushang):

28. August 2012

Abgabe der Masterarbeit im Prüfungsamt (Bearbeitungszeit: 30 Wochen)

26. März 2013
 

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Antragstellung im Wintersemester 2011/12

1. Prüfungszeitraum:

Abgabe des Antrages auf Zulassung zur Masterarbeit im Prüfungsamt bis

15. November 2011

Beginn der Bearbeitungsphase nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss (Bekanntgabe per Aushang):

6. Dezember 2011

Abgabe der Masterarbeit im Prüfungsamt (Bearbeitungszeit: 30 Wochen):

3. Juli 2012

 

2. Prüfungszeitraum:

Abgabe des Antrages auf Zulassung zur Masterarbeit im Prüfungsamt bis

7. Februar 2012

Beginn der Bearbeitungsphase nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss (Bekanntgabe per Aushang):

28. Februar 2012

Abgabe der Masterarbeit im Prüfungsamt (Bearbeitungszeit: 30 Wochen):

25. September 2012