Studieren im Ausland

Ein Auslandsstudium ist die Chance, persönlich zu wachsen und sich fachlich weiterzuentwickeln. Lassen Sie sich von den Erfahrungsberichten ehemaliger Austauschstudierender und auf der Seite Studieren weltweit - erlebe es inspirieren! 

Die ASH Berlin verfügt über zahlreiche Kooperationen mit internationalen Hochschulen, an denen Sie ein bis maximal zwei Semester studieren können. Das International Office der ASH Berlin berät Sie gern persönlich zu allen Anliegen rund um das Thema Auslandsstudium.

Kontakt und Sprechstunde

Anerkennung von internationalen Studienleistungen

Die Kurse an der Gasthochschule sollten Sie so wählen, dass sie an der ASH Berlin angerechnet werden können. Denn ein Auslandsstudium soll möglichst keine studienzeitverlängernde Wirkung haben.

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Mit Kind(ern) im Ausland studieren

Grundsätzlich ist es überall möglich, ein Auslandssemester mit Kind(ern) zu absolvieren. Jedoch sind nicht alle unsere Partnerhochschulen gleichermaßen auf Studierende mit Kind(ern) eingestellt. Für das Auslandssemester mit Kind(ern) können Studierende im Rahmen des Erasmus+ Programms eine zusätzliche finanzielle Förderung beantragen.

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Barrierefrei im Ausland studieren

Die ASH Berlin arbeitet stetig daran, die Studienbedingungen für Studierende so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Wir stehen Studierenden mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen, die einen Aufenthalt im Ausland erwägen, in allen Planungsfragen zur Seite und stellen gern Kontakt zu weiteren Unterstützungsangeboten her.

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Studieren in Europa

Erasmus+ Programm

Mit Erasmus+ erhalten Sie mit Hilfe des Mobilitätszuschusses (bis zu 600€ monatlich) und der Beratung und Betreuung durch die kooperierenden Hochschulen die Möglichkeit, unkompliziert ein Studiensemester im europäischen Ausland zu verbringen.

Pro Studienzyklus (d.h. Bachelor- oder Masterstudiengang) können Sie für ein Erasmus+ Studienaufenthalt für mindestens zwei bis maximal zwölf Monate gefördert werden.

Erasmus+ Programm und Leistungen

Erasmus+ Partnerhochschulen

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Weltweit studieren

Direktaustausch (Nicht-EU, PROMOS)

Ein Auslandssemester können Sie auch an einer Partnereinrichtung außerhalb von Europa absolvieren. Ein Studiensemester außerhalb Europas kann mit einem PROMOS-Stipendium gefördert werden.  

Partnerhochschulen außerhalb Europas

PROMOS-Stipendium

Außerdem beraten wir allgemein zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten.

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Erasmus+/ Direktaustausch

Bewerbung

Für einen Studienplatz an einer unserer Partnerhochschulen im Ausland (Erasmus+/ Direktaustausch-Programm) müssen Sie zunächst in unserem Online-Portal ein Bewerbungsformular ausfüllen. Den dort generierten Bewerbungsbogen reichen Sie dann mit den weiteren Bewerbungsunterlagen per E-Mail (in einer PDF-Datei mit max. 5 MB) an studyabroad@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu ein. (Der automatische Import der Unterlagen aus dem Bewerbungsportal verläuft noch nicht zuverlässig, reichen Sie daher alle Unterlagen auch per E-Mail ein.) Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung (bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie keine Eingangsbestätigung innerhalb von 5 Werktagen bekommen sollten). 

Das Portal für Bewerbungen für Auslandsaufenthalte im akademischen Jahr 2024/25 ist geschlossen. Die Bewerbungsfrist endete am 31. Januar 2024.

Hinweis: Das Bewerbungsportal "MoveON" wird von QS Unisolution bereit gestellt. Mit Ihrer Registrierung und Nutzung des Portals stimmen Sie zu, dass das International Office der ASH Berlin Ihre dort eingegebenen Daten einsehen und ausschließlich zur Abwicklung der Austauschprogramme nutzen darf. Ihre personenbezogenen Daten werden datenschutzrechtlich vertraulich behandelt und ausschließlich für den genannten Zweck genutzt. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutz-Erklärung der ASH Berlin und von QS Unisolution. Bei technischen Problemen mit der Online-Plattform wenden Sie sich per E-Mail  an studyabroad@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu.

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Sie können für Ihre Bewerbung bis zu drei Wunscheinrichtungen angeben:

Partnerhochschulen

Vor der Bewerbung empfehlen wir eine persönliche Beratung im International Office der ASH Berlin oder mindestens die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung zu Semesterbeginn.

Bitte beachten Sie, dass das Bewerbungsverfahren für einige Hochschulen außerhalb der EU mit einem kurzen, persönlichen Gespräch mit einer Auswahlkommission verbunden ist.

Die Stipendien werden leistungsbezogen vergeben, gefördert werden Anträge auf hohem fachlichem Niveau. Weitere Auswahlkriterien sind die Motivation, die Sprachkenntnisse, Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthaltes sowie das soziale Engagement der_des Bewerber_in. 

Die genannten Punkte entsprechen den in der KIA (Kommission für Internationale Angelegenheiten) und im Akademischen Senat der Hochschule abgestimmten Auswahlkriterien.

Besonderheiten Bewerbungen weltweit: Bei der Bewerbung für einige Hochschulen außerhalb der EU ist die Auswahl mit einem kurzen, persönlichen Gespräch mit einer Auswahlkommission verbunden.

Bewerben können sich vollständig eingeschriebene Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen, die ein Studium an der ASH Berlin absolvieren und mindestens ein Studienjahr abgeschlossen haben. Achtung: Bachelorstudierende, die einen konsekutiven Masterstudiengang an der ASH Berlin studieren werden, können sich schon im Bachelor auf ein Auslandsstudium im 1. oder 2. Mastersemester bewerben.

