Forschungsförderung

Die wissenschaftliche Einrichtung "Forschung" unterstützt Sie gerne bei der Recherche nach geeigneten Förderinstrumenten und Ausschreibungen.

Darüber hinaus werden regelmäßig Informations- und Beratungsgespräche zu allen Fragen der internen und externen Forschungsförderung durchgeführt.

Auch bei der Suche nach Forschungs- und Kooperationspartner_innen sowie bei der Antragsstellung ist die wissenschaftliche Einrichtung "Forschung" behilflich.

Im ASH-Intranet haben Mitglieder der Hochschule unter "alice forscht" Zugang zu weiteren Materialien, die Sie bei Ihren Forschungsaktivitäten unterstützen (z. B. die Drittmittelanzeige oder Merkblätter zu den Themen "Durchführung und Finanzierung wissenschaftlicher Veranstaltungen an der ASH Berlin" und "Druckkostenzuschüsse"). 

Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die Beachtung und Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sind elementare Voraussetzungen für wissenschaftliches Arbeiten und für die Anerkennung wissenschaftlicher Arbeit in der Öffentlichkeit und in der Gemeinschaft der Forschung. 
2023 hat die ASH Berlin eine aktualisierte Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Alice Salomon Hochschule Berlin verabschiedet, die zur Qualitätssicherung in der Forschung an der ASH Berlin beiträgt. Diese Satzung klärt wichtige Prinzipien für die wissenschaftliche Praxis der an der Hochschule Tätigen. Sie will auch Bezugspunkt sein für weitergehende Kommunikation und die gemeinsame Ausgestaltung einer Kultur anspruchsvollen und fairen wissenschaftlichen Arbeitens. Hierbei unterstützt die Ombudsperson.

Ombudsperson

Die Ombudsperson berät als unabhängige Ansprechperson die Hochschulmitglieder der ASH Berlin zu Fragen der Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis und in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Im Fall von Befangenheit oder Verhinderung übernimmt ihre Stellvertretung die anliegenden Aufgaben. Die Ombudsperson arbeitet vertraulich. Um mit der Ombudsperson Kontakt aufzunehmen, schreiben Sie an: OmbudspersonGwP  - Ihre Mail wird an die gewählte Ombudsperson weitergeleitet.

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Interne Forschungsförderung

Die Alice Salomon Hochschule Berlin unterstützt die Forschungsaktivitäten ihrer Professor_innen durch die Ermäßigung der Lehrverpflichtung für Forschung sowie durch Forschungs- und Praxissemester. 

Relevante Dokumente und Formulare zur Beantragung eines Forschungs- oder Praxissemesters finden Sie auf der Seite der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK).

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Externe Forschungsförderung

Die ASH Berlin ist Mitglied im IFAF Berlin, das angewandte und interdisziplinäre Forschung zu den gegenwärtigen Herausforderungen mit regionalem Bezug fördert. Informationen und Beratung zu Forschungsanträgen beim IFAF Berlin erhalten Sie beim Kompetenzzentrum Integration und Gesundheit.

Förderinformationen

Forschenden an der ASH Berlin steht eine breite Palette an Fördermöglichkeiten durch öffentliche Förderprogramme, Stiftungsgelder oder private Mittel offen. 

Aktuelle Informationen zu nationalen, europäischen und internationalen Förderangeboten finden Sie u.a. auf folgenden Seiten:

Umgang mit Drittmitteln

Mit der Einwerbung von Drittmitteln sind viele rechtliche Fragen und Probleme verbunden. Diese hat die ASH Berlin in der Drittmittelsatzung und der Richtlinie zur Umsetzung der Drittmittelsatzung geregelt. 

Wenn Drittmittel eingeworben werden, wird von den Hochschulen die Zustimmung zum Projekt und häufig auch der Einsatz von eigenen Mitteln erwartet. Wenn Drittmittel beantragt werden, ist dies daher von den Antragsteller_innen rechtzeitig vor Absenden des Antrags mit Hilfe des Formulars zur "Anzeige eines Drittmittelprojektes" der Hochschulleitung anzuzeigen.

Die Drittmittelanzeige dient der Unterrichtung der Hochschulleitung über ein geplantes Drittmittelvorhaben. So wird sichergestellt, dass bereits frühzeitig in der Antragsphase alle verantwortlichen Bereiche der ASH Berlin in die erforderlichen Abstimmungen eingebunden sind und die notwendigen Ressourcen bei Projektbeginn zur Verfügung stehen. Die wissenschaftliche Einrichtung "Forschung" unterstützt Antragsteller_innen gerne beim Ausfüllen der Drittmittelanzeige.

