Gruppe 1 + 2
Lernziel des Seminars ist sie mit der Methode der Sozialen Anwaltschaft im Recht der Grundsicherung vertraut zu machen. Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden. Konkret bedeutet Soziale Anwaltschaft: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine künftigen KlientInnen eine Lösung finde und diese auch begründen kann. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen KlientInnen gewinnbringend und lösungsorientiert anwenden können. Dies sollen sie konkret im Bereich des Grundsicherungsrechts fallorientiert lernen.
Inhalte des Seminars:
- Ausdifferenzierung der bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistungen in SGB II, SGB XII und AsylbLG
- Berechnung von Leistungen, Einsatz von Eigenmitteln
- Zuständigkeiten und Verfahren
- Anreize und Sanktionen
- Verpflichtungen anderer Sozialversicherungs- und Sozialleistungen (SGB V, VI, VIII, XII)
Die Lehrangebote finden überwiegend asynchron statt über ein betreutes Forum auf der Lehrplattform Moodle statt. Dort sind umfangreiche Materialien und Hilfestellungen eingestellt. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung. Auf der Lehrplattform sind entsprechende Fälle eingestellt, die als Prüfungsleistung bearbeitet werden können. Ergänzend finden synchrone Sprechstunden statt.
Gruppe 3
Inhalt des Seminars sind die rechtlichen Möglichkeiten, wie für Klient*innen soziale Leistungen gefunden und geltend gemacht werden können. Entscheidende Bedeutung in der Praxis haben hier das Recht auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II, "Hartz IV") sowie die verschiedenen Rechte aus der Sozialhilfe (SGB XII). Daneben sind auch Kenntnisse ihrer Durchsetzung entscheidend. Hier spielt das Sozialverwaltungsrecht ( SGB X,) sowie das Widerspruchsverfahren ( SGG) eine große Rolle.
Lernziel des Seminars ist es damit, ihnen die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft” zu vermitteln. Sie sollen dabei nicht „trockenes Recht” und Rechtsgrundlagen auswendig lernen, sondern gleich fallbezogen arbeiten und die erworbenen Rechtskenntnisse in die praxisnahe Leitfrage übersetzen: Wie kann ich Interessen der Klient*innen erkennen, sie in rechtliche Ansprüche übersetzen und helfen, diese für sie auch erfolgreich um- und durchzusetzen?
Lernziel und auch Prüfungsleistung ist damit eine qualifizierte Fallbearbeitung aus rechtlicher Perspektive. Konkret sollen sie für einen Fall die konkreten Problemstellungen/ Rechtsfragen formulieren und diese mithilfe der Rechtsprechung und den Kommentaren lösen. Dies bedeutet: Welche rechtlichen Fragestellungen ergeben sich? Wer will was von wem woraus? Was ist zu regeln? Mit welcher Rechtsfolge ist zu rechnen? Wichtig ist, dass sie die Rechtsfragen beurteilen können, wie z.B.: Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf diese soziale Leistung vorliegen, wie ist er gerechtfertigt, was kann unternommen werden wie sieht ein Antrag aus? Was sind die Rechtsschutzmöglichkeiten bei Forderungen der Behörde? Wie kann dagegen argumentiert werden?
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder die Fallbearbeitung in Form eines Online- oder Videovortrags (Gruppenarbeit möglich).
Dieses Seminar findet online statt und hat asynchrone und synchrone Anteile. Die synchronen Anteile in Form von Zoom-Meetings finden voraussichtlich alle zwei Wochen statt.
Literatur: Skript von Sauer, Existenzsicherungsrecht für die Soziale Arbeit ( Kosten 20 Euro). link dazu: https://www.utb-shop.de/autoren/sauer-jurgen/grundkurs-existenzsicherungsrecht-fur-die-soziale-arbeit-9312.html
Es ist als ebook über die ASH Bibliothek erhältlich
Gruppe 4
Lernziel des Seminars ist sie mit der Methode der Sozialen Anwaltschaft im Recht der Grundsicherung vertraut zu machen. Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden. Konkret bedeutet Soziale Anwaltschaft: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine künftigen KlientInnen eine Lösung finde und diese auch begründen kann. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen KlientInnen gewinnbringend und lösungsorientiert anwenden können. Dies sollen sie konkret im Bereich des Grundsicherungsrechts fallorientiert lernen.
Inhalte des Seminars:
- Ausdifferenzierung der bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistungen in SGB II, SGB XII und AsylbLG
- Berechnung von Leistungen, Einsatz von Eigenmitteln
- Zuständigkeiten und Verfahren
- Anreize und Sanktionen
- Verpflichtungen anderer Sozialversicherungs- und Sozialleistungen (SGB V, VI, VIII, XII)
Die Lehrangebote finden überwiegend asynchron statt über ein betreutes Forum auf der Lehrplattform Moodle statt. Dort sind umfangreiche Materialien und Hilfestellungen eingestellt. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung. Auf der Lehrplattform sind entsprechende Fälle eingestellt, die als Prüfungsleistung bearbeitet werden können. Ergänzend finden synchrone Sprechstunden statt. |