Das Studium im Ausland muss sich mindestens über 2 Monate (8 Wochen) bis maximal 12 Monate erstrecken.

Beachten Sie, dass Sie vor Ihrem Auslandssemester noch Leistungen "offen" haben müssen! Sie können kein Studium im Ausland beginnen, sofern alle Ihre Prüfungsleistungen bereits geleistet sind, da Sie dann Ende des entsprechenden Semester exmatrikuliert werden und während Ihres Auslandsaufenthaltes nicht mehr an der ASH Berlin immatrikuliert sind.

Das Bewerbungsverfahren findet nur einmal im Jahr Ende Januar für einen Aufenthalt im darauf folgenden Winter- und Sommersemester statt (Frist 31.01.). Danach werden unter Umständen zu späteren Fristen noch sog. "Restplätze" vergeben (mehr dazu finden Sie in der Info-Box weiter unten "Frist verpasst? Auf Restplätze bewerben".)

Für einen Studienplatz im Ausland (Erasmus+/ Direktaustausch-Programm) müssen Sie zunächst in unserem Online-Portal ein Bewerbungsformular ausfüllen. Den dort generierten Bewerbungsbogen reichen Sie dann mit den weiteren Bewerbungsunterlagen per E-Mail (in einer PDF-Datei mit max. 5 MB) an studyabroad@ ash-berlin.eu ein. (Der automatische Import der Unterlagen aus dem Bewerbungsportal verläuft noch nicht zuverlässig, reichen Sie daher alle Unterlagen auch per E-Mail ein.) Sie erhalten eine Eingangsbestätigung (bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie keine Eingangsbestätigung innerhalb von 5 Werktagen bekommen sollten). 

Bitte bewerben Sie sich bis zum 31. Januar für das darauf folgende akademische Jahr, sprich das Wintersemester und das Sommersemester des Folgejahres. Das heißt, der 31.01.2024 ist die aktuelle Bewerbungsfrist für ein Auslandsstudiensemester im Wintersemester 2024/25 oder Sommersemester 2025.

Danach werden zu späteren Fristen unter Umständen noch sog. "Restplätze" vergeben (mehr dazu finden Sie in der Info-Box weiter unten "Frist verpasst?".)

  • Unterschriebener Online-Bewerbungsbogen - Zugang über das Bewerbungsportal
  • Motivationsschreiben (ca. 1 A4-Seite mit Bezug auf den Erstwunsch, weitere Informationen finden Sie auch in den FAQs am Ende der Seite)
  • Lebenslauf
  • Aktuelle Studienbescheinigung
  • Aktuelle Notenübersicht (oder Kopie des vorhergehenden Abschlusszeugnisses)
  • Nachweis für Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache auf mindestens B1-Niveau, nicht älter als zwei Jahre (entweder Eintrag im LSF, z.B. für Fachenglisch, oder Sprachtest-Ergebnis auf dem DAAD-Formblatt; Termine für Sprachtest s. Informationen des Sprachenzentrums). Einzelne Partnerhochschulen verlangen ggf. auch ein höheres Sprachniveau. Informieren Sie sich dazu bitte auf der Info-Seite zu den Partnerhochschulen.

Bitte senden Sie alle Unterlagen per E-Mail (in einer PDF-Datei mit max. 5 MB) an studyabroad@ ash-berlin.eu. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung (bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie keine Eingangsbestätigung innerhalb von 5 Werktagen bekommen sollten). 

Zurzeit sind keine Restplätze vorhanden.

Auslandsstudium ohne Partnerschaftsabkommen

Free mover

Studierende, die ihren Studienplatz im Ausland eigenständig, das heißt ohne einen bestehenden Partnerschaftsvertrag an einer Universität im Ausland organisieren, werden als so genannte Free Movers bezeichnet. Als Free Mover sind Sie verpflichtet, Ihren Auslandsaufenthalt bei uns fristgerecht anzumelden.

ASH-Studierende, die als Free Movers ins Ausland gehen, sind verpflichtet sich über unser Bewerbungsportal bis zum 15.05. bei Ausreise im Wintersemester oder bis zum 15.11. bei Ausreise im Sommersemester zu registrieren.

Bitte senden Sie folgende Unterlagen per Mail an das International Office:

  • Unterschriebene Online-Anmeldung über das Bewerbungsportal.
    Hinweis: Das Bewerbungsportal "MoveON" wird von QS Unisolution bereit gestellt. Mit Ihrer Registrierung und Nutzung des Portals stimmen Sie zu, dass das International Office der ASH Berlin Ihre dort eingegebenen Daten einsehen und ausschließlich zur Abwicklung des Auslandsaufenthalts nutzen darf. Ihre personenbezogenen Daten werden datenschutzrechtlich vertraulich behandelt und ausschließlich für den genannten Zweck genutzt. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutz-Erklärung der ASH Berlin und von QS Unisolution.
  • aktuelle Studienbescheinigung
  • Aufnahmebestätigung (Zusage) der Gasthochschule
  • Für jeden Kurs an der Gasthochschule, den Sie sich an der ASH Berlin anerkennen lassen möchten, suchen Sie das inhaltlich passende Modul an der ASH Berlin heraus. Dann kontaktieren Sie die jeweiligen Modulbeauftragten und halten mit ihnen die vorläufige Anerkennung im Anerkennungsformular fest. Alles zum Anerkennungsprozess (inkl. des dazugehörigen Formulars und hilfreichen FAQs!) finden Sie auf unserer Website zur Anerkennung.  
  • Ggf. erhalten Sie abhängig von Ihrem Zielland noch eine Sicherheitsbelehrung, diese ist unterschrieben per Mail an studyabroad@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu zurückzusenden.

Als Free Mover können Sie sich bei uns für eine PROMOS-Förderung bewerben:

PROMOS-Stipendium

Informieren Sie sich außerdem über weitere Finanzierungsmöglichkeiten.

