Gruppe 1
Lernziel des Seminars ist sie mit der Methode der Sozialen Anwaltschaft im Recht der Sozialverwaltung vertraut zu machen. Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden. Konkret bedeutet Soziale Anwaltschaft: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine künftigen KlientInnen eine Lösung finde und diese auch begründen kann. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen KlientInnen gewinnbringend und lösungsorientiert anwenden können. Kurzum: wie können also soziale Probleme rechtlich gelöst werden ? Dies sollen sie konkret im Bereich des Sozialverwaltungsrecht fallorientiert lernen.
Inhalte des Seminars:
- Sozialleistungen und Sozialleistungsträger, Struktur und Zuständigkeiten
- Sozialverwaltungsverfahren SGB I, SGB X und Handlungsformen der Verwaltung (Verwaltungsakte, öffentlich rechtlicher Vertrag)
- Folge und Kontrolle des Verwaltungshandelns, Rechtsschutz
- Sozialdatenschutz
Sofern möglich, soll eine Exkursion zum Sozialgericht Berlin mit der Teilnahme an Verhandlungen durchgeführt werden.
Das Seminar findet in Präsenz an der ASH und mit einem asynchronen Anteil von 25% statt. Im Rahmen der Präsenztermine wird eine hybride Teilnahme ermöglicht, wenn die Räumlichkeiten dies zulassen.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Das Seminar startet in Präsenz am 17.10.2022.
Gruppe 2
Liebe Studierende,
Achtung: Das Seminar findet online ( syncrhon und asynchron statt). Lehrmaterialien, weitere Infos und den link finden Sie auf moodle.
Lernziel des Seminars ist sie mit der Methode der Sozialen Anwaltschaft im Recht der Sozialverwaltung vertraut zu machen. Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden. Konkret bedeutet Soziale Anwaltschaft: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine künftigen KlientInnen eine Lösung finde und diese auch begründen kann. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen KlientInnen gewinnbringend und lösungsorientiert anwenden können. Kurzum: wie können also soziale Probleme rechtlich gelöst werden ? Dies sollen sie konkret im Bereich des Sozialverwaltungsrecht fallorientiert lernen.
Inhalte des Seminars:
- Sozialleistungen und Sozialleistungsträger, Struktur und Zuständigkeiten
- Sozialverwaltungsverfahren SGB I, SGB X und Handlungsformen der Verwaltung (Verwaltungsakte, öffentlich rechtlicher Vertrag)
- Folge und Kontrolle des Verwaltungshandelns, Rechtsschutz
- Sozialdatenschutz
Sofern möglich, soll eine Exkursion zum Sozialgericht Berlin mit der Teilnahme an Verhandlungen durchgeführt werden.
Gruppe 4
Lernziel des Seminars ist sie mit der Methode der Sozialen Anwaltschaft im Recht der Sozialverwaltung vertraut zu machen. Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden. Konkret bedeutet Soziale Anwaltschaft: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine künftigen KlientInnen eine Lösung finde und diese auch begründen kann. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen KlientInnen gewinnbringend und lösungsorientiert anwenden können. Kurzum: wie können also soziale Probleme rechtlich gelöst werden ? Dies sollen sie konkret im Bereich des Sozialverwaltungsrecht fallorientiert lernen.
Inhalte des Seminars:
- Sozialleistungen und Sozialleistungsträger, Struktur und Zuständigkeiten
- Sozialverwaltungsverfahren SGB I, SGB X und Handlungsformen der Verwaltung (Verwaltungsakte, öffentlich rechtlicher Vertrag)
- Folge und Kontrolle des Verwaltungshandelns, Rechtsschutz
- Sozialdatenschutz
Sofern möglich, soll eine Exkursion zum Sozialgericht Berlin mit der Teilnahme an Verhandlungen durchgeführt werden.
Das Seminar findet in Präsenz an der ASH und mit einem asynchronen Anteil von 25% statt. Im Rahmen der Präsenztermine wird eine hybride Teilnahme ermöglicht, wenn die Räumlichkeiten dies zulassen.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Das Seminar startet in Präsenz am 17.10.2022.