Die Drittmittelverwaltung in der Haushaltsabteilung unterstützt Sie gerne bei der finanziellen Abwicklung Ihrer Drittmittelprojekte.

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Aktuelle Ausschreibungen

Sollten Sie Interesse an einem Antrag haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende der Antragsfrist) an die wissenschaftliche Einrichtung "Forschung" der ASH Berlin und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gern.

Aus aktuellem Anlass des Krieges in der Ukraine verweisen wir unten auf zwei ausgewählte Ausschreibungen (siehe Gerda Henkel Stiftung, Hilde Domin-Programm) sowie auf die Seiten #ScienceForUkraine sowie Help and funding opportunities in and from academia.
Die Seiten enthalten Linklisten zu vielfältigen Unterstützungsangeboten und werden vom Leibniz-Institut für Geschichte und Kultur des östlichen Europa (GWZO) in Kooperation mit der Universität Erfurt erstellt und aktualisiert.

Was wird gefördert?
Mit der Fördermaßnahme sollen Forschungs- und Entwicklungs-Tätigkeiten von KMU unterstützt und gestärkt werden, die sich thematisch in diesen beiden Forschungsfeldern bewegen:

  • „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“: Ziel ist die Erforschung und Entwicklung von interaktiven Technologien, die die Gesundheitskompetenz durch souveränen Umgang mit Gesundheitsdaten stärken, die Gesundheitsverhalten verbessern helfen, die für Therapie, Prävention und das Gesundheitsmanagement ein­gesetzt werden können und die Pflegearrangements nachhaltig gestalten können.
  • „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“: Ziel ist die Erforschung und Entwicklung von physischen und virtuellen Assistenzsystemen für private und öffentliche Räume, von interaktiven Systemen für den schulischen und beruflichen Alltag und von smarten vernetzten Assistenten für Miteinander und Mobilität z. B. in der Kommune.

Gefördert werden risikoreiche, industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sein sollen. Dabei sollen mindestens 50 % der im Rahmen der Fördermaßnahme eingesetzten Mittel die KMU erhalten.

Einreichfrist: jeweils zum 15. April und 15. Oktober, bis zum 30. Juni 2024

Verfahren: Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Weitere Informationen

Sollten Sie Interesse an einem Antrag haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende der Antragsfrist) an das Forschungsreferat der ASH Berlin und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gern.

Ihre Ansprechpartnerin:

Diana Grothues
Forschungsreferentin
grothues@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu

Was wird gefördert?

Erkenntnistransferprojekte in der Förderoption Transfer FH/HAW PLUS die von Wissenschaftler_innen an Fachhochschulen (FH) und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) beantragt werden.

Erkenntnistransferprojekte können in allen von der DFG geförderten wissenschaftlichen Disziplinen beantragt werden und sind in ihrer thematischen Ausrichtung frei.

Voraussetzung für die Beantragung eines Projektes in der Förderoption Transfer FH/HAW PLUS sind transferfähige Forschungsergebnisse, die in Vorarbeiten mit grundlagenwissenschaftlichem Charakter, aber ohne DFG-Förderung, gewonnen wurden. Dabei soll eine wissenschaftliche Fragestellung gemeinsam mit einem Anwendungspartner (gewerbliches Unternehmen oder eine nichtgewerbliche gemeinnützige Einrichtung) bearbeitet werden, um wissenschaftliche Erkenntnisse und Ergebnisse der Grundlagenforschung in die Anwendung zu bringen (z. B. eine beispielhafte Anwendung oder ein Konzept für die Praxis).

Eine Informationsveranstaltung zu dieser Antragstellung wird als Videokonferenz am 20. Juni 2022 von 13:30 bis 15:30 stattfinden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Zugangsdaten werden rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.

Einreichfrist: fortlaufend bis 30. Juni 2024

Verfahren: Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Weitere Informationen

Sollten Sie Interesse an einem Antrag haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende der Antragsfrist) an die Wissenschaftliche Einrichtung "Forschung" der ASH Berlin und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gern.

Kontakt:
forschung@ash-berlin.eu

Was wird gefördert?

Mit FH-Europa zielt das BMBF darauf ab, die Beteiligung der FH/HAW an EU-Programmen wie vorzugsweise „Horizont Europa“ oder an weiteren EU-Programmen wie bspw. Green Deal, EUREKA als Partner, möglicherweise auch als Koordinatoren, von EU-Forschungsanträgen zu erhöhen. Zweck ist es, FH/HAW in die Lage zu versetzen, ihre Netzwerke auf europäischer Ebene auszubauen und zu stärken sowie sich nachhaltig und längerfristig mit ihren Forschungsschwerpunkten in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zu etablieren.
 
