Gruppe 1
Wir bearbeiten das Arbeitsrecht aus unterschiedlichen Perspektiven:
1. Wie kann ich Klienten helfen / beraten, wenn sie Schwierigkeiten am Arbeitsplatz haben oder Schwierigkeiten bei der Suche oder Einstellung vorliegen.
2. Was muss ich beachten, wenn ich selbst Personalverantwortung habe, z.B. als TeamleiterIn, ProjektleiterIn, andere Leitungs- und Führungsaufgaben.
3. ein besodnerer Focus liegt auf der Integration von Menschen mit Behinderungen / Beeinträchtigungen.
4. und zuletzt: es ist auch für Sie selbst nützlich, wenn Sie wissen, welche Rechte Sie im Arbeitsleben haben.
5. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Allgemeinen Antidiskriminierungsrecht (AGG).
Es wird eine Teilnahmeleistung verlangt.
Prüfungen: Entweder Vortrag mit Ausarbeitung (8 bis 12 Seiten) oder Hausarbeit (12 bis 16 Seiten). Besonderen Wert lege ich auf das wissenschaftliche Arbeiten und die Heranziehung von Fachliteratur (Bibliotheksnutzung). Sowohl Hausarbeit als auch Vortrag mit Ausarbeitung sollten Fälle aus der Praxis sein. In der Regel bearbeiten wir Fälle vom Arbeitsgericht und sind so nah dran an der Realität.
Gruppe 2
Hier werden ganz unterschiedliche Fälle aus der sozialrechtlichen Praxis behandelt. Prüfungsleistung ist die Bearbeitung eines Falles, möglichst eines aktuellen Gerichtsfalles.
Zunächst gibt es eine Wiederholung der juristischen Fallbearbeitung. Dann werden wir verschiedene Rechtsgebiete wiederholen und exemplarisch Fälle bearbeiten. In der Regel werden Sie die Fälle in Kleingruppen bearbeiten und sie werden dann besprochen. Ziel des Kurses ist es, dass Sie größere Sicherheit bei der Bearbeitung von rechtlichen Fragestellungen bekommen. Nebenzweck des Angebots ist eine Wiederholung verschiedener wichtiger Rechtsgebiete der Sozialen Arbeit. Gerne können auch eigene Anregungen aufgenommen werden.
Es wird eine Teilnahmeleistung verlangt.
Gruppe 3
Strafrecht gehört in Studiengängen und in etlichen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit zu den Rechtsgebieten, deren Kenntnisse erforderlich sind. Im Seminar stelle ich Ihnen die Grundlagen des Strafrechts, der Strafbarkeit, der Strafzumessung, sowie die wichtigen Regelungen zum Ablauf des Strafverfahrens vor. Konkret werden wir uns gemeinsam typische Fälle anschauen und lösen. Dabei stehen in der Regel die Täter im Fokus, behandelt werden aber auch die Geschädigten und deren prozessuale Rechte. Sollten Sie andere Themengebiete vorschlagen, bin ich dafür offen. Die Veranstaltung findet in Präsenz statt. Ergänzend werden wir in der zweiten Blockwoche Strafprozesse im Amtsgericht/Landgericht Tiergarten besuchen (freiwillige Gerichtsexkursion).
Gruppe 4
Recht und Kriminalität- Umgang mit kriminologischen Fragenstellungen in der Sozialen Arbeit aus rechtlicher Perspektive
Die Kriminologie ist heute eine interdisziplinäre Sozialwissenschaft, die sich sowohl empirisch als auch theoretisch mit Kriminalität und den gesellschaftlichen Reaktionen darauf beschäftigt. Im Mittelpunkt stehen rechtliche Reaktionen auf Kriminalität. Welche Rolle kann hier die Soziale Arbeit übernehmen und wie können Sozialarbeiter*innen rechtlich für KlientInnen die Täter oder Opfer von Kriminalität sind, agieren ? Diese Fragen werden im Seminar beantwortet. Lernziel des Seminar ist es, rechtliche Interventionsmöglichkeiten und Hilfsmöglichkeiten bei verschiedenen Kriminalitätsphänomenen kennenzulernen.
In der Veranstaltung werden folgende Kriminalitätsphänomene und ihre rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten bearbeitet:
Gewaltkriminalität (Stalking, Häusliche Gewalt/partnerschaftliche Gewalt), Sexualisierte Gewalt ( Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch), Jugendkriminalität, Drogenkriminalität, Prostitution- und Menschenhandel, Verfahrensrechte ( Ablauf eines Strafverfahrens Strafprozessrecht) und Sanktionen, Resozialisierung und Strafvollzug ( Strafvollzugsrechte), Viktimologie ( Opferschutz und Opferrechte).
Prüfungsleistung ist eine eigenständige Fallbearbeitung. Eine rechtliche Lösung für die Praxis soll eigenständig entwickelt werden.