 

Nach Ende des Aufenthalts müssen folgende Unterlagen bis spätestens einen Monat nach Beendigung des Auslandsstudiums im International Office eingereicht werden:

  • Transcript of records (Bestätigung über die im Ausland erbrachten Leistungen)
  • Confirmation of stay (Bestätigung der Aufenthaltszeit an der Gasteinrichtung)
Alle Programme (Erasmus+, Direktaustausch, Free Mover)

Vor der Ausreise

Vor Beginn des Auslandsaufenthalts müssen Sie noch einige organisatorische Vorbereitungen treffen und die jeweiligen Unterlagen beim International Office einreichen.

Das International Office wird vor der Ausreise obligatorische Informationstreffen für alle Austauschstudierenden veranstalten: 3-5 Monate vor der Ausreise wird es ein Treffen zum Thema Learning Agreement geben, 2-3 Monate vor der Ausreise wird es ein Treffen zum Grant Agreement (nur für den Erasmus+ Austausch) und zur allgemeinen Vorbereitung geben.

Ca. vier Wochen nach Eingang Ihrer Unterlagen versenden wir bei erfolgreicher Bewerbung für einen Erasmus+ oder Direktaustauschstudienplatz eine Zusage unter Vorbehalt. Diesen Platz nehmen Sie dann bis zu einer Frist, die Ihnen das International Office mitteilt, an.

Nachdem Sie den Platz zugesagt haben, werden Sie vom International Office an der Partnerhochschule nominiert.

Nachdem das International Office Sie an der Partnerhochschule nominiert hat, kontaktiert Ihre Gastuniversität Sie anschließend mit konkreten Informationen zur Bewerbung und Registrierung an der Gastuniversität. Hier werden möglicherweise weitere Unterlagen von Ihnen benötigt, z.B. eine Übersicht Ihrer bisherigen Leistungen auf Englisch ("Transcript of Records"). Eine Anleitung, wie Sie diese aus dem LSF herunterladen können, finden Sie hier.

Nach dem Abschluss der Bewerbung und der Immatrikulation an der Gastuniversität, erhalten Sie schließlich die Bestätigung der Annahme durch die Gasthochschule (Letter of Acceptance).

Vor Studienbeginn müssen alle Austauschstudierenden ein sog. "Learning Agreement" abschließen. Auf dem Learning Agreement halten Sie fest, welche Kurse Sie an der Gasthochschule besuchen werden und welche Kurse Ihnen dafür ggf. an der ASH Berlin anerkannt werden.

Zum Thema Learning Agreement gibt es ca. 3-5 Monate vor Beginn Ihres Auslandssemesters eine verpflichtende Info-Veranstaltung, in der wir Ihnen die einzelnen Schritte im Detail erklären. Grundsätzlich ist der Ablauf wie folgt:

  1. Bitte nutzen Sie für das Learning Agreement ausschließlich die von der ASH Berlin bereitgestellten Vorlagen: Learning Agreement_Before the Mobility für Erasmus+ Studierende, Learning Agreement_Before the Mobility für Erasmus international Studierende für Aufenthalten an Partneruniversitäten in der Schweiz oder Großbritannien oder das Learning Agreement_Before the Mobility für non-Erasmus+ Studierende (für Direktaustausch- und Free Mover Studierende). Auf der 1. Seite tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein und u.a. Ihre Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache und den Zeitraum Ihres Aufenthalts. Bei Detailfragen zu bestimmten Feldern (z.B. "ESI"oder "ISCED Code") schauen Sie am besten in die Unterlagen der Info-Veranstaltung, die Sie im Moodle Kurs finden oder fragen bei uns nach.
     
  2. Sie erarbeiten selbstständig (und ggf. nach Vorgaben der Gasthochschule) eine Übersicht der Kurse, die Sie an der Gasthochschule besuchen möchten. In der Regel finden Sie deren Kurse und/oder detaillierte Modulhandbücher auf den Internetseiten der Gasthochschule. Nutzen Sie am besten die Links in den jeweiligen Info-Boxen auf unserer Website mit den Übersichten der Partnerhochschulen aus Ausgangspunkt um das Kursangebot vor Ort zu finden. Die gewünschten Kurse an der Gasthochschule übertragen Sie dann ins Learning Agreement in Tabelle A. 
    Hinweis: Sofern die Zeilen nicht ausreichen, können Sie in die letzte Zeile springen und in Word über Tabellentool>Layout hier weitere Zeilen darunter einfügen.
     
  3. Für jeden Kurs an der Gasthochschule, den Sie sich an der ASH Berlin anerkennen lassen möchten, suchen Sie das inhaltlich passende Modul an der ASH Berlin heraus. Dann kontaktieren Sie die jeweiligen Modulbeauftragten und halten mit ihnen die vorläufige Anerkennung im Anerkennungsformular fest. Alles zum Anerkennungsprozess (inkl. des dazugehörigen Formulars und hilfreichen FAQs!) finden Sie auf unserer Website zur Anerkennung.  Haben die Modulbeauftragten der Anerkennung zugestimmt, übertragen Sie die Kurse, die Ihnen anerkannt werden sollen, in Tabelle B des Learning Agreements. Sollten Sie gar keine Anerkennung wünschen, lassen Sie Tabelle B frei. Sie müssen uns den Wunsch nach Nicht-Anerkennung dann nur kurz formlos bestätigen (per E-Mail reicht) und begründen (s. FAQs auf der Website der Anerkennung).
    Achtung: Sprachkurse, die nicht curricularer Teil eines Studiengangs der Gasthochschule sind (d.h. keine im Studienverlaufsplan der Gasthochschule genannten Lehrveranstaltungen und bspw. an einem Weiterbildungszentrum der Partnerhochschule angeboten werden) werden angerechnet. Alles zum Anrechnungsprozess finden Sie hierIhre Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Kathrin Knuth.
     
