Kommentar |
Gruppe 1
Ziel des Seminars ist es, die Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts zu erarbeiten, so dass Sie das erworbene Fachwissen in Fallübungen und in Beratungssituationen anwenden können.
Die Schwerpunkte des Seminars sind * Ziele und gesetzliche Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts * Institutionen und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe: Öffentliche und freie Träger * Förderung der Erziehung in der Familie * Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendhilfeschutz * Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege * Hilfen zur Erziehung * Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Inobhutnahme * Mitwirkung der Jugendhilfe im gerichtlichen Verfahren * Beistandschaft, Pflegschaft, Vormundschaft Wir werden das Gesetz, vor allem das SGB VIII, kennen und so anzuwenden lernen, dass es Ihnen gute Dienste leistet. Voraussetzung dafür ist, dass Ihnen beim Seminar ein vollständiger Gesetzestext des SGB VIII zur Verfügung steht (zum Beispiel Nomos-Verlag: „Gesetze für die Soziale Arbeit“ oder als Druckversion: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/).
Das Seminar findet in Präsenz statt. In den drei Units des Moduls "Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I“ (Unit 1: Einführung in das Recht, Unit 2: Kinder- und Jugendhilferecht, Unit 3: Familienrecht) muss (nur) eine Prüfungsleistung erbracht werden. Ich werde zwei Prüfungsformen zur Wahl stellen, eine fallbezogene Hausarbeit und eine weitere Prüfungsform (bspw. Klausur, Referat, Präsentation), die wir im Seminar klären können.
Gruppe 2
Ziel des Seminars ist es, die Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts zu erarbeiten, so dass Sie das erworbene Fachwissen in Fallübungen und in Beratungssituationen anwenden können.
Die Schwerpunkte des Seminars sind * Ziele und gesetzliche Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts * Institutionen und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe: Öffentliche und freie Träger * Förderung der Erziehung in der Familie * Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendhilfeschutz * Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege * Hilfen zur Erziehung * Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Inobhutnahme * Mitwirkung der Jugendhilfe im gerichtlichen Verfahren * Beistandschaft, Pflegschaft, Vormundschaft Wir werden das Gesetz, vor allem das SGB VIII, kennen und so anzuwenden lernen, dass es Ihnen gute Dienste leistet. Voraussetzung dafür ist, dass Ihnen beim Seminar ein vollständiger Gesetzestext des SGB VIII zur Verfügung steht (zum Beispiel Nomos-Verlag: „Gesetze für die Soziale Arbeit“ oder als Druckversion: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/).
Das Seminar findet in Präsenz statt. In den drei Units des Moduls "Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I“ (Unit 1: Einführung in das Recht, Unit 2: Kinder- und Jugendhilferecht, Unit 3: Familienrecht) muss (nur) eine Prüfungsleistung erbracht werden. Ich werde zwei Prüfungsformen zur Wahl stellen, eine fallbezogene Hausarbeit und eine weitere Prüfungsform (bspw. Klausur, Referat, Präsentation), die wir im Seminar klären können.
Gruppe 3
Ziel des Seminars ist es, die Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts zu erarbeiten, so dass Sie das erworbene Fachwissen in Fallübungen und in Beratungssituationen anwenden können.
Die Schwerpunkte des Seminars sind * Ziele und gesetzliche Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts * Institutionen und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe: Öffentliche und freie Träger * Förderung der Erziehung in der Familie * Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendhilfeschutz * Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege * Hilfen zur Erziehung * Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Inobhutnahme * Mitwirkung der Jugendhilfe im gerichtlichen Verfahren * Beistandschaft, Pflegschaft, Vormundschaft Wir werden das Gesetz, vor allem das SGB VIII, kennen und so anzuwenden lernen, dass es Ihnen gute Dienste leistet. Voraussetzung dafür ist, dass Ihnen beim Seminar ein vollständiger Gesetzestext des SGB VIII zur Verfügung steht (zum Beispiel Nomos-Verlag: „Gesetze für die Soziale Arbeit“ oder als Druckversion: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/).
Das Seminar findet in Präsenz statt. In den drei Units des Moduls "Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I“ (Unit 1: Einführung in das Recht, Unit 2: Kinder- und Jugendhilferecht, Unit 3: Familienrecht) muss (nur) eine Prüfungsleistung erbracht werden. Ich werde zwei Prüfungsformen zur Wahl stellen, eine fallbezogene Hausarbeit und eine weitere Prüfungsform (bspw. Klausur, Referat, Präsentation), die wir im Seminar klären können.
Gruppe 4
In diesem Seminar werden wir uns mit den Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts beschäfigen. Da in diesem Seminar auch die Bedeutung von Delinquenz im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe eine Rolle spielen wird, werden inhaltliche Schwerpunkte des Seminares im Kontext des Achten Buch Sozialgesetzbuches (SGB VIII) auf den Hilfen zur Erziehung, der Mitwirkung in Jugendstrafverfahren und der Inobhutnahme liegen.
