Kommentar |
Gruppe 1
Liebe Studierende, als Anwältin aus der Praxis, freue ich mich sehr auf das Seminar
Lernziel des Seminars ist sie mit der Methode der Sozialen Anwaltschaft im Familienrecht vertraut zu machen. Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden. Konkret bedeutet Soziale Anwaltschaft: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine künftigen KlientInnen eine Lösung finde und diese auch begründen kann. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen KlientInnen gewinnbringend und lösungsorientiert anwenden können. Kurzum: wie können also soziale Probleme rechtlich gelöst werden ? Dies sollen sie konkret im Bereich des Familienrechts fallorientiert lernen.
Inhalte des Seminars:
- Eherecht, Ehefähigkeit, Voraussetzungen der Ehe, Rechte während der Ehe, Scheidung und ihre Folgen, Unterhalt und elterliche Sorge
- Verwandtschaftsverhältnisse, Abstammungsrecht
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebensparnterschaften
- Recht der Adoption, Vormundschaft und Pflegschaft
- Familiengerichtliche Verfahren, Zuständigkeiten, Kosten und Datenschutz
- Betreuungsrecht, Selbstbestimmungsrechte, Aufgabenkreise, Wohl des Betreute
Gruppe 4
Bezug nehmend auf das im ersten Semester vermittelte Basiswissen werden in dieser Veranstaltung aktuelle Fragestellungen des Familienrechts anhand von Fallgestaltungen behandelt und Bezüge zur Praxis, insbesondere auch durch Verknüpfungen mit dem Kinder- und Jugendhilferecht hergestellt.
Vertieft und anhand von Rollenspielen, Videopräsentationen etc. durch die Studierenden „illustriert" werden insbesondere solche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den Aufgabenbereichen des Jugendamtes stehen, also das Kindschaftsrecht (elterliche Sorge und Umgangsrecht), aber auch die Kindesannahme (Adoption) und Unterhaltsrecht.
Unter Einbeziehung einer queeren Sichtweise wird das bestehende Recht sowie aktuelle Tendenzen in der Gesetzgebung untersucht und hinterfragt.
Voraussetzung für eine sinnvolle und konstruktive Mitarbeit in dieser Veranstaltung ist es, dass die aktuellen Gesetzestexte des BGB und möglichst auch des GG und des SGB VIII stets mitgebracht werden. Digitale Ausgaben sind insoweit ausreichend, wobei ausgedruckte Texte vorhanden sein müssen, wenn als Leistungsnachweis eine Klausur gewählt wird.
Als Leistungsnachweis kommt neben einer Klausur auch ein Rollenspiel/eine Videopräsentation etc. (nebst schriftlicher Ausarbeitung) in Betracht.
Als Teilnahmeleistung wird (wenn gewünscht: als Gruppenarbeit) ein Arbeitspapier gelöst, das Fragen zu den behandelten Inhalten der Lehrveranstaltung enthält.
Gruppe 5
Liebe Studierende, als Anwältin aus der Praxis, freue ich mich sehr auf das Seminar
Lernziel des Seminars ist sie mit der Methode der Sozialen Anwaltschaft im Familienrecht vertraut zu machen. Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden. Konkret bedeutet Soziale Anwaltschaft: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine künftigen KlientInnen eine Lösung finde und diese auch begründen kann. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen KlientInnen gewinnbringend und lösungsorientiert anwenden können. Kurzum: wie können also soziale Probleme rechtlich gelöst werden ? Dies sollen sie konkret im Bereich des Familienrechts fallorientiert lernen.
Inhalte des Seminars:
- Eherecht, Ehefähigkeit, Voraussetzungen der Ehe, Rechte während der Ehe, Scheidung und ihre Folgen, Unterhalt und elterliche Sorge
- Verwandtschaftsverhältnisse, Abstammungsrecht
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebensparnterschaften
- Recht der Adoption, Vormundschaft und Pflegschaft
- Familiengerichtliche Verfahren, Zuständigkeiten, Kosten und Datenschutz
- Betreuungsrecht, Selbstbestimmungsrechte, Aufgabenkreise, Wohl des Betreute
Gruppe 6
Liebe Studierende, als Anwältin aus der Praxis, freue ich mich sehr auf das Seminar
Lernziel des Seminars ist sie mit der Methode der Sozialen Anwaltschaft im Familienrecht vertraut zu machen. Sie sollen befähigt werden, konkrete (Hilfs-) Konzepte/Strategien zu entwickeln und diese in der Praxis der Sozialen Arbeit umzusetzen und anzuwenden. Konkret bedeutet Soziale Anwaltschaft: Wer will was von wem woraus und wie kann ich es durchsetzen und begründen, so dass ich für meine künftigen KlientInnen eine Lösung finde und diese auch begründen kann. Sie sollen nicht langweiliges Recht auswendig lernen, sondern die Struktur verstehen und für ihre künftigen KlientInnen gewinnbringend und lösungsorientiert anwenden können. Kurzum: wie können also soziale Probleme rechtlich gelöst werden ? Dies sollen sie konkret im Bereich des Familienrechts fallorientiert lernen.
Inhalte des Seminars:
- Eherecht, Ehefähigkeit, Voraussetzungen der Ehe, Rechte während der Ehe, Scheidung und ihre Folgen, Unterhalt und elterliche Sorge
- Verwandtschaftsverhältnisse, Abstammungsrecht
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebensparnterschaften
- Recht der Adoption, Vormundschaft und Pflegschaft
- Familiengerichtliche Verfahren, Zuständigkeiten, Kosten und Datenschutz
- Betreuungsrecht, Selbstbestimmungsrechte, Aufgabenkreise, Wohl des Betreute
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