  4. Anschließend unterschreiben Sie das Learning Agreement selbst und schicken es per E-Mail ans International Office - zusammen mit dem von allen Modulbeauftragten (und Ihnen selbst) unterschriebenen Anerkennungsformular. Falls Sie keine Anerkennung wünschen, brauchen Sie uns natürlich kein Anerkennungsformular schicken. Die Frist für das Einreichen des Learning Agreements (mit Ihrer Unterschrift) - und ggf. zusammen mit dem Anerkennungsformular - bei uns International Office ist 4-6 Wochen vor Beginn Ihres Aufenthaltes.
     
  5. Das International Office überprüft die Angaben auf dem Learning Agreement und auf dem Anerkennungsformular. Ist alles korrekt und vollständig ausgefüllt, holen wir die Unterschrift der Studiengangsleitung auf Ihrem Learning Agreement ein. Sie erhalten es danach zurück und holen selbstständig die Unterschrift der Gasthochschule ein und senden uns das Learning Agreement dann umgehend (!) per E-Mail zurück.
     

Wichtiger Hinweis für Erasmus+ Studierende: erst wenn auf Ihrem Learning Agreement alle Unterschriften (also auch die von der Gasthochschule) vorliegen, kann Ihr Erasmus+ Stipendienvertrag erstellt werden (s. unten: "Grant Agreement"). Bitte halten Sie sich daher an die oben genannten Fristen, damit keine Verzögerungen bei der Stipendienauszahlung entstehen.

Nachdem Sie den Bewerbungsprozess an der Gasthochschule abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Annahmebestätigung (Letter of Acceptance) von der Gasthochschule. Wann genau Sie dieses Dokument erhalten, ist je nach Gasthochschule sehr unterschiedlich - meist geschieht dies innerhalb von ca. 3-8 Wochen nach Ende des dortigen Bewerbungsprozesses. Der Letter of Acceptance ist die offizielle Zulassung für die Aufnahme eines Studiums an der Gasthochschule und muss umgehend nach Erhalt an das International Office der ASH Berlin weitergeleitet werden. Die Zusage bestätigt das offizielle Anfangs- und Enddatum für Ihr Studium im Ausland und kann Stipendiengebern (z.B. Auslandsbafög-Amt, Stiftungen etc.) als Nachweis für das geplante Auslandsstudium vorgelegt werden. 

Wichtiger Hinweis für Erasmus+ Studierende: erst wenn wir den Letter of Acceptance von Ihnen erhalten haben, kann Ihr Erasmus+ Stipendienvertrag erstellt werden (s. unten: "Grant Agreement"), da die dort genannten Anfangs- und Enddaten die Grundlage für die Berechnung der Förderdauer bilden.

Die EU bietet allen Erasmus+ Stipendiat_innen über die EU Academy Plattform einen Online Language Support (OLS) an, der kostenlose Selbsttests und eine drei Jahre lang gültige Lizenz für Online-Sprachkurse in allen angebotenen Sprachen beinhaltet. So werden Sie nachhaltig und kostenfrei unterstützt, die Studien- und Landessprache in Ihrem Gastland zu lernen. Wir laden Sie herzlich und ausdrücklich ein, diese tolle und noch lange über Ihr Auslandssemester hinaus bestehende Möglichkeit zum Sprachen lernen zu nutzen! Um sich auf der EU Academy Plattform anmelden zu können, benötigen Sie einen sogenannten EU-Login, den Sie sich direkt über die Plattform erstellen können.

Als Erasmus+ Stipendiat_in sind Sie normalerweise verpflichtet, über das OLS-Portal vor Ihrem Auslandsaufenthalt einen Test in der Hauptunterrichtssprache an Ihrer Gasthochschule zu absolvieren. Für Erasmus+ Stipendiat_innen im akademischen Jahr 2023/24 und voraussichtlich 2024/25 entfällt zwar bis auf Weiteres die Verpflichtung zum Selbsttest - nicht jedoch unsere ausdrückliche Empfehlung, den kostenlosen Online Language Support (OLS) als Vorbereitung vor und Unterstützung während Ihres Auslandssemesters zu nutzen.

Das sog. "Grant Agreement" ist Ihr Erasmus+ Stipendienvertrag, in dem u.a. Ihre individuelle Fördersumme genannt wird. Vorab finden Sie allgemeine Informationen zu den monatlichen Erasmus+ Fördersätzen und zu den sog. "Social Top Ups" auf unserer Website zum Erasmus+ Stipendium für Studienaufenthalte

Damit wir Ihr Grant Agreement erstellen können, müssen von Ihnen bereits einige Dokumente vorliegen, u.a. Ihr Letter of Acceptance (s. oben) und Ihr Learning Agreement mit allen Unterschriften (s. oben) sowie weitere verpflichtende Dokumente. Alle verpflichtenden Dokumente und die dazugehörigen verbindlichen Fristen erläutern wir Ihnen ca. 2-3 Monate vor Beginn Ihres Auslandssemesters im Rahmen einer verpflichtenden Info-Veranstaltung zum Grant Agreement.

Sobald alle nötigen Dokumente von Ihnen vorliegen, erhalten Sie ca. 1 - 2 Monate vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts Ihr Grant Agreement von uns per E-Mail. Sie müssen es 2x ausdrucken, Ihre persönlichen Daten kontrollieren, beide (!) Exemplare unterschreiben und bei uns im International Office einreichen (am besten direkt in einem Umschlag in unseren blauen Briefkasten neben Raum 345). Dies muss zwingend VOR Ihrer Ausreise geschehen! Danach erhalten Sie eine von uns unterschriebene Version zurück und die 1. Stipendienrate wird auf Ihr Bankkonto überwiesen. 

