Gruppe 4
Das Seminar zum Kinder- und Jugendhilferecht (Unit 2) behandelt die für die Soziale Arbeit relevanten Rechtsgrundlagen aus dem SGB VIII. Schwerpunkte sind insbesondere:
- Aufgaben der Jugendhilfe (öffentliche und freie Jugendhilfe, Beratungs- und Unterstützungsangebote, insbesondere Beratungen nach §§ 17, 18 SGB VIII)
- Kinderschutz nach § 8a SGB VIII (Vorgehensweise bei Verdachtsfall)
- Jugend- und Jugendsozialarbeit
- Beistandschaft
- Hilfen zur Erziehung i.S.d. §§ 27 ff. SGB VIII
- Inobhutnahme
- Eingliederungshilfe, Hilfe für Kinder/Jugendliche mit seelischer Behinderung,
Es werden Fälle aus der Praxis gemeinsam erarbeitet und besprochen.
Gruppe 5
Das Seminar zum Kinder- und Jugendhilferecht (Unit 2) behandelt die für die Soziale Arbeit relevanten Rechtsgrundlagen aus dem SGB VIII. Schwerpunkte sind insbesondere:
- Aufgaben der Jugendhilfe (öffentliche und freie Jugendhilfe, Beratungs- und Unterstützungsangebote, insbesondere Beratungen nach §§ 17, 18 SGB VIII)
- Kinderschutz nach § 8a SGB VIII (Vorgehensweise bei Verdachtsfall)
- Jugend- und Jugendsozialarbeit
- Beistandschaft - Hilfen zur Erziehung i.S.d. §§ 27 ff. SGB VIII
- Inobhutnahme - Eingliederungshilfe, Hilfe für Kinder/Jugendliche mit seelischer Behinderung,
Es werden Fälle aus der Praxis gemeinsam erarbeitet und besprochen.
Gruppe 6
Das Seminar zum Kinder- und Jugendhilferecht (Unit 2) behandelt die für die Soziale Arbeit relevanten Rechtsgrundlagen aus dem SGB VIII. Schwerpunkte sind insbesondere:
- Aufgaben der Jugendhilfe (öffentliche und freie Jugendhilfe, Beratungs- und Unterstützungsangebote, insbesondere Beratungen nach §§ 17, 18 SGB VIII) - Kinderschutz nach § 8a SGB VIII (Vorgehensweise bei Verdachtsfall) - Jugend- und Jugendsozialarbeit - Beistandschaft - Hilfen zur Erziehung i.S.d. §§ 27 ff. SGB VIII - Inobhutnahme - Eingliederungshilfe, Hilfe für Kinder/Jugendliche mit seelischer Behinderung,
Es werden Fälle aus der Praxis gemeinsam erarbeitet und besprochen.
Das Seminar findet in Präsenz statt.
Gruppe 7
Das Seminar zum Kinder- und Jugendhilferecht (Unit 2) behandelt die für die Soziale Arbeit relevanten Rechtsgrundlagen aus dem SGB VIII. Schwerpunkte sind insbesondere:
- Aufgaben der Jugendhilfe (öffentliche und freie Jugendhilfe, Beratungs- und Unterstützungsangebote, insbesondere Beratungen nach §§ 17, 18 SGB VIII) - Kinderschutz nach § 8a SGB VIII (Vorgehensweise bei Verdachtsfall) - Jugend- und Jugendsozialarbeit - Beistandschaft - Hilfen zur Erziehung i.S.d. §§ 27 ff. SGB VIII - Inobhutnahme - Eingliederungshilfe, Hilfe für Kinder/Jugendliche mit seelischer Behinderung,
Es werden Fälle aus der Praxis gemeinsam erarbeitet und besprochen.
Das Seminar findet in Präsenz statt. |