Die Veranstaltung findet online und außerhalb statt. In der 2. Blockwoche sind Gerichtsexkursionen geplant.
Gruppe 5
Soziale Anwaltschaft: Recht praktisch - Fälle und Lösungen aus der Praxis der Sozialen Arbeit
Die Lösung struktureller und sozialer Probleme in der Praxis der Sozialen Arbeit erfordert immer komplexere professionelle Rechtskenntnisse sowie konkrete Rechtsanwendungskompetenzen. In der Veranstaltung werden diese rechtlichen Handlungskompetenzen für die Beratung-Begleitung-Beschaffung-Intervention-Verhandlung und Vertretung von Klient*innen in Praxis der Sozialen Arbeit vermittelt bzw. vertieft. Dabei werden Fälle aus verschiedenen Rechtsgebieten der Sozialen Arbeit vorgestellt und die Problemstellungen mit rechtlichen Mitteln gelöst. Folgende Themenfelder werden vorgestellt:
- Strafrecht und Strafprozessrecht ( Gewaltschutz, psyhosoziale Prozessbegleitung, Nebenklageverfahren für Betroffene)
- Jugendstrafrecht und Jugendhilferecht ( Sanktionen aus dem JGG- Jugendgerichtsgesetz, Jugendgerichtshilfe, Diversionsverfahren )
- Familienrecht-Jugendhilferecht-Strafrecht ( Kinderschutz und Kinderrechte )
- Betreuungsrecht ( Rechtliche Hilfe für Menschen die aufgrund Alter, Krankheit, Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln können)
- Soziales Leistungsrecht: Ärger mit dem Jobcenter
- Ausländerrecht und Asylrecht: Bleiberechte und ihre Durchsetzung
- Strafrecht und Schwangerschaftskonfliktberatung: Rechtliche Grundlagen und ihre Umsetzung
- Strafrecht und Sterbehilfe: Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben !?
- Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Antidiskriminierungsschutz und seine Umsetzung in der Praxis: u.a. Fall zum Kopftuchstreit
- Betäubungsmittelrecht: Drogenkonsum und Rechtliche Konsequenzen
- Mobbing an Schulen und rechtliche Interventionen
Prüfungsleistung ist eine eigenständige Fallbearbeitung. Eine rechtliche Lösung für die Praxis soll eigenständig entwickelt werden.
Die Veranstaltung findet online und außerhalb statt. In der 2. Blockwoche sind Gerichtsexkursionen geplant.
Gruppe 6
Rechte von Migrant*innen kennen und durchsetzen!
Wesentliche Rechte von Flüchtenden und Migrant*innen hängen vom Aufenthaltsstatus der jeweiligen Person ab. Daher sind Kenntnisse des Aufenthalts - und Asylrechts in der Praxis der Sozialen Arbeit mit Migrant*innen entscheidend.
Das Seminar will praxisnah durch konkrete Fallbearbeitungen dieses Wissen vermitteln. Im Mittelpunkt steht dabei das Interesse der Klient*innen an einem sicheren und wenn möglich auch dauerhaften Verbleib.
Im Seminar wird dabei der Ansatz des „ Social Advocay” verstanden als Soziale Anwaltschaft angewendet. Die Studierenden sollen befähigt werden, Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, zu formulieren, zu vertreten und sich aktiv „ anwaltlich” als SozialarbeiterInnen einzumischen, d.h. konkrete rechtliche Hilfsstrategien die in mit Fällen eingeübt werden zu entwickeln. Prüfungsleistung ist die Bearbeitung eines praktischen Falles als Hausarbeit. Dies kann auch im Rahmen einer Gerichtsentscheidungsanalyse als Hausarbeit erfolgen. Gruppenarbeit ( 2-3 Studierende) ist möglich.
Bisher ist das Seminar vierzehntägig Freitags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr angesetzt. Es können aber auch andere Termine – zum Beispiel beim Gericht – stattfinden, entsprechendes wird über moodle angekündigt.
Starttermin für das Seminar ist Freitag, der 19. April 2024 von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr online.
Inhalte des Seminars:
Die verschiedenen Aufenthaltstitel: befristet und zweckgebunden
Das Asylverfahren : Struktur und Ablauf, die Anhörung
Rechte während des Asylverfahrens: Soziale Rechte, Beschäftigung, Unterkunft
Der humanitäre Aufenthalt: die verschiedenen Varianten des Schutzes und andere Titl
Die Familienzusammenführung und der Familiennachzug
Die Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger Flüchtender und ihre Rechte: Das clearing Verfahren der Jugendhilfe und die Probleme des care leaver Systems
Barbara Wessel
Rechtsanwältin
Gruppe 7
Gegenstand des Seminars sind die Leistungen zur Sicherung eines Menschenwürdigen Existenzminimums
Das Seminar dient sowohl zur Wiederholung sowie zur Vertiefung der Leistungen zur Existenzsicherung. Einen Schwerpunkt bilden dabei die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) sowie die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII.
