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Recht der Grundsicherung und der Sozialhilfe (U1 zu Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit II) - Einzelansicht

S3310
Recht der Grundsicherung und der Sozialhilfe (U1 zu Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit II)

Sprache: deutsch   
Seminar
SoSe 2021
3 SWS
jedes Semester

Erwartete Teilnehmer_innen 200
Max. Teilnehmer_innen 220
Belegpflicht

Belegfrist: SozArb - ab Sem2 - Direkt-Belegung 18.03.2025 12:00:00 - 30.04.2025 23:59:00
Belegfrist: SozArb - ab Sem2 - Nachfrist Prio + Sem1 - Dir-Bel 25.03.2025 16:00:00 - 30.04.2025 23:59:00
Belegfrist: Abmeldung SozArb 01.05.2025 - 19.07.2025 23:59:59
Gruppe: 1. Gruppe iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Dozent_in Status Bemerkung fällt aus am/Änderungen Max. Teilnehmer_innen
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Di. 08:00 bis 11:00 woch 06.04.2021 bis 11.05.2021  ausserhalb- Online D. Giesa       55
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Di. 08:00 bis 11:00 woch 25.05.2021 bis 06.07.2021  ausserhalb- Online D. Giesa       55
Gruppe 1. Gruppe:
Gruppe: 2. Gruppe iCalendar Export für Outlook
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Fr. 10:00 bis 13:00 woch 09.04.2021 bis 14.05.2021  ausserhalb- Online Dr. S. Bernot ,
Prof. Dr. B. Thoma
      55
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Fr. 10:00 bis 13:00 woch 28.05.2021 bis 09.07.2021  ausserhalb- Online Dr. S. Bernot       55
Gruppe 2. Gruppe:
Gruppe: 3. Gruppe iCalendar Export für Outlook
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Do. 16:00 bis 19:00 woch 08.04.2021 bis 06.05.2021  ausserhalb- Online S. Westermann       55
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Do. 16:00 bis 19:00 woch 27.05.2021 bis 08.07.2021  ausserhalb- Online S. Westermann       55
Gruppe 3. Gruppe:
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Mi. 09:00 bis 12:00 woch 07.04.2021 bis 12.05.2021  ausserhalb- Online F. Gommel       55
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Mi. 09:00 bis 12:00 woch 26.05.2021 bis 07.07.2021  ausserhalb- Online F. Gommel       55
Gruppe 4. Gruppe:
Studiengänge
Abschluss Studiengang Semester Prüfungsversion
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit 3 - 2004
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit 3 - 2008
Zuordnung zu Einrichtungen
B.A. Soziale Arbeit
Inhalt
Voraussetzungen

Rechtliche Grundlagen I

Kommentar

Gruppe 1 + 2

Lernziel des Seminars ist sie mit der Methode der Sozialen Anwaltschaft im Recht der Grundsicherung vertraut zu machen. Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden. Konkret bedeutet Soziale Anwaltschaft: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine künftigen KlientInnen eine Lösung finde und diese auch begründen kann. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen KlientInnen gewinnbringend und lösungsorientiert anwenden können. Dies sollen sie konkret im Bereich des Grundsicherungsrechts fallorientiert lernen.

 Inhalte des Seminars:

  • Ausdifferenzierung der bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistungen in SGB II, SGB XII und AsylbLG
  • Berechnung von Leistungen, Einsatz von Eigenmitteln
  • Zuständigkeiten und Verfahren
  • Anreize und Sanktionen
  • Verpflichtungen anderer Sozialversicherungs- und Sozialleistungen (SGB V, VI, VIII, XII)

Die Lehrangebote finden überwiegend asynchron statt über ein betreutes Forum auf der Lehrplattform Moodle statt. Dort sind umfangreiche Materialien und Hilfestellungen eingestellt. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung. Auf der Lehrplattform sind entsprechende Fälle eingestellt, die als Prüfungsleistung bearbeitet werden können. Ergänzend finden synchrone Sprechstunden statt.