Im Rahmen der Prüfungsleistung kann zwischen der Bearbeitung eines Falles oder der Erstellung eines rechtlichen Essays gewählt werden.
Gruppe 5
<p data-start="54" data-end="106"><strong data-start="54" data-end="104">Seminar: Kinder- und Jugendhilferecht (Unit 2)</strong></p><p data-start="108" data-end="528">In diesem Seminar setzen wir uns mit den Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) auseinander. Dabei geht es nicht nur um Theorie – wir arbeiten gemeinsam an Fällen und machen praktische Übungen, um ein besseres Verständnis für das Jugendhilferecht zu bekommen. Die rechtlichen Grundlagen sollen uns dabei helfen, Kinder, Jugendliche und Eltern in der Praxis bestmöglich zu unterstützen.</p><p data-start="530" data-end="562"><strong data-start="530" data-end="560">Themen, die wir (unter anderem) behandeln:</strong></p><ul data-start="563" data-end="1020"><li data-start="563" data-end="606">Wie funktioniert juristisches Arbeiten?</li><li data-start="607" data-end="743">Aufgaben der Jugendhilfe (öffentliche und freie Träger, Beratungs- und Unterstützungsangebote, insbesondere nach §§ 17, 18 SGB VIII)</li><li data-start="744" data-end="809">Kinderschutz nach § 8a SGB VIII – was tun bei einem Verdacht fon Kindeswohlgefährdung?</li><li data-start="810" data-end="844">Jugend- und Jugendsozialarbeit</li><li data-start="845" data-end="863">Jugendgerichtshilfe</li><li data-start="864" data-end="909">Hilfen zur Erziehung und Hilfeplanung (§§ 27 ff. SGB VIII)</li><li data-start="910" data-end="942">Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)– wann und wie?</li><li data-start="943" data-end="1020">Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung</li><li data-start="943" data-end="1020">Aufsichtspflichten</li></ul><p data-start="1022" data-end="1235">Das Seminar findet in Präsenz statt. Wir wollen nicht nur die Theorie durchgehen, sondern vor allem mit praktischen Übungen und Fallbesprechungen herausfinden, wie man das Wissen später im Berufsalltag anwendet.</p><p data-start="1237" data-end="1369">Die Prüfungsleistung wird eine Klausur sein. Andere Prüfungsoptionen (Hausarbeiten und mündliche Prüfungen) für diejenigen, die sich das wünschen, besprechen wir gemeinsam in der ersten Sitzung.</p><p data-start="1237" data-end="1369"> </p><p data-start="1237" data-end="1369"> </p><p data-start="1237" data-end="1369"> </p><p><strong><strong> </strong></strong></p>
Gruppe 6
Das Seminar zum Kinder- und Jugendhilferecht (Unit 2) behandelt die für die Soziale Arbeit relevanten Rechtsgrundlagen aus dem SGB VIII. Schwerpunkte sind insbesondere:
- Juristisches Arbeiten als Grundlage - Aufgaben der Jugendhilfe (öffentliche und freie Jugendhilfe, Beratungs- und Unterstützungsangebote, insbesondere Beratungen nach §§ 17, 18 SGB VIII) - Kinderschutz nach § 8a SGB VIII (Vorgehensweise bei Verdachtsfall) - Jugend- und Jugendsozialarbeit - Beistandschaft - Hilfen zur Erziehung i.S.d. §§ 27 ff. SGB VIII - Inobhutnahme - Eingliederungshilfe, Hilfe für Kinder/Jugendliche mit seelischer Behinderung
Es werden unter anderem Fälle gemeinsam erarbeitet und besprochen.
Das Seminar findet in Präsenz statt.
Prüfungsleistung kann eine Klausur sein - über die zweite Prüfungsleistungsoption werden wir in der ersten Stunde sprechen
Gruppe 7
Das Seminar zum Kinder- und Jugendhilferecht (Unit 2) behandelt die für die Soziale Arbeit relevanten Rechtsgrundlagen aus dem SGB VIII. Schwerpunkte sind insbesondere:
- Juristisches Arbeiten als Grundlage - Aufgaben der Jugendhilfe (öffentliche und freie Jugendhilfe, Beratungs- und Unterstützungsangebote, insbesondere Beratungen nach §§ 17, 18 SGB VIII) - Kinderschutz nach § 8a SGB VIII (Vorgehensweise bei Verdachtsfall) - Jugend- und Jugendsozialarbeit - Beistandschaft - Hilfen zur Erziehung i.S.d. §§ 27 ff. SGB VIII - Inobhutnahme - Eingliederungshilfe, Hilfe für Kinder/Jugendliche mit seelischer Behinderung
Es werden unter anderem Fälle gemeinsam erarbeitet und besprochen.
Das Seminar findet in Präsenz statt.
Prüfungsleistung kann eine Klausur sein - über die zweite Prüfungsleistungsoption werden wir in der ersten Stunde sprechen |