Alle Erasmus+ Stipendiat_innen erhalten die Erasmus+ Student Charta. Diese enthält Rechte und Pflichten, die Sie als Erasmus+ Stipendiat_in haben und informiert darüber, was Sie von Ihrer Heimathochschule und Ihrer Gasthochschule im Rahmen Ihres Erasmus-Programms erwarten dürfen.

Das International Office sorgt sich um die Sicherheit und Gesundheit der Studierenden im Ausland. Daher erhalten Sie das Informationsblatt für "Sicherheit und Gesundheit während des Auslandsaufenthalts", welches Sie bitte gründlich lesen. Zusätzlich muss vor Beginn des Auslandsaufenthaltes eine Versicherungserklärung ausgefüllt und unterschrieben beim International Office eingereicht werden. Beide Dokumente werden den Studierenden zugesandt.

Bitte denken Sie daran, in umfangreichen Versicherungsschutz im Ausland zu investieren, der sowohl eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung, Haftpflichtversicherung als auch eine Unfallversicherung umfassen sollte. Je nach Gasthochschule und/oder Land, kann es auch sein, dass eine bestimmte (Kranken)Versicherung sogar vorgeschrieben ist. Der DAAD bietet ein Versicherungspaket für Studierende an. Informieren Sie sich ggf. auch bei Ihrer Krankenversicherung zu diesem Thema. 

Lassen Sie sich vor Ihrer Ausreise medizinisch hinsichtlich Gesundheitsvorkehrungen beraten und führen Sie ggf. ein Gesundheits-Check-up bei Ihrer hausärztlichen und zahnärztlichen Praxis durch. Wir empfehlen außerdem, alle notwendigen Impfungen vor Reisebeginn aufzufrischen und die erforderlichen Impfungen für Ihr Zielland einzuholen. Die Website des Auswärtigen Amts bietet eine sehr hilfreiche Übersicht zu Reise-, Gesundheits- und Sicherheitshinweisen für Ihr Zielland.

Vor allem für Studierende, die ins außereuropäische Ausland gehen, gilt: je nach Zielland (und auch je nach Ihrer Staatsangehörigkeit!) müssen Sie sich ggf. vor der Abreise um ein Visum oder eine Einreiseerlaubnis kümmern. Je nach Land kann es sein, dass Sie ein Visum ggf. erst dann beantragen können, wenn Sie eine Zusage (Letter of Acceptance) von der Gasthochschule erhalten haben. Die Website des Auswärtigen Amts bietet eine sehr hilfreiche Übersicht zu den Einreiseregeln Ihres Ziellandes. Dort finden Sie auch Links zu den jeweiligen diplomatischen und/oder konsularischen Vertretungen Ihres Ziellandes, wo Sie ggf. eine Einreiseerlaubnis oder ein Visum beantragen müssen. 

Wenn Sie dem Beginn Ihres Auslandsaufenthalts näher kommen, sollten Sie sich auch rechtzeitig um das Thema Unterkunft vor Ort kümmern. Informationen zur Wohnungssuche erhalten Sie meist in den Info-Mails und auf der Website Ihrer Gasthochschule. Außerdem finden Sie in jeder Info-Box zu unseren Partnerhochschulen einen Link zum Thema Wohnheim. Die Suche ist auch auf eigene Faust möglich, z.B. über Social Media sowie verschiedene Wohnungssuchportale. Sprechen Sie bei Fragen dazu gerne direkt Ihre Gasthochschule an! Wir empfehlen außerdem, die Informationen in den Erfahrungsberichten ehemaliger Outgoing-Studierender auf unserer Website heranzuziehen. Die Kontaktaufnahme zu ehemaligen Outgoing-Studierenden ist über uns ebenfalls möglich.

Für die weiteren praktischen Vorbereitungen auf Ihr Auslandssemester haben wir noch folgende allgemeine Tipps für Sie:

  • Setzen Sie sich mit dem Klima in Ihrem Zielland auseinander und packen Sie entsprechende Kleidung ein.
  • Recherchieren Sie, ob Sie Ihr Handy vor Ort nutzen können oder dort eine neue SIM-Karte kaufen müssen.
  • Klären Sie, wie und wo Sie im Zielland Bargeld abheben können bzw. tauschen Sie vorher, falls nötig, bereits etwas Bargeld in die Zielwährung um. 
  • Überprüfen Sie, ob es auf Ihren Geld- und/oder Kreditkarten wöchentliche oder monatliche Limits gibt und ob diese für größere Zahlungen (z.B. Ausstattung, Miete und Kaution im ersten Monat) ausreichen oder vorab angepasst werden sollten.
  • Erstellen Sie eine Packliste - inkl. aller nötigen Dokumenten für Ihren Auslandsaufenthalt - und denken Sie ggf. an Reisestecker / Adapter.

Während Ihrer Zeit im Ausland bleiben Sie weiterhin als Studierende_r der ASH Berlin immatrikuliert und müssen sich entsprechend rückmelden. Ein reduzierter Rückmeldebeitrag ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich - genau wie die Beantragung eines Urlaubssemesters (ggf. in Absprache mit dem Immatrikulationsamt der ASH Berlin). Das Thema Rückmeldung wird auch in der zweiten Info-Veranstaltung zur Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthalts besprochen und Sie erhalten zusätzlich und rechtzeitig vor Beginn des Rückmeldezeitraums eine detaillierte E-Mail von uns dazu.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Austauschstudienplatz nach erfolgter Nominierung an der Partnerhochschule zurückzugeben und Ihren Auslandsaufenthalt abzusagen, müssen Sie uns schriftlich darüber informieren. Die Rückgabe des Studienplatzes ist verbindlich. 

Alle Programme (Erasmus+, Direktaustausch, Free mover)

Während des Auslandssemesters

Innerhalb von 30 Tagen nach dem offiziellen Beginn Ihres Auslandsaufenthalts müssen Austauschstudierende eine von der Gasthochschule unterschriebene Ankunftsbestätigung ("Confirmation of Arrival") beim International Office einreichen. Falls es nach Semesterbeginn noch Änderungen an Ihrem Learning Agreement gibt (die ggf. auch die Anerkennung betreffen können), müssen Sie dies ebenfalls innerhalb von 30 Tagen nach dem offiziellen Beginn Ihres Auslandsaufenthalts erledigen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in den dazugehörigen Info-Boxen:

Erasmus+ und Direktaustauschstudierende müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem offiziellen Beginn des Auslandsaufenthalts das Anfangsdatum ihres Aufenthalts von der Gasthochschule bestätigen lassen. Dazu nutzen Sie bitte den ersten Teil (Confirmation of Arrvial) des Confirmation of Stay Dokument, bitte reichen Sie es nach Unterzeichnung umgehend bei uns im International Office ein. Für Free Mover Studierende entfällt dieser Schritt.

Sie haben in den ersten 30 Tagen nach Studienbeginn an der Gasthochschule Zeit, Ihr ursprünglich vereinbartes Learning Agreement noch einmal zu ändern. Die Änderungen nehmen Sie im Changes to the Learning Agreement vor. Der Ablauf ist wie folgt:

  1. Bitte nutzen Sie für das Learning Agreement ausschließlich die von der ASH Berlin bereitgestellten Vorlagen (Vorlagen in Kürze verfügbar!): Changes to the Learning Agreement Erasmus, Changes to the Learning Agreement Erasmus international (für Aufenthalte in der Schweiz) oder Changes to the Learning Agreement international (für Direktaustausch- und Free Mover Studierende). Auf der 1. Seite tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein - genau wie Sie dies schon im Learning Agreement Before the Mobility getan haben.
     
  2. Sie tragen die Änderungen der Kurse an der Gasteinrichtung in Tabelle A2 ein: kreuzen Sie "deleted component" bei den Kursen an, die Sie nicht mehr belegen wollen und "added component" bei den Kursen, die neu hinzukommen. Kurse, die gleich bleiben und nicht geändert werden, müssen hier nicht erneut genannt werden. 
     
  3. Ergeben sich aus den Kursänderungen an der Gasthochschule auch Änderungen an den anzuerkennenden Kursen an der ASH Berlin? Falls nein, überspringen Sie diesen Punkt. Falls ja, müssen Sie Folgendes erledigen:
    • Falls die Kursänderungen an der Gasthochschule Änderungen an den anzuerkennenden Kursen an der ASH Berlin nach sich ziehen (z.B. wollen Sie sich jetzt einen anderen Kurs als ursprünglich geplant anerkennen lassen), sind Sie verpflichtet, dies erneut mit den Modulbeauftragten abzustimmen. Der Ablauf ähnelt dem wie vor dem Auslandsaufenthalt: Sie füllen das Anerkennungsformular aus (siehe unsere Website zur Anerkennung) und lassen die Modulbeauftragten unterschreiben. 
    • Dann übertragen Sie die Angaben in die Tabelle B2 des Learning Agreements: kreuzen Sie "deleted component" bei den Kursen an, die Sie sich nicht mehr anerkennen lassen wollen und "added component" bei den Kursen, die neu hinzukommen. Kurse, die gleich bleiben und nicht geändert werden, müssen hier nicht erneut genannt werden. 
  4. Sie unterschreiben das Changes to the Learning Agreement und bitten Ihre Gasthochschule, ebenfalls zu unterschreiben. 
  5. Sie schicken uns einen Scan Ihres Changes to the Learning Agreement per E-Mail. Falls es auch Änderungen bei der Anerkennung (Tabelle B2) gibt, schicken Sie uns auch das Anerkennungsformular mit den Unterschriften der Modulbeauftragten. Wir kümmern uns um die Unterschrift der ASH Berlin auf Ihrem Changes to the Learning Agreement und senden es dann an Sie zurück. Falls Sie uns auch ein neues Anerkennungsformular geschickt haben, leiten wir dieses auch an den/die Prüfungsausschussvorsitzende/n weiter.

Wenn Sie Ihr Auslandssemester begonnen haben und Ihren Aufenthalt um ein weiteres Semester verlängern möchten, unterstützen wir Sie grundsätzlich gerne bei Ihrem Vorhaben - bitte kontaktieren Sie uns am besten so schnell wie möglich, wenn Sie einen Verlängerungswunsch haben! Gemeinsam besprechen wir zunächst, ob es im folgenden Semester noch genügend Plätze an der Gasthochschule und/oder ausreichend Erasmus+ Stipendienmittel gibt oder ob diese bereits an andere zukünftige Studierende vergeben worden sind. Wenn absehbar ist, dass genügend Plätze an der Gasthochschule verfügbar sind, gibt es ein vereinfachtes Bewerbungsverfahren: Sie müssen über unser Bewerbungsportal MoveON (Link: siehe oben unter "Bewerbung") eine erneute Bewerbung für das zweite Semester ausfüllen und uns den unterschriebenen Bewerbungsbogen in einem PDF-Dokument zusammen mit einer aktuellen ASH-Studienbescheinigung per E-mail an studyabroad@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu schicken.

Fristen: bitte kontaktieren Sie uns am besten so schnell wie möglich, da wir uns um Verlängerungswünsche nach dem "first come, first served" Prinzip kümmern. Wenn Sie vom Winter- ins Sommersemester verlängern möchten, ist die späteste Deadline dafür der 15. November

Sobald auch die Gasthochschule einem zweiten Semester zugestimmt hat, informieren wir Sie über die weiteren Schritte und die einzureichenden Dokumente. Üblicherweise benötigen wir für Ihr zweites Semester alle Unterlagen aus dem Bereich "Vor- und während des Aufenthalts", die Sie auch schon bei Ihrem ersten Semester einreichen mussten (d.h. Learning Agreement inkl. ggf. Anerkennungsformular, Letter of Acceptance, etc.).

