Wahlvorstand

Der Wahlvorstand führt zum Beginn jedes akademischen Jahres (01. April) auf der Grundlage der Wahlordnung Gremienwahlen für den Akademischen Senat, den Frauen*- und Gleichstellungsrat, das Kuratorium (laut Erprobungsklausel zur Zeit nicht), das Konzil und das Studierendenparlament durch. Die studentischen Vertreter werden jährlich, die anderen Mitglieder alle zwei Jahre gewählt.

Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Terminplanung
  • Einhaltung der Fristen
  • Wahlbekanntmachung
  • Prüfung der Wahlvorschläge
  • Erstellung des Wähler_innenverzeichnisses
  • Wahlhandlung
  • Feststellung der Wahlergebnisse einschließlich Prüfung von Wahlanfechtungen,- Nach- / Wiederholungswahlen
  • Organisatorischer Ablauf der Rektoratswahl

Aktuelle Zusammensetzung

Hochschullehrer_innen: Claudia Winkelmann (HV), Julia Franz (HV), N. N. (SV), N. N. (SV)
akademische Mitarbeiter_innen: Ivana Benyamin (HV), N. N. (HV), N. N. (SV), N. N. (SV)
Mitarbeiter_innen aus Technik, Service und Verwaltung:  Jana Einsporn (HV, Vorsitzende), Simone Wibbeke (HV), Mirko Behrens (SV), N. N. (SV)
Studierende: Theres Weckwerth (HV), N. N. (HV), N. N. (SV), N. N. (SV)

beratendes Mitglied: (Justiziariat)

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Aktuelles

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