Auslandsaufenthalt Barrierefrei

Die Alice Salomon Hochschule Berlin arbeitet stetig daran die Studienbedingungen für Studierende so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das International Office steht Studierenden mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen, die einen Aufenthalt im Ausland erwägen, in allen Planungsfragen zur Seite und stellt gerne Kontakt zu weiteren Unterstützungsangeboten her.

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei unserem Team zu Studium im Ausland unter studyabroad@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu oder Praktikum im Ausland unter auslandspraktikum@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu.

 

Zur praktischen Vorbereitung

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Sonderförderung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Zur finanziellen Förderung der Mobilität müssen die Bedingungen für einen Auslandsaufenthalt frühzeitig mit den entsprechenden Institutionen (Krankenkasse, Sozialamt, BAföG-Amt u.a.) geklärt werden. Bitte kontaktieren Sie dazu die entsprechenden Zuständigen.

Studierende sollten, sofern möglich, für einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ auch BAföG in Anspruch nehmen, unabhängig von einer Beantragung von Sondermitteln. Neben der Förderung, die ein Auslandsstudium oder Auslandspraktikum über Erasmus+ mit sich bringt, haben Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel über das Erasmus+ Programm zu beantragen. Diese sollen dazu dienen, die durch den Auslandsaufenthalt anfallenden Mehrkosten aufzufangen, die nicht von Krankenkasse, Sozialamt oder anderen Trägern übernommen werden können. Die Sonderförderung kann nach der Auswahl für eine Erasmus+ Förderung von Studierenden und Graduierten mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 beantragt werden. Sollten Sie eine nachgewiesene Behinderung haben, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht, aber über keinen Behindertenausweis verfügen, kontaktieren Sie uns bitte unter studyabroad@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu.

Für ein Auslandsstudium können seit dem Wintersemester 2022-23 Zusatzförderungen, sogenannte "Social Top Ups" für Studierende mit Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung, mit monatlich 250 EUR, beantragt werden.

Darüber hinaus kann ab GdB 20 sowie mit chronischer Erkrankung ein Antrag auf Realkosten-Übernahmen (Langantrag) gestellt werden. Hier werden die realen Mehrkosten durch die Behinderung oder chronischer Erkrankung errechnet und können mit bis maximal 15.000 EUR pro Semester finanziert werden.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, eine vorbereitenden Reise zu beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkundigen. Interessierte setzen sich bitte mit dem International Office in Verbindung.

Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unser Team für Studium im Ausland unter studyabroad@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu.

Hilfreiche Links zur Finanzierung:

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Fördersätze

Die Förderung kann im Rahmen des Erasmus+ Programmes entweder pauschal erfolgen oder, falls die im Ausland anfallenden Mehrkosten die Sonderförderungspauschale übersteigen, über den detaillierten Langantrag  individuell beantragt werden (Realkostenantrag). 

Pauschale Förderung

Zu dem monatlichen Erasmus+-Fördersatz, je Nach Ländergruppe, können Studierende mit Behinderung  ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung ein "Social Top Up" von 250 EUR monatlich beantragen.

Beantragung der Pauschalförderung:

Die Beantragung der Pauschalförderung erfolgt über das International Office der ASH Berlin. Die Beantragung erfolgt erst nach der Zusage auf einen Erasmus+ Platz und die reguläre Erasmus+ Förderung, aber vor Beginn des Aufenthaltes. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen vor dem Aufenthalt:

  • Ehrenwörtliche Erklärung im Original unterschrieben (ein Nachweis über die Behinderung mit Angabe zum Grad der Behinderung oder Attest über Mehrkostenbedarf im Ausland durch die chronische Erkrankung müssen den Studierenden vorliegen).

Realkostenantrag

Kosten für die Mobilität im Ausland, die nicht über die pauschale Förderung getragen werden können, erfordern einen eigenen Realkostenantrag. Der Zuschuss errechnet sich auf Basis der durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, sofern nicht andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, studierendenWERK) diese finanzieren. Diese sind bei der Antragstellung aufzuführen und nachzuweisen. Förderbar sind zum Beispiel Ausgaben für zusätzliche Reisekosten, Fahrten vor Ort, Unterkunft, Bezahlung von Helfer- oder Betreuer_innen, Kosten für medizinische Betreuung und ähnliches. Die Höchstgrenze für eine individuelle Sonderförderung durch das Erasmus+ Programm beträgt 15.000 EUR.

Beantragung:

Der Antrag auf Mehrbedarf muss mindestens zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts beim DAAD vorliegen. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch die zusätzliche Bearbeitungszeit von mindestens 2 Wochen im International Office.

Erforderliche Unterlagen vor dem Aufenthalt:

  • Realkostenantrag
  • Nachweis über die Behinderung ab GdB 20 oder chronische Erankung
  • Kostenaufstellung für den Auslandsaufenthalt
  • Aufstellung der Unterstützungsleistungen anderer Träger mit entsprechenden Nachweisen

Erforderliche Unterlagen nach dem Aufenthalt:

  • Gefördertenbericht, ergänzt um die besonderen Aspekte des Aufenthaltes mit Behinderung
  • Originalbelege (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o.ä.). 

Ansprechpartner_innen

Julien Schwarz

Koordinator für Outgoing-Studierende (Praktikum): Auslandspraktikum Erasmus+ und Nicht-EU-Länder/ Finanzierung von Praktika im Ausland/ Ansprechpartner für Studienfahrten

International Office

Raum 345

Telefonische Beratung mittwochs von 13:00 - 15:00Uhr.

Video-Beratung nach Vereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie mich zunächst per Email.

Arbeitstage: Montag, Mittwoch, Donnerstag

T 030 992 45 344

Julien Schwarz

Liisa Noack

Erasmus+ Hochschulkoordinatorin/ Auslandsstudium Erasmus+ und Nicht-EU-Länder/ Finanzierung von Auslandsaufenthalten/ Mobilität von Mitarbeiter_innen der Verwaltung

International Office

Raum 345

Offene telefonische Sprechstunde: Montags und Mittwochs, 13:00 - 15:00 Uhr

Weitere telefonische Beratung, Video-Beratung oder persönliche Treffen nach Vereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie mich zunächst per Email.

T +49 30 99 245 306

Liisa Noack

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