Alle Programme (Erasmus+, Direktaustausch, Free mover)

Nach der Rückkehr

Innerhalb von 30 Tagen nach dem offiziellem Ende Ihres Auslandssemesters müssen Erasmus+ , Direktaustausch- und Free Mover Studierende einige Dokumente im International Office der ASH Berlin einreichen und sich danach ggf. um die finale Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen kümmern. In den Info-Boxen finden Sie eine Übersicht der Dinge, die Sie einreichen bzw. um die Sie sich kümmern müssen:

Die Abschlussbestätigung (Confirmation of Stay) stellt Ihre Gasthochschule meist frühstens drei Tage vor Ende Ihres Studiums, am Tag Ihrer letzten Aktivität oder spät. drei Tage nach Ihrer letzten Studienaktivität für Sie aus. Falls Ihre Gasthochschule Ihnen die Bestätigung nicht sowieso automatisch im Zuge des dortigen Semesterabschlusses ausstellt, kontaktieren Sie Ihre Gasthochschule individuell und bitten darum. Die Confirmation of Stay muss innerhalb von 30 Tagen nach dem dort angegebenen Studienende bei uns im International Office eingereicht werden.

Wichtiger Hinweis für Erasmus+ Studierende: der in der Confirmation of Stay angegebene Studienzeitraum sollte dem Zeitraum entsprechen, der in Ihrem Erasmus+ Stipendienvertrag (Grant Agreement) genannt wird. Weicht der tatsächliche Zeitraum auf der Confirmation of Stay davon ab, wird die 2. Rate Ihres Erasmus+ Stipendiums ggf. entsprechend verringert.

Reichen Sie eine Studienbescheinigung der ASH ein, die Ihre Immatrikulation zum Zeitpunkt des Beginns der Auslandsmobilität nachweist.

D.h. wenn ihr Auslandssemester beispielsweise am 15. September 2023 beginnt, reichen Sie eine Studienbescheinigung des Sommersemesters 2023 ein, da der September an der ASH Berlin noch Teil des Sommersemesters ist.

Wenn Sie  im Sommersemester/"spring term" an einer Gasthochschule studieren und dafür beispielsweise im Februar 2024 ins Ausland reisen, reichen Sie eine Studienbescheinigung des entsprechenden Wintersemesters 2023/24 ein, da der Februar an der ASH Berlin Teil des Wintersemesters ist.

Bitte beachten Sie, dass Sie im LSF immer nur die Studienbescheinigung des aktuellen Semesters herunterladen können. Wenn Sie keine Studienbescheinigung des betreffenden Semesters vorliegen haben, können Sie diese direkt bei der Immatrikulationsverwaltung einholen. Schreiben Sie dazu eine Mail mit der Bitte um die Studienbescheinigung des entsprechenden Semesters und Ihrer Matrikelnummer, Geburtstag und -ort an die Immatrikulationsverwaltung.

Nach Abschluss Ihres Semesters erstellt die Gasthochschule meist ein sog. Transcript of Records, d.h. ein Abschlusszeugnis, auf dem Ihre dort erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen genannt werden. Das Transcript of Records für Erasmus+ und Direktaustauschstudierende wird von der Gasthochschule meist per E-Mail ans International Office geschickt, oft mit Ihnen in Kopie. Falls wir Ihr Transcript of Records erhalten haben, aber Sie nicht in Kopie der E-Mail waren, leiten wir es an Sie weiter. Das Transcript of Records sollte innerhalb von 30 Tagen nach dem offiziellen Studienende vorliegen. Falls Sie innerhalb von 30 Tagen nach Studienende noch kein Transcript of Records erhalten haben, fragen Sie bitte bei der Gasthochschule nach.

Free Mover Studierende müssen Ihre Gasthochschule jedoch individuell bitten, das Transcript of Records auch an uns per E-Mail zu schicken (da Sie dort außerhalb eines Austauschprogramms studiert haben, passiert dies nicht automatisch).

Als Erasmus+ Stipendiat_in sind Sie verpflichtet vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt den OLS-Sprachtest in der Hauptunterrichtssprache zu absolvieren. Die Lizenz erhalten Sie vom International Office einmalig für Ihre E-Mail-Adresse.

Erasmus+ Studierende erhalten nach dem Ende Ihres Aufenthaltes eine automatische E-Mail von der EU-Kommission, in der Sie zum Ausfüllen eines obligatorischen quantitativen Erfahrungsberichtes zu Ihrem Erasmus+ Studium und zu der Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen an der Heimatuniversität gebeten werden. Dies müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Ihrem Studienende tun.

Nach dem Ende Ihres Aufenthalts müssen Sie einen dreiseitigen schriftlichen Erfahrungsbericht (A4-Format) bei uns einreichen. Darin sollten Sie auf die Vorbereitung und die Durchführung Ihres Auslandsaufenthaltes sowie auf die interkulturelle Erfahrung und Ihren akademischen und persönlichen Erfahrungsgewinn eingehen. Sie können sich gerne an unserem Leitfaden für Erfahrungsberichte oder den Erfahrungsberichten unserer bisherigen Outgoing-Studierenden orientieren. Der Erfahrungsbericht ist vor allen Dingen auch eine Möglichkeit für Sie selbst, die Erfahrungen und Erlebnisse Ihres Auslandsaufenthaltes zu reflektieren und an diesen zu wachsen. 

Sobald alle oben genannten Dokumente bei uns vorliegen, erhalten Sie die 2. Rate Ihres Erasmus+ Stipendiums. Die Höhe der zweiten Rate richtet sich nach dem in der Confirmation of Stay genannten Aufenthaltszeitraum an der Gasthochschule.

