Gruppe 1
Die Praxis der Sozialen Anwaltschaft in der Kinder- und Jugendhilfe: Schwerpunkt Gewaltschutz
Als Anwältin aus der Praxis und Gastprofessorin an der ASH freue ich mich sehr darauf mit Ihnen Fragen aus dem Kinder und Jugendhilferecht gemeinsam praxisnah zu erarbeiten. Sie sollen befähigt werden, den KlientInnen konkrete Hilfestellungen in Form von Lösungsstrategien in der Jugendhilfe anbieten zu können, d.h. ganz konkret, soziale Fragen mithilfe des Kinder- und Jugendhilferechts zu lösen, und für die Klient_innen diese erfolgreich durchzusetzen oder sie entsprechend beraten zu können.
Lernziel des Moduls ist es damit, ihnen die Logiken und Strategien einer Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft“ zu vermitteln. Sie sollen dabei nicht „trockenes Kinder- und Jugendhilferecht auswendig lernen, sondern gleich fallbezogen arbeiten und in die praxisnahe Leitfrage übersetzen: Wie kann ich Interessen der KlientInnen erkennen, sie in rechtliche Ansprüche übersetzen und helfen, diese für sie auch erfolgreich in der Kinder- und Jugendhilfe um- und durchzusetzen.
Innerhalb des Kinder und Jugendhilferecht geht es um Rechte aus dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Es gehört zum öffentlichen Recht und zuständig sind damit öffentliche Träger, hier das Jugendamt. Sie sollen lernen welche Leistungen aus dem Kinder- und Jugendhilferecht- das Leistungen für die Eltern vorsieht- gibt und wie sie erfolgreich geltend gemacht werden können ( Hilfen zur Erziehung, Heimunterbringung, Betreuungsangebote) Als Rechte der Kinder und Jugendlichen stehen hierbei die Inobhutnahme und der Gewaltschutz von Kindern m Seminar im Vordergrund.
Inhaltlich wird im Seminar mit konkreten Fällen aus dem Kinder und Jugendhilferecht gearbeitet, d.h. das Modul setzt auf problemorientiertes Lernen und Lehren und nicht Wissensansammlung und Wiedergabe. Dies bedeutet, dass sie lernen sollen komplexe Fragen selbst zu entwickeln und mithilfe des Kinder- und Jugendhilferechts als Methode zu lösen.
Dazu finden sie auf der Lehrplattform moodle praxisnahe Fälle, Materialien und Hilfestellungen.
Das Seminar wird in Präsenz mit online Anteilen angeboten. Es werden konkrete Fälle bearbeitet, die auf moodle eingestellt sind. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung. Sie sollen befähigt werden selbst Beratungen in der Kinder- und Jugendhilfe für die Rechte der Betroffenen durchführen zu können.
Ich freue mich sehr mit ihnen gemeinsam das Kinder und Jugendhilferecht mit Fällen zu erarbeiten.
Gruppe 2
Das Seminar behandelt die rechtlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII).
Lernziel ist es, dass Sie die relevanten rechtlichen Strukturen und Rechtsgrundlagen aus dem SGB VIII kennenlernen und für die Soziale Arbeit im Interesse der Klient*innen nutzen können.
Das Seminar widmet sich dabei besonders den nachfolgenden Themenfeldern:
- Aufgaben der Jugendhilfe (öffentliche und freie Jugendhilfe, Beratungs- und Unterstützungsangebote)
- Jugendsozialarbeit in der Schule und in der Freizeit
- Ambulante Hilfen zur Erziehung, Elternarbeit, begleitete Elternschaft
- Gewaltschutz von Kindern und Jugendlichen (§8a SGB VIII, KKG, Wie ist beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung vorzugehen?)
- Inobhutnahme (Wie verläuft eine Inobhutnahme? Wie ist der Umgang mit unbegleiteten Kindern und Jugendlichen?)
- stationäre Hilfen zur Erziehung (Jugendhilfeeinrichtungen, wie funktioniert die Unterbringung in einer Pflegefamilie?)
- Eingliederungshilfe (Hilfe für Kinder/Jugendliche mit seelischer Behinderung, Was ist eine seelische Behinderung? Welche Hilfen gibt es?)
Hierzu werden jeweils Fälle aus der Praxis gemeinsam erarbeitet und besprochen.
Aus aktuellem Anlass wird auch die anstehende inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) näher betrachtet, vgl. https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/das-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-kjsg-ist-seit-dem-9-juni-2021-in-kraft-und-damit-die-sgb-viii-reform-im-ersten-schritt-abgeschlossen/
Das Seminar findet in Präsenz an der ASH und mit einem asynchronen Anteil von max. 25% statt. Im Rahmen der Präsenztermine wird eine hybride Teilnahme ermöglicht, wenn die Räumlichkeiten dies zulassen.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Gruppe 3
Das Seminar behandelt die rechtlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII).