FH/HAW Professor/innen sollen darin bestärkt werden, sich auf europäischer Ebene zu vernetzen, gemeinsam mit Forschungspartnern themenspezifische Projektvorschläge für "Horizont Europa" und weitere EU-Programme zu konkretisieren, entsprechende Anträge erfolgreich einzureichen und aufgebaute Forschungsschwerpunkte auch auf europäischer Ebene zu etablieren. Neben der gezielten Erstellung und Einreichung von konkreten Projektanträgen bei der EU sollen mit dieser Maßnahme auch netzwerkbildende Maßnahmen unterstützt werden.

Einreichfrist: 31. Dezember 2023
*Die Möglichkeit bis 30. Juni 2027, kontinuierlich Anträge einreichen zu können, steht vorerst ab dem 1. Januar 2024 unter dem Vorbehalt des Abschlusses einer neuen Bund-Länder-Vereinbarung in der Nachfolge der zum 31. Dezember 2023 auslaufenden Bund-Länder-Vereinbarung „Forschung an Fachhochschulen“.

Verfahren: Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.

Weitere Informationen

Sollten Sie Interesse an einem Antrag haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende der Antragsfrist) an das Forschungsreferat der ASH Berlin und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gern.

Ihre Ansprechpartnerin im Forschungsreferat der ASH Berlin:

Jana Ennullat
Forschungsreferentin
030-99245-183

ennullat@ ash-berlin.eu

Was wird gefördert?

Das Programm „Kongress- und Messereisen“ (Modul C der Programminitiative HAW.International) ermöglicht Studierenden, Doktoranden und Wissenschaftler_innen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen (HAW/FH) die aktive Teilnahme an internationalen Fachtagungen und Messen im Ausland. Damit werden aktuelle Forschungsergebnisse in die internationalen Forschercommunity eingebracht. Die Geförderten können neue Kontakte in internationale Wissenschaftsnetzwerke aufbauen und bestehende Kontakte pflegen. Bei der Teilnahme an Tagungen, Konferenzen und Kongressen muss der/die Bewerber_in eigene Ergebnisse aus der neuen Zeit präsentieren.

Bewerben können sich Master- und Diplomstudierende (Diplomstudierende: ab dem 4. Studienjahr), Promovierende (im eigenständigen oder im kooperativen Promotionsverfahren) und Angehörige des Lehr- und Forschungspersonals der deutschen Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Fachhochschulen.

Einreichfrist: Bewerbungen können ganzjährig und fortlaufend, spätestens jedoch 4 Monate (120 Tage) vor dem 1. Tag der Veranstaltung beim DAAD eingereicht werden.

Weitere Informationen

Ihr Ansprechpartner im International Office der ASH Berlin:

Julien Schwarz
Koordinator für Outgoing-Studierende (Praktikum): Auslandspraktikum Erasmus+ und Nicht-EU-Länder/ Finanzierung von Praktika im Ausland/ Ansprechpartner für Studienfahrten
030-99245-344
julien.schwarz@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu

Was wird gefördert?

Die Europäische Union hat das Stipendienprogramm MSCA4Ukraine für geflüchtete Forschende aus der Ukraine ins Leben gerufen. MSCA4Ukraine ermöglicht den Forscher*innen die Fortführung ihrer Arbeit an einer wissenschaftlichen oder nichtwissenschaftlichen Einrichtung in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Horizon Europe-assoziierten Staat und hilft ihnen, ihre Verbindungen zu Forschungs- und Innovationsstätten in der Ukraine aufrechtzuerhalten. Zudem erleichtert das Programm die Wiedereingliederung von Forschenden in der Ukraine, sobald eine sichere Rückkehr möglich ist, um einem dauerhaften Braindrain entgegenzuwirken. So leistet es einen Beitrag zur Stärkung ukrainischer Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie deren Zusammenarbeit und Austausch mit der internationalen Forschungsgemeinschaft. Das Programm bietet einen Gastaufenthalt von 6 bis 24 Monaten an.

Gemäß dem MSCA-Arbeitsprogramm steht die Unterstützung für Forschende aus der Ukraine allen Bereichen der Forschung und Innovation offen und orientiert sich an den allgemeinen Zielen und Prinzipien von MSCA. 

Weitere Informationen

Sollten Sie Interesse an einem Antrag haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens vier Wochen vor Ende der Antragsfrist) an die Wissenschaftliche Einrichtung "Forschung" der ASH Berlin und vereinbaren einen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gern.

Kontakt:
forschung@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu