Lernziele und Kompetenzen
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INHALTE UND VORAUSSETZUNGEN
Studierende, die bereits zwei Jahre Berufserfahrung haben, können in Ausbildung und Berufspraxis erworbene Kompetenzen im Umfang von insges. 90 Credits anerkennen lassen, wenn sie dafür vorgesehene Einstufungsprüfung bestehen. Nach erfolgreich bestandener Einstufungsprüfung werden sie in das 4. Studiensemester eingestuft.
Aus der berufsfachschulischen Ausbildung werden den Studierenden folgende Module auf das Studium angerechnet:
Anatomie (9 CP.), Physiologie (5CP.), Allgemeine Krankheitslehre (1 CP.), Spezielle Krankheitslehre (13 CP.), Pädagogik, Psychologie, Soziologie (2 CP.), Klinische Praktika in Chirurgie (11CP.), in Innerer Medizin (11 CP.), in Orthopädie (11 CP.), in Neurologie (8 CP.), in Pädiatrie (5 CP.), in Psychiatrie (2 CP.) und in Gynäkologie (2 CP.)
In der Einstufungsprüfung werden zusätzlich Kompetenzen aus folgenden Lernbereichen der Studienphase I geprüft:
Wissenschaftliche Grundlagen reflektierter Praxis: Die Studierenden kennen die Grundannahmen, den Gegenstand und die Perspektiven der Physiotherapie. Sie beherrschen die Grundlagen des Clinical Reasoning, wenden die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens an und können sich berufs- und fachsprachlich in Englisch ausdrücken.
Grundlagen der Gesundheitswissenschaften: Die Studierenden kennen Ursachen und Verbreitung der wichtigsten Krankheiten sowie die soziodemographischen Unterschiede in der Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen. Sie können Strategien der Gesundheitsförderung, der Prävention und Rehabilitation entwickeln. Die Studierenden kennen die Grundzüge des deutschen Gesundheitssystems und der einzelnen Versorgungsbereiche (ambulant und stationär).
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