 

Gruppe 3

Inhalt des Seminars sind die rechtlichen Möglichkeiten, wie für Klient*innen soziale Leistungen gefunden und geltend gemacht werden können. Entscheidende Bedeutung in der Praxis haben hier das Recht auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II, "Hartz IV") sowie die verschiedenen Rechte aus der Sozialhilfe (SGB XII). Daneben sind auch Kenntnisse ihrer Durchsetzung entscheidend. Hier spielt das Sozialverwaltungsrecht ( SGB X,) sowie das Widerspruchsverfahren ( SGG) eine große Rolle.

Lernziel des Seminars ist es damit, ihnen die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft” zu vermitteln. Sie sollen dabei nicht „trockenes Recht” und Rechtsgrundlagen auswendig lernen, sondern gleich fallbezogen arbeiten und die erworbenen Rechtskenntnisse in die praxisnahe Leitfrage übersetzen: Wie kann ich Interessen der Klient*innen erkennen, sie in rechtliche Ansprüche übersetzen und helfen, diese für sie auch erfolgreich um- und durchzusetzen?

Lernziel und auch Prüfungsleistung ist damit eine qualifizierte Fallbearbeitung aus rechtlicher Perspektive. Konkret sollen sie für einen Fall die konkreten Problemstellungen/ Rechtsfragen formulieren und diese mithilfe der Rechtsprechung und den Kommentaren lösen. Dies bedeutet: Welche rechtlichen Fragestellungen ergeben sich? Wer will was von wem woraus? Was ist zu regeln? Mit welcher Rechtsfolge ist zu rechnen? Wichtig ist, dass sie die Rechtsfragen beurteilen können, wie z.B.: Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf diese soziale Leistung vorliegen, wie ist er gerechtfertigt, was kann unternommen werden wie sieht ein Antrag aus? Was sind die Rechtsschutzmöglichkeiten bei Forderungen der Behörde? Wie kann dagegen argumentiert werden?

Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder die Fallbearbeitung in Form eines Online- oder Videovortrags (Gruppenarbeit möglich).

Dieses Seminar findet online statt und hat asynchrone und synchrone Anteile. Die synchronen Anteile in Form von Zoom-Meetings finden voraussichtlich alle zwei Wochen statt.

Literatur: Skript von Sauer, Existenzsicherungsrecht für die Soziale Arbeit ( Kosten 20 Euro). link dazu: https://www.utb-shop.de/autoren/sauer-jurgen/grundkurs-existenzsicherungsrecht-fur-die-soziale-arbeit-9312.html

Es ist als ebook über die ASH Bibliothek erhältlich

 

Gruppe 4

Lernziel des Seminars ist sie mit der Methode der Sozialen Anwaltschaft im Recht der Grundsicherung vertraut zu machen. Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden. Konkret bedeutet Soziale Anwaltschaft: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine künftigen KlientInnen eine Lösung finde und diese auch begründen kann. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen KlientInnen gewinnbringend und lösungsorientiert anwenden können. Dies sollen sie konkret im Bereich des Grundsicherungsrechts fallorientiert lernen.

 Inhalte des Seminars:

  • Ausdifferenzierung der bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistungen in SGB II, SGB XII und AsylbLG
  • Berechnung von Leistungen, Einsatz von Eigenmitteln
  • Zuständigkeiten und Verfahren
  • Anreize und Sanktionen
  • Verpflichtungen anderer Sozialversicherungs- und Sozialleistungen (SGB V, VI, VIII, XII)

Die Lehrangebote finden überwiegend asynchron statt über ein betreutes Forum auf der Lehrplattform Moodle statt. Dort sind umfangreiche Materialien und Hilfestellungen eingestellt. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung. Auf der Lehrplattform sind entsprechende Fälle eingestellt, die als Prüfungsleistung bearbeitet werden können. Ergänzend finden synchrone Sprechstunden statt.


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Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2021 , Aktuelles Semester: SoSe 2025
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