Gruppe 5
Liebe Studierende,
herzlich Willkommen zum Kurs Sozialverwaltungsrecht. Die Kurse Sozialverwaltungsrecht und Grundsicherungsrecht, sind eng miteinander verbunden, insofern macht es Sinn, wenn möglich, beide Kurse bei der gleichen Lehrperson zu absolvieren.
Sie sollen befähigt werden den Klient_innen konkrete Hilfestellungen in Form von rechtliche Lösungsstrategien anbieten zu können, d.h. für Ihre Klient_innen Ansprüche zu formulieren und gegenüber Behörden durchzusetzen.
Während Sie im Grundsicherungsrechtskurs erlernen, welche Ansprüche es gibt, lernen Sie in diesem Kurs, wie die diese durchsetzen können. Sie lernen das Verfahren zu führen.
Wie wird das Seminar ablaufen?
Es gibt von meiner Seite für die inhaltliche Erarbeitung des Seminars wöchentliche Präsenzangebote.
Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Teilnahmeleistung muss nicht erbracht werden.
Ergänzend finden sie Materialien/Grundlagen auf moodle.
Ferner benötigen sie eine Gesetzessammlung zum Sozialrecht. Hier können Sie die Gesetzessammlung von „Stascheit (Hrsg.) - Gesetze für Sozialberufe 2021/22“ verwenden.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung, als Hausarbeit oder Klausur.
Ihnen einen guten Semesterstart,
Florian Gommel
Gruppe 6
Liebe Studierende,
in diesem Seminar ist das Sozialverwaltungsrecht Gegenstand. Neben der Einordnung des Sozialverwaltungsrechts in der Rechtsordnung soll das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren aus der Perspektive der Klient*innen behandelt werden. Das heißt, dass anhand von Einzelfällen zusammen erarbeitet wird: Wie beginnt ein sozialrechtliches Verwaltungsverfahren? Wie kann ein*e Klient*in gegen eine negative Entscheidung vorgehen? Wie wird ein Widerspruch eingelegt? Was ist für eine Klage vor dem Sozialgericht erforderlich?
Dabei werden u.a. behandelt:
- Sozialleistungsträger (Struktur und Zuständigkeit)
- Handlungsformen der Verwaltung
- Sozialverwaltungsverfahren (SGB I, SGB X)
- Folge und Kontrolle von Verwaltungshandeln
- Rechtsschutz
- Sozialdatenschutz
Das Seminar findet in Präsenz an der ASH und mit einem asynchronen Anteil von max. 25% statt. Im Rahmen der Präsenztermine wird eine hybride Teilnahme ermöglicht, wenn die Räumlichkeiten dies zulassen.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Gruppe 7
Lernziel des Seminars ist sie mit der Methode der Sozialen Anwaltschaft im Recht der Sozialverwaltung vertraut zu machen. Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden. Konkret bedeutet Soziale Anwaltschaft: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine künftigen KlientInnen eine Lösung finde und diese auch begründen kann. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen KlientInnen gewinnbringend und lösungsorientiert anwenden können. Kurzum: wie können also soziale Probleme rechtlich gelöst werden ? Dies sollen sie konkret im Bereich des Sozialverwaltungsrecht fallorientiert lernen.
Inhalte des Seminars:
- Sozialleistungen und Sozialleistungsträger, Struktur und Zuständigkeiten
- Sozialverwaltungsverfahren SGB I, SGB X und Handlungsformen der Verwaltung (Verwaltungsakte, öffentlich rechtlicher Vertrag)
- Folge und Kontrolle des Verwaltungshandelns, Rechtsschutz
- Sozialdatenschutz
Sofern möglich, soll eine Exkursion zum Sozialgericht Berlin mit der Teilnahme an Verhandlungen durchgeführt werden.
Das Seminar findet in Präsenz an der ASH und mit einem asynchronen Anteil von 25% statt. Im Rahmen der Präsenztermine wird eine hybride Teilnahme ermöglicht, wenn die Räumlichkeiten dies zulassen.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Das Seminar startet in Präsenz am 14.10.2022. |