Lernziel ist es, dass Sie die relevanten rechtlichen Strukturen und Rechtsgrundlagen aus dem SGB VIII kennenlernen und für die Soziale Arbeit im Interesse der Klient*innen nutzen können.
Das Seminar widmet sich dabei besonders den nachfolgenden Themenfeldern:
- Aufgaben des Jugendamtes (Beratungsangebote, Unterstützungsangebote)
- Jugendsozialarbeit in der Schule und in der Freizeit
- Ambulante Hilfen zur Erziehung, Elternarbeit, begleitete Elternschaft
- Inobhutnahmen und Gewaltschutz von Kindern und Jugendlichen
- stationäre Hilfen zur Erziehung (Jugendhilfeeinrichtungen, wie funktioniert die Unterbringung in einer Pflegefamilie?)
- Eingliederungshilfe (Hilfe für Kinder/Jugendliche mit seelischer Behinderung, Was ist eine seelische Behinderung? Welche Hilfen gibt es?)
Hierzu werden jeweils Fälle aus der Praxis gemeinsam erarbeitet und besprochen.
Aus aktuellem Anlass wird auch die anstehende inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) näher betrachtet, vgl. https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/das-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-kjsg-ist-seit-dem-9-juni-2021-in-kraft-und-damit-die-sgb-viii-reform-im-ersten-schritt-abgeschlossen/
Das Seminar findet in Präsenz an der ASH und mit einem asynchronen Anteil von max. 25% statt. Im Rahmen der Präsenztermine wird eine hybride Teilnahme ermöglicht, wenn die Räumlichkeiten dies zulassen.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Gruppe 4
Das Seminar wird in Präsenz Hybrid angeboten. Der erste Termin ist der 24. 10.
Alle weiteren Infos sind auf moodle eingestellt.
Durch die Arbeit mit songenannten „ Systemsprenger_innen“ geraten Sozialerbeiter_innen in der Praxis oftmals an die Grenzen des Kinder- und Jugendhilferechts und die Hürden werden sehr deutlich. Durch die konkrete Fallarbeit, die sowohl Fachkrägte als auch das System herazusfordern, soll aufgezeigt werden, wie sichtig die Kenntnisse von rechtlichen Grundlagen in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sind.
Im Seminar werden praxinahe aktuelle Fallbeispiele aus der Arbeit mit Systemsprenger_innen erläutert.
Prüfungsleistung wird/kann eine Hausarbeit/Fallarbeit oder ein Referat sein.
Ich freue mich sehr auf das Seminar
Lorena Orsulic, Sozialarbeiterin in der Jugendhilfe
Gruppe 5
Das Seminar findet online statt
Alle Materialien sind auf moodle eingestellt. Der erste Synchron Online Termin findet am 26.10 statt.
wir beschäftigen uns mit Fragen der Kinder und Jugendhilfe anhand von praktischen Fällen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten für Hilfsangebote gibt es ? wie werden sie aktiviert ? Wer ist zuständig und wie können Eltern und Kinder im Alltag durch Soziale Arbeit unterstützt werden?
Dies sind Fragen des Seminars
alle weiteren Infos und den link finden Sie auf moodle
Gruppe 6
Achtung: Das Seminar findet online statt. Start ist der 20.10. Link und Informationen dazu sind auf moodle eingestellt
Die Praxis der Sozialen Anwaltschaft in der Kinder- und Jugendhilfe: Schwerpunkt Gewaltschutz und sexualisierte Gewalt Inobhutnahme
Als Sozialarbeiterin die in der Jugendhilfe arbeitet und dort sehr viel mit jugendhilferechtlichen Fragen befasst ist, freue ich mich sehr darauf mit Ihnen Fragen aus dem Kinder und Jugendhilferecht gemeinsam praxisnah zu erarbeiten. Sie sollen befähigt werden, den KlientInnen konkrete Hilfestellungen in Form von Lösungsstrategien in der Jugendhilfe anbieten zu können, d.h. ganz konkret, soziale Fragen mithilfe des Kinder- und Jugendhilferechts zu lösen, und für die Klient_innen diese erfolgreich durchzusetzen oder sie entsprechend beraten zu können.
Lernziel des Moduls ist es damit, ihnen die Logiken und Strategien einer Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft“ zu vermitteln. Sie sollen dabei nicht „trockenes Kinder- und Jugendhilferecht auswendig lernen, sondern gleich fallbezogen arbeiten und in die praxisnahe Leitfrage übersetzen: Wie kann ich Interessen der KlientInnen erkennen, sie in rechtliche Ansprüche übersetzen und helfen, diese für sie auch erfolgreich in der Kinder- und Jugendhilfe um- und durchzusetzen.
