Begleitend zu einer der beiden Berufsfeldphasen erfolgt die Teilnahme an der Ausbildungssupervision wahlweise im 3. oder 6. Fachsemester (FS). Die Ausbildungssupervision ist eine Prüfungsleistung und somit für alle Studierenden während einer der beiden Berufsfeldphasen verpflichtend!
Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Ausbildungssupervision umfasst sechs Sitzungen zu je 90 Minuten (2 SWS) im Studiengang „Erziehung und Bildung in der Kindheit”.
Ausbildungssupervision findet als Gruppensupervision statt. An einer Gruppensupervision nehmen mind. fünf bis max. neun Studierende teil.
Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Krankheit ist die Supervisorin zu informieren und der ärztliche Attest bei der Praktikumsverwaltung einzureichen.
Achtung wichtiger Hinweis: E3300 und E3700 sind finden z.T. parallel statt.
Rathmann Tanja: 27.11.2024, 11.12.2024, 08.01.2025, 22.01.2025 und 05.02.2025 (plus Belegung E3300 NaWi Gruppe 1 bei Klaus Trebeß)
Sabine Hüttig: 04.12.2024, 18.12.2024, 15.01.2025, 29.01.2025 und 12.02.2025 (plus Belegung E3300 NaWi Gruppe 2 bei Francesco Cuomo) |