Antragstellung der Masterarbeit
ACHTUNG:
Die Bekanntgabe über die Zulassung zur Masterarbeit erfolgt vom Prüfungsamt per Aushang.
Es erfolgt keine persönliche schriftliche Benachrichtung!
Antragstellung im Sommersemester 2012
1. Prüfungszeitraum:
Abgabe des Antrages auf Zulassung zur Masterarbeit im Prüfungsamt bis
22. Mai 2012
Beginn der Bearbeitungsphase nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss (Bekanntgabe per Aushang):
12. Juni 2012
Abgabe der Masterarbeit im Prüfungsamt (Bearbeitungszeit: 30 Wochen):
8. Januar 2012
2. Prüfungszeitraum:
Abgabe des Antrages auf Zulassung zur Masterarbeit im Prüfungsamt bis
7. August 2012
Beginn der Bearbeitungsphase nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss (Bekanntgabe per Aushang):
28. August 2012
Abgabe der Masterarbeit im Prüfungsamt (Bearbeitungszeit: 30 Wochen)
26. März 2013
Antragstellung im Wintersemester 2011/12
1. Prüfungszeitraum:
Abgabe des Antrages auf Zulassung zur Masterarbeit im Prüfungsamt bis
15. November 2011
Beginn der Bearbeitungsphase nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss (Bekanntgabe per Aushang):
6. Dezember 2011
Abgabe der Masterarbeit im Prüfungsamt (Bearbeitungszeit: 30 Wochen):
3. Juli 2012
2. Prüfungszeitraum:
Abgabe des Antrages auf Zulassung zur Masterarbeit im Prüfungsamt bis
7. Februar 2012
Beginn der Bearbeitungsphase nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss (Bekanntgabe per Aushang):
28. Februar 2012
Abgabe der Masterarbeit im Prüfungsamt (Bearbeitungszeit: 30 Wochen):
25. September 2012