Gruppe 1
Soziale Anwaltschaft: Recht praktisch - Fälle und Lösungen aus der Praxis der Sozialen Arbeit
Die Lösung struktureller und sozialer Probleme in der Praxis der Sozialen Arbeit erfordert immer komplexere professionelle Rechtskenntnisse sowie konkrete Rechtsanwendungskompetenzen. In der Veranstaltung werden diese rechtlichen Handlungskompetenzen für die Beratung-Begleitung-Beschaffung-Intervention-Verhandlung und Vertretung von Klient*innen in Praxis der Sozialen Arbeit vermittelt bzw. vertieft. Dabei werden Fälle aus verschiedenen Rechtsgebieten der Sozialen Arbeit vorgestellt und die Problemstellungen mit rechtlichen Mitteln gelöst. Folgende Themenfelder werden vorgestellt:
- Strafrecht und Strafprozessrecht ( Gewaltschutz, psyhosoziale Prozessbegleitung, Nebenklageverfahren für Betroffene)
- Jugendstrafrecht und Jugendhilferecht ( Sanktionen aus dem JGG- Jugendgerichtsgesetz, Jugendgerichtshilfe, Diversionsverfahren )
- Familienrecht-Jugendhilferecht-Strafrecht ( Kinderschutz und Kinderrechte )
- Betreuungsrecht ( Rechtliche Hilfe für Menschen die aufgrund Alter, Krankheit, Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln können)
- Soziales Leistungsrecht: Ärger mit dem Jobcenter
- Ausländerrecht und Asylrecht: Bleiberechte und ihre Durchsetzung
- Strafrecht und Schwangerschaftskonfliktberatung: Rechtliche Grundlagen und ihre Umsetzung
- Strafrecht und Sterbehilfe: Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben !?
- Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Antidiskriminierungsschutz und seine Umsetzung in der Praxis: u.a. Fall zum Kopftuchstreit
- Betäubungsmittelrecht: Drogenkonsum und Rechtliche Konsequenzen
- Mobbing an Schulen und rechtliche Interventionen
Prüfungsleistung ist eine eigenständige Fallbearbeitung. Sie kann als Hausarbeit oder als Fallpräsentatio erfolgen. Die Analyse einer Gerichtsentscheidung ist auch möglich. Eine rechtliche Lösung für die Praxis soll eigenständig entwickelt werden.
Die Veranstaltung findet online und außerhalb statt. In der 1. und 2. Blockwoche sind Gerichtsexkursionen geplant.
Gruppe 3 ist Strafrecht und Soziale Arbeit bei Interesse mit Rechtsanwältin für Strafrecht Regine Wendland
Strafrecht gehört in Studiengängen und in etlichen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit zu den Rechtsgebieten, deren Kenntnisse erforderlich sind. Im Seminar werden die Grundlagen des Strafrechts, strafrechtliche Logiken der Strafbarkeit, der Strafzumessung, sowie die wichtigen Regelungen zum Ablauf des Strafverfahrens für die Praxis vorgestellt. Konkret werden Fälle bearbeitet und gemeinsam gelöst. Schwerpunkt des Seminars ist hierbei der Bereich Strafrecht und Gewaltschutz, Opferschutz. Es werden aber auch andere Themengebiete angeboten bzw. nach Interessenlage der Studierenden bearbeitet.
Die Veranstaltung findet in Präsenz statt. Ergänzend werden freiwillige Gerichtsexkursionen in der zweiten Blockwoche angeboten, in denen wir uns Strafprozesse anschauen. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung als Hausarbeit oder Fallpräsentation oder Prozessbeobachtung.
Gruppe 2
Kriminalität- und Recht
Umgang mit kriminologischen Fragenstellungen in der Sozialen Arbeit aus strafrechtlicher Perspektive
Die Kriminologie ist heute eine interdisziplinäre Sozialwissenschaft, die sich sowohl empirisch als auch theoretisch mit Kriminalität und den gesellschaftlichen Reaktionen darauf beschäftigt. Im Mittelpunkt stehen rechtliche Reaktionen auf Kriminalität.
Welche Rolle kann hier die Soziale Arbeit übernehmen und wie können Sozialarbeiter*innen rechtlich für KlientInnen die Täter oder Opfer von Kriminalität sind, agieren ?
Diese Fragen werden im Seminar beantwortet. Lernziel des Seminar ist es, rechtliche Interventionsmöglichkeiten und Hilfsmöglