Gruppe 1
In der Veranstalung geht es un Mieterberatung und Schuldnerberatung, zwei wichtige Themenfelder der Sozialen Arbeit. Sie lernen, wie Sie beraten können, damit eine Wohnung erlangt werden kann (Mietvertrag), nicht verloren geht (Kündigung) und wie Spannungen im Mietverhaltnis vermieden oder gelöst werden können.
Im zweiten Teil geht es um Schuldnerberatung. Wann ist diese zu empfehlen, was ist zu beachten, was ist ein P-Konto und wann sollte man über eine Privatinsolvenz nachdenken. Wie läuft diese ab und was ist dann?
Es wird eine Teilnahmeleistung verlangt. Prüfungen sind Referate mit Ausarbeitung (8-10 Seiten) oder eine Hausarbeit (12 bis 14 Seiten).
Gruppe 2
Im Zentrum der Veranstaltung liegt das Betreuungsrecht und angrenzende Rechtsgebiete, die für eine rechtliche Betreuung immer wieder von Bedeutung sind. Dazu gehören die Pflegeversicherung ,die Krankenversicherung und das Recht der Rehabilitation und Teilhabe. Wenn wir noch Zeit finden werden wir uns auch mit wichtigen Fragen des Schuldrechts und des Grundstücksrechts beschäftigen (z.B. BetreuerIn muss Haus verkaufen).
Es wird eine Teilnahmeleistung verlangt.
Gruppe 3
Migration und Recht: Ausländer und Asylrecht in der Praxis
Welche Rechte haben Migrant_innen ? Das Besondere: alle Rechte hängen vom Aufenthaltsstatus ab. Daher sind Kenntnisse des Ausländer - und Asylrechts in der Praxis der Sozialen Arbeit mit Migrant_innen entscheidend. Sie werden im Seminar praxisnah durch konkrete Fallbearbeitungen vermittelt. Entscheidend sind hier die Rechte der Klient_innen auf Sozialleistungen, ihre konkrete soziale finanzielle Sicherung, gesundheitliche Versorgung, Ausbildung, Beschäftigung und Unterkunft sowie die Frage wie Hilfen bei drohender Beendigung des Aufenthaltes ( Abschiebeverbote, Abschiebehindernisse) aussehen können. Im Seminar wird dabei der Ansatz des „ Social Advocay” verstanden als Soziale Anwaltschaft angewendet. Die Studierenden sollen befähigt werden, Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, zu formulieren, zu vertreten und sich aktiv „ anwaltlich” als SozialarbeiterInnen einzumischen, d.h. konkrete rechtliche Hilfsstrategien zu entwickeln. Dazu werden Fälle aus der Praxis vorgestellt und gemeinsam gelöst.
Inhalte des Seminars:
Geschichte und Struktur des Ausländerrechts: Geregelte Zuwanderung keine Einwanderung
Einreise- Aufenthalt- Ausreise: der ausländerrechtliche Kreislauf
Die verschiedenen Aufenthaltstitel: befristet und zweckgebunden
Das Asylverfahren : Struktur und Ablauf, die Anhörung
Der humanitäre Aufenthalt: die verschiedenen Varianten
Rechte während des Asylverfahrens: Soziale Rechte, Beschäftigung, Unterkunft
Gruppe 4
Gegenstand des Seminars sind (Teilhabe-) Rechte von Menschen mit Behinderung (Teil 1).
Hierzu gehören im Bereich der Sozialen Arbeit das Sozialrecht der gesundheitlichen Leistungen und das Recht der Rehabilitation mit dem Schwerpunkt der Teilhabe am Arbeitsleben. Im Zusammenhang mit der Teilhabe am Arbeitsleben beschäftigen wir uns außerdem mit den Möglichkeiten und Grenzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), wenn ein Mensch wegen einer Behinderung benachteiligt wird. Die durch das Bundesteilhabegesetz eingeführte Teilhabeleistungen am Arbeitsleben wie das Budget für Ausbildung sowie das Budget für Arbeit als Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) werden ebenfalls näher beleuchtet. Aus aktuellem Anlass setzen wir uns dazu mit der 2023 erfolgten Staatenprüfung Deutschlands zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auseinander.
Lernziel des Seminars ist es, die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft” zu vermitteln. Welche Rechte haben Menschen mit Behinderung in- und außerhalb des sozialen Versorgungssystems? Welche Rechte nach dem AGG gibt es bei Diskriminierung? Welche Teilhabeleistungen bieten die sozialen Sicherungssysteme? Was ist eine Arbeitsassistenz? Welche Leistungen und Chancen bietet das Bundesteilhabegesetz für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Leistungen verwehrt werden?
Es werden praktische Übungen zur Begleitung von Klient*innen bei der Stellung von Anträgen sowie in Form von Fallbearbeitungen angeboten.
Im Rahmen des Seminars werden konkrete Fälle aus der Praxis besprochen. Es wird eine Exkursion zu einer EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) sowie zum Sozialgericht Berlin (Teilnahme an mündlichen Verhandlungen) angeboten.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Eine Fortsetzung des Seminars (Teil 2 mit den Schwerpunkten Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX und rechtliche Betreuung) in der Unit Ausgewählte Aspekte des Rechts ist für das Sommersemester geplant.
Gruppe 5
Gegenstand des Seminars sind (Teilhabe-) Rechte von Menschen mit Behinderung (Teil 1).
Hierzu gehören im Bereich der Sozialen Arbeit das Sozialrecht der gesundheitlichen Leistungen und das Recht der Rehabilitation mit dem Schwerpunkt der Teilhabe am Arbeitsleben. Im Zusammenhang mit der Teilhabe am Arbeitsleben beschäftigen wir uns außerdem mit den Möglichkeiten und Grenzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), wenn ein Mensch wegen einer Behinderung benachteiligt wird. Die durch das Bundesteilhabegesetz eingeführte Teilhabeleistungen am Arbeitsleben wie das Budget für Ausbildung sowie das Budget für Arbeit als Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) werden ebenfalls näher beleuchtet. Aus aktuellem Anlass setzen wir uns dazu mit der 2023 erfolgten Staatenprüfung Deutschlands zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auseinander.
Lernziel des Seminars ist es, die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft” zu vermitteln. Welche Rechte haben Menschen mit Behinderung in- und außerhalb des sozialen Versorgungssystems? Welche Rechte nach dem AGG gibt es bei Diskriminierung? Welche Teilhabeleistungen bieten die sozialen Sicherungssysteme? Was ist eine Arbeitsassistenz? Welche Leistungen und Chancen bietet das Bundesteilhabegesetz für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Leistungen verwehrt werden?
Es werden praktische Übungen zur Begleitung von Klient*innen bei der Stellung von Anträgen sowie in Form von Fallbearbeitungen angeboten.
Das Seminar findet online über BBB statt. Im Rahmen des Seminars werden konkrete Fälle aus der Praxis besprochen. Es wird eine Exkursion zu einer EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) sowie zum Sozialgericht Berlin (Teilnahme an mündlichen Verhandlungen) angeboten.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Eine Fortsetzung des Seminars (Teil 2 mit den Schwerpunkten Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX und rechtliche Betreuung) in der Unit Ausgewählte Aspekte des Rechts ist für das Sommersemester geplant. |