Der Personalrat der ASH Berlin

Der Personalrat vertritt das nichtwissenschaftliche sowie das wissenschaftliche Personal der ASH Berlin.

Dabei hat er unterschiedliche Beteiligungsrechte (Mitbestimmung, Mitwirkungs, Inormation und Anhörung) . Er ist involviert in viele mit dem Arbeitsplatz zusammenhängende arbeitsrechtliche, tarifliche und soziale Angelegenheiten (z.B. Einstellung, Eingruppierung und Vergütung, Veränderung der Tätigkeit, Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsplatzgestaltung, Gesundheit am Arbeitsplatz, Beurteilungen, Weiterbildung, Kündigung). Der Personalrat arbeitet eng mit der Frauenbeauftragten, dem Familienbüro, der Gesundheitsförderung im Rahmen von "alice gesund" und der Schwerbehindertenvertretung der ASH Berlin zusammen.

Aufgabenbereiche

Der Personalrat

  • nimmt regelmäßig an Sitzungen des Akademischen Senats, des Kuratoriums und des Konzils sowie an anderen Sitzungen der Hochschulgremien bei personalrelevanten Themen teil,
  • trifft sich einmal im Monat mit der Hochschulleitung, der Kanzlerin und der Personalabteilung zum Monatsgespräch und bespricht aktuelle Themen und Fragestellungen, die die Beschäftigten und die Entwicklung der ASH Berlin betreffen,
  • steht den Mitarbeiter_innen bei individuellen Anliegen unterstützend zur Seite und
  • bildet sich zu arbeitsrechtlichen- und tarifrechtlichen Themen weiter, um die Kolleg_innen besser beraten und vertreten zu können.

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Dienstvereinbarungen & Leitfäden

Als vertretendes Gremium aller Angestellten der ASH Berlin trifft der Personalrat Dienstvereinbarungen mit der Hochschulleitung. Darüber hinaus wurden zu bestimmten Themen gemeinsame Leitfäden vereinbart.

Die Dienstvereinbarungen sind Abmachungen zwischen der Hochschulleitung und dem Personalrat um die Arbeitsbedingungen in bestimmten Feldern zu regeln und zu verbessern.

Vor dem Hintergrund der Pandemie und der damit verbundenen Arbeit von zu Hause haben wir im November 2022 mit der Hochschulleitung eine neue Dienstvereinbarung zu mobilem Arbeiten abgeschlossen.  

Alle Dienstvereinbarungen und Leitfäden finden Hochschulangehörige auch im Intranet der ASH Berlin.

Zu folgenden Themen bestehen Dienstvereinbarungen und Leitfäden:

Infos für neue Kolleg_innen

Neu an der ASH Berlin oder kurz davor, den Arbeitsvertrag zu unterschreiben? Dann gibt es hier noch ein paar Hinweise:

Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L Berliner Hochschulen können bei Neueinstellungen neben der Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung zusätzlich förderliche Zeiten ganz oder teilweise bei der Stufenfestsetzung berücksichtigt werden, wenn das zur Deckung des Personalbedarfs notwendig ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung förderlicher Zeiten. Die Berücksichtigung und insbesondere auch der Umfang der Anerkennung stehen im Ermessen des Arbeitgebers.

Voraussetzungen:

  1. Die zu besetzende Stelle muss grundsätzlich ausgeschrieben worden sein.
  2. Die ausgeschriebene Stelle kann nur mit diesem/dieser Bewerber_in adäquat besetzt werden. Es muss ein deutlicher Leistungsabstand zum/r zweitplatzierten Bewerber_in bestehen.
  3. Der/die Bewerber_in nimmt das Stellenangebot ohne die Berücksichtigung von förderlichen Zeiten bei der Stufenfestsetzung nicht an, d.h. er/sie macht das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses davon abhängig, dass er/sie eine bestimmte Erfahrungsstufe erhält.

Achtung: Grundsätzlich ist eine Berücksichtigung von förderlichen Zeiten nicht nachträglich möglich, wenn der Arbeitsvertrag bereits unterschrieben wurde!

Nachweis: Aktenkundige schriftliche oder mündliche Erklärung des Bewerbers / der Bewerberin.

Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann geprüft werden, ob neben der Anerkennung von einschlägiger Berufserfahrung die Berücksichtigung förderlicher Zeiten in Betracht kommen kann.

 

Was kann grundsätzlich als förderliche Zeit anerkannt werden?

  1. Es muss sich um gleichartige oder gleichwertige beruflich wahrgenommene Tätigkeiten handeln, die nicht bereits als einschlägige Berufserfahrung anerkannt wurden. Die in dieser Beschäftigung erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen müssen offenkundig von Nutzen für die auszuübende Tätigkeit sein und Voraussetzung für die Entscheidung zur Einstellung des Beschäftigten gewesen sein.
  2. Zeiten einschlägiger Berufserfahrung, die wegen einer schädlichen Unterbrechungszeit nicht anerkannt werden konnten, können als förderliche Zeiten in Betracht kommen.
  3. Stipendien können auf Antrag und entsprechenden Nachweis als förderliche Zeiten anerkannt werden, wenn wissenschaftliche Tätigkeiten und Aufgaben in Forschung und/oder Lehre im Rahmen des Stipendiums ausgeübt wurden.

Nachweis: Bei Stipendien ist eine Prüfung im Einzelfall anhand der eingereichten Nachweise erforderlich (z.B. durch Stipendienvertrag, Bestätigung des Zuwenders).

Gerne können sich neue Kolleg_innen diesbezüglich auch an das Personalbüro wenden.

Weitere Informationen zum Thema vom Personalrat der FU Berlin.

Rechtliches & weiterführende Links

Tarifvertrag

Die Gewerkschaften Verdi und GEW Berlin setzen sich für gute Arbeitsbedingungen für Angestellte im Bildungsbereich ein. Sie stellen auch Informationen zu den Tarifverhandlungen und den Tarifverträgen zur Verfügung.

Tarifinfos der GEW: Informationen zum Tarifabschluss 2019

Der aktuelle Tarifvertrag (TV-L) der Berliner Hochschulen kann auf der Seite der GEW Berlin eingesehen werden.

Arbeitsrecht

Eine relevante arbeitsrechtliche Quelle ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz.

Der Personalrat der HU Berlin informiert über aktuelle arbeitsrechtliche Gerichtsentscheidungenfür den Hochschulbereich.

Familie und Arbeitswelt, Pflege und Beruf

Informationen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gibt das Bundesfamilienministerium heraus. Beratung erhalten Angehörige der ASH Berlin beim hochschuleigenen Familienbüro.

Bildungsurlaub

Angestellte haben ein Recht auf Bildungsurlaub. Das heißt, dass Sie sich von der Arbeit freistellen lassen können, um an einer anerkannten Weiterbildung teilzunehmen – und das bei fortlaufender Lohnzahlung.

Informationen der Senatsverwaltung zum Berliner Bildungsurlaub

Kooperation mit Personalräten anderer Berliner Hochschulen

Wir sind berlinweit vernetzt mit Personalräten anderer Berliner Hochschulen. Die Personalräte der großen Berliner Universitäten und nützliche Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

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Gesundheit am Arbeitsplatz

Die Hochschule hat sich das Ziel gesetzt, gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. Der Personalrat ist daran beteiligt und nimmt Anregungen aus dem Kreis der Hochschulbeschäftigten gerne entgegen.

alice gesund bietet ein Bewegungs- und Entspannungsangebote für Mitarbeiter_innen an.

Wenn Stress im Beruf und/oder persönliche Probleme dazu führen, dass die Arbeit leidet, kann das kostenfreie und unabhängige Beratungsangebot von Blaufeuer in Anspruch genommen werden. Die Blaufeuer-Berater_innen helfen dabei, belastende Situationen zu klären und Ansatzpunkte für Verbesserungen zu identifizieren.

Der Personalrat ermuntert alle Kolleg_innen diese Angebote zur Gesunderhaltung und Unterstützung in schwierigen Situationen in Anspruch zu nehmen.

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Mitglieder des Personalrats

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Kontakt

Anliegen an den Personalrat bitten wir an die E-Mailadresse personalrat(at)ash-berlin.eu zu richten. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Antwort.

Gerne vereinbaren wir einen individuellen Gesprächstermin. Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen - außer wenn anders vereinbart - der Schweigepflicht.

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