Innerhalb des Kinder und Jugendhilferecht geht es um Rechte aus dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Es gehört zum öffentlichen Recht und zuständig sind damit öffentliche Träger, hier das Jugendamt. Sie sollen lernen welche Leistungen aus dem Kinder- und Jugendhilferecht- das Leistungen für die Eltern vorsieht- gibt und wie sie erfolgreich geltend gemacht werden können ( Hilfen zur Erziehung, Heimunterbringung, Betreuungsangebote) Als Rechte der Kinder und Jugendlichen stehen hierbei die Inobhutnahme und der Gewaltschutz von Kindern m Seminar im Vordergrund.
Inhaltlich wird im Seminar mit konkreten Fällen aus dem Kinder und Jugendhilferecht gearbeitet, d.h. das Modul setzt auf problemorientiertes Lernen und Lehren und nicht Wissensansammlung und Wiedergabe. Dies bedeutet, dass sie lernen sollen komplexe Fragen selbst zu entwickeln und mithilfe des Kinder- und Jugendhilferechts als Methode zu lösen.
Dazu finden sie auf der Lehrplattform moodle praxisnahe Fälle, Materialien und Hilfestellungen.
Das Seminar wird online durchgeführt. Es werden konkrete Fälle aus der Praxis besprochen und bearbeitet. Parallel sind auch Fälle auf moodle eingestellt. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung. Sie sollen befähigt werden selbst Beratungen in der Kinder- und Jugendhilfe für die Rechte der Betroffenen durchführen zu können.
Ich freue mich sehr mit ihnen gemeinsam das Kinder und Jugendhilferecht mit Fällen zu erarbeiten.
Gruppe 7
Achtung: Das Seminar findet online 14 tägig statt. Start ist der 21.10. Link und Informationen dazu sind auf moodle eingestellt
Die Praxis der Sozialen Anwaltschaft in der Kinder- und Jugendhilfe: Schwerpunkt Gewaltschutz und sexualisierte Gewalt Inobhutnahme
Als Sozialarbeiterin die in der Jugendhilfe arbeitet und dort mit vielen jugendhilferechtlichen Fragen befasst ist, freue ich mich sehr darauf mit Ihnen Fragen aus dem Kinder und Jugendhilferecht gemeinsam praxisnah zu erarbeiten. Sie sollen befähigt werden, den KlientInnen konkrete Hilfestellungen in Form von Lösungsstrategien in der Jugendhilfe anbieten zu können, d.h. ganz konkret, soziale Fragen mithilfe des Kinder- und Jugendhilferechts zu lösen, und für die Klient_innen diese erfolgreich durchzusetzen oder sie entsprechend beraten zu können.
Lernziel des Moduls ist es damit, ihnen die Logiken und Strategien einer Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft“ zu vermitteln. Sie sollen dabei nicht „trockenes Kinder- und Jugendhilferecht auswendig lernen, sondern gleich fallbezogen arbeiten und in die praxisnahe Leitfrage übersetzen: Wie kann ich Interessen der KlientInnen erkennen, sie in rechtliche Ansprüche übersetzen und helfen, diese für sie auch erfolgreich in der Kinder- und Jugendhilfe um- und durchzusetzen.
Innerhalb des Kinder und Jugendhilferecht geht es um Rechte aus dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Es gehört zum öffentlichen Recht und zuständig sind damit öffentliche Träger, hier das Jugendamt. Sie sollen lernen welche Leistungen aus dem Kinder- und Jugendhilferecht- das Leistungen für die Eltern vorsieht- gibt und wie sie erfolgreich geltend gemacht werden können ( Hilfen zur Erziehung, Heimunterbringung, Betreuungsangebote) Als Rechte der Kinder und Jugendlichen stehen hierbei die Inobhutnahme und der Gewaltschutz von Kindern m Seminar im Vordergrund.
Inhaltlich wird im Seminar mit konkreten Fällen aus dem Kinder und Jugendhilferecht gearbeitet, d.h. das Modul setzt auf problemorientiertes Lernen und Lehren und nicht Wissensansammlung und Wiedergabe. Dies bedeutet, dass sie lernen sollen komplexe Fragen selbst zu entwickeln und mithilfe des Kinder- und Jugendhilferechts als Methode zu lösen.
Dazu finden sie auf der Lehrplattform moodle praxisnahe Fälle, Materialien und Hilfestellungen.
Das Seminar wird online durchgeführt. Es werden konkrete Fälle aus der Praxis besprochen und bearbeitet. Parallel sind auch Fälle auf moodle eingestellt. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung. Sie sollen befähigt werden selbst Beratungen in der Kinder- und Jugendhilfe für die Rechte der Betroffenen durchführen zu können.
Ich freue mich sehr mit ihnen gemeinsam das Kinder und Jugendhilferecht mit Fällen zu erarbeiten. |