Ein weiteres Thema sind die Leistungen zur Existenzsicherung aus dem AsylbLG unter Berücksichtigung aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie aktuellen politischen Diskussionen (Stichwort „Bezahlkarte“ für Geflüchtete).
Lernziel des Seminars ist es, dass Sie befähigt werden, Menschen und ihren Angehörigen, die sich in wirtschaftlichen Notlagen befinden und/oder mit den Schreiben vom Amt nicht mehr zurechtkommen, zu unterstützen („Soziale Anwaltschaft”).
Dabei wird u.a. auf Fragestellungen eingegangenen wie: Was hat sich im SGB II durch die Einführung des Bürgergeld geändert? Wie viel Geld kann ich vom Jobcenter beanspruchen und wie wird das berechnet? Wie hoch dürfen die Kosten der Unterkunft sein und was ist eine Karenzzeit? Wie viel Vermögen darf ich behalten? Wann darf das Jobcenter mir wegen einer Pflichtverletzung die Leistung kürzen und was kann man dagegen tun? Wie sehen die ersten Pläne für die Kindergrundsicherung aus? Was kann ich machen, wenn mein Antrag nicht oder nur schleppend bearbeitet wird? Wer zahlt die Grundsicherung für Rentner*innen, die nur eine geringe Rente bekommen? Wer ist zuständig und wer bezahlt, wenn Obdachlose in einer Wohnung „untergebracht“ werden müssen?
Wer sich schon mal einen Eindruck verschaffen will, wie das ganze in der Praxis aussieht kann den Artikel „Folgen der Inflation: Eine Plastiktüte voll Rechnungen“ aus der taz vom 04.03.2023 https://taz.de/Folgen-der-Inflation/!5917273/
Das Seminar findet online via BBB statt. Im Rahmen des Seminars werden konkrete Fälle aus der Praxis besprochen und eine Exkursion zum Sozialgericht Berlin (Teilnahme an mündlichen Verhandlungen) durchgeführt.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Gruppe 8
Gegenstand des Seminars sind die (Teilhabe-) Rechte von Menschen mit Behinderung (Teil 2) mit dem Fokus auf Leistungen der Eingliederungshilfe und rechtliche Betreuung.
Das Seminar richtet sich besonders an Studierende, die im Wintersemester 2023/2024 mein Seminar im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht besucht haben, kann aber auch von Studierenden ohne weitere Vorkenntnisse besucht werden.
Ein Schwerpunkt des Seminars sind die Änderungen und Auswirkungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderung und psychischen Beeinträchtigungen mit dem Fokus auf die soziale Teilhabe. Wir beschäftigen uns dazu intensiv mit den Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem SGB IX. Genau betrachtet werden soll in dem Zusammenhang das Gesamtplanverfahren zur personenzentrierten Bedarfsermittlung. Aktuelle behindertenpolitische Themen werden aufgegriffen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars ist das Betreuungsrecht im Kontext von Selbstbestimmung und Teilhabe (inklusive Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung) für Menschen mit Behinderung, psychischen Beeinträchtigungen sowie ältere Menschen. Näher beleuchtet werden hierbei die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention im Zusammenhang mit den Änderungen im BGB sowie im FamFG durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 01.01.2023. Berücksichtigt wird daneben auch das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG).
Aus aktuellem Anlass setzen wir uns dazu mit der 2023 erfolgten Staatenprüfung Deutschlands zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auseinander.
Lernziel des Seminars ist es, Ihnen Grundlagen einer Interessenvertretung („Soziale Anwaltschaft”) von Menschen mit Behinderung und ggf. rechtlicher Betreuung zu vermitteln. Dazu befassen wir uns u.a. mit folgenden Fragestellungen: Welche Leistungen umfasst die Eingliederungshilfe? Wie wird der Bedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe im Rahmen des Gesamtplanverfahrens ermittelt? Was bedeutet ICF? Was ist ein Bedarfsermittlungsinstrument? Welche Besonderheiten gibt es bei der Grundsicherung nach SGB XII für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen? Was ist rechtliche Betreuung? Welche Rechte haben Menschen mit rechtlicher Betreuung? Wie kann die Selbstbestimmung von Menschen mit rechtlicher Betreuung sichergestellt werden? Was ist eine unterstütze Entscheidungsfindung? Welche Aufgaben haben rechtliche Betreuer*innen? Wer kann rechtliche Berufsbetreuer*in werden? Was hat sich durch die Reform geändert? Was regelt das PsychKG? Wie gestaltet sich die Schnittstelle Eingliederungshilfe – rechtliche Betreuung?
Im Rahmen des Seminars werden konkrete Fälle aus der Praxis besprochen sowie Anträge, mit denen Klient*innen konfrontiert sind, durchgegangen.
Es wird eine Exkursion zu einer EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) sowie zum Sozialgericht Berlin (Teilnahme an mündlichen Verhandlungen) angeboten.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich. |