Nachdem das Transcript of Records Ihrer Gasthochschule vorliegt, können Sie sich Ihre dort erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen an der ASH Berlin anerkennen lassen (sofern dies vorher auf dem Anerkennungsformular mit den Modulbeauftragten abgeklärt wurde). Sie finden alles zum Anerkennungsablauf (inkl. der Fristen!) auf unserer Website zum Thema Anerkennung - in der Info-Box "Nach Abschluss des Auslandssemesters".

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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Der beste Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt liegt in der Mitte oder gegen Ende des Studiums. So verfügen Sie zum Ausreisezeitpunkt bereits über ausreichende Fachkenntnisse und können sich leichter in einem neuen Studienumfeld einleben.

Studienaufenthalte vor dem 3. Fachsemester (Bachelor) werden weder finanziell noch organisatorisch unterstützt.

Bei Ihrer Online-Bewerbung können Sie bis zu drei Partneruniversitäten der ASH Berlin weltweit als mögliche Zielwünsche angeben. Bitte beziehen Sie sich in Ihrem Motivationsschreiben jedoch nur auf Ihren Erstwunsch. In dem 1 bis 1,5 Seiten langen Schreiben auf Deutsch sollten Sie zeigen, dass Sie sich mit dem Kursangebot der Partnerinstitution vertraut gemacht haben und vor dem Hintergrund Ihrer (bisherigen) akademischen Interessen begründen, welchen fachlichen und persönlichen Mehrwert Sie durch den Aufenthalt gewinnen. 

Sie können ein Urlaubssemester beantragen. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester, sodass das Auslandssemester keine studienverlängernde Wirkung auf Ihre Fachsemesterzahl haben wird, sofern Sie sich dafür entscheiden.

Zu beachten ist, dass Sie während des Urlaubssemesters in der Regel keine Prüfungsleistungen an der ASH Berlin ablegen und keinen vergüteten studentischen Tätigkeiten nachgehen dürfen. Ausnahme sind Prüfungs- und Studienleistungen, die während dieser Zeit im Ausland erbracht werden. Diese können nach Ihrer Rückkehr sogar für Ihr reguläres Studium an der ASH Berlin angerechnet werden.

Im Rahmen der Beantragung eines Urlaubssemesters kann das Semesterticket ausgesetzt und ein reduzierter Rückmeldebetrag (ca. 50 Euro) während des Rückmeldezeitraums an die ASH Berlin gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass Sie vom 1.10. bis einschließlich 31.01. im Wintersemester bzw. vom 1.04. bis einschließlich 31.07. im Sommersemester im Ausland studieren.

 

Die Übersichten zu den Partnerhochschulen der ASH Berlin sind nach Studiengängen sortiert. Außerdem finden Sie auf dien Seiten Infoboxen zu den Partnerhochschulen, welche nach Ländern geordnet sind.

Das Bewerbungsverfahren für ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule findet jährlich bis zum 31.01. (Bewerbungsfrist) für das darauf folgende Winter- und Sommersemester des Folgejahres statt. Danach werden Restplätze vergeben. Da sich bei der Restplatzvergabe kurzfristig Änderungen ergeben können, lohnt es sich persönlich in der Sprechstunde oder telefonisch zu erfragen, welche Plätze noch frei sind.

Vor der Anmeldung an der Partnerhochschule müssen Sie vom International Office der ASH Berlin nominiert werden. Die anschließende Anmeldung an der Gasteinrichtung nehmen Sie anschließend selbstständig und fristgerecht vor Beginn des geplanten Aufenthaltes in Absprache mit Ihrer Gasthochschule und dem International Office der ASH Berlin vor.

Für die Anmeldung der Partnerhochschule verlangt diese oft eine Übersicht der bisher erbrachten Leistungen auf Englisch, ein sogenanntes Transcript of Records. Dieses können Sie im LSF downloaden. Eine ausführliche Beschreibung finden sie hier.

Studierende, die ihren Studienplatz im Ausland eigenständig, d.h. ohne einen bestehenden Partnerschaftsvertrag an einer Universität im Ausland organisieren, werden als so genannte Free Movers bezeichnet. ASH-Studierende, die als Free Movers ins Ausland gehen, sind verpflichtet sich über das Bewerbungsportal des International Office der ASH Berlin bis zum 15.05. bei Ausreise im Wintersemester und 15.11. bei Ausreise im Sommersemester zu registrieren und Ihre Unterlagen im International Office der ASH Berlin einzureichen. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Free Mover.

Alles zu diesem Thema finden Sie auf unserer Website zur Anerkennung.

Wenn Sie unter der Adresse, welche Sie dem Immatrikulationsamt der ASH Berlin zuletzt mitgeteilt haben, während Ihres Auslandsaufenthaltes nicht erreichbar sind, stellen Sie bitte sicher, dass Sie dem Immatrikulationsamt vor Ausreise eine alternative Adresse mitteilen. Das Versäumen der fristgerechten Rückmeldung und der zugehörigen Zahlung des Semesterbeitrages kann zur Exmatrikulation führen.

Für ASH-Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben (nicht-Bildungsinnenländer_innen) empfiehlt es sich, den Aufenthalt in einem anderen Land als dem Herkunftsland zu absolvieren, da dies die Chancen für ein Stipendium erhöht. Inspirationen liefert unsere Broschüre "Alice crossing borders".

 

Ansprechpartnerin

Liisa Noack

Erasmus+ Hochschulkoordinatorin/ Auslandsstudium Erasmus+ und Nicht-EU-Länder/ Finanzierung von Auslandsaufenthalten/ Mobilität von Mitarbeiter_innen der Verwaltung

International Office

Raum 345

Offene telefonische Sprechstunde: Montags und Mittwochs, 13:00 - 15:00 Uhr

Weitere telefonische Beratung, Video-Beratung oder persönliche Treffen nach Vereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie mich zunächst per Email.

T +49 30 99 245 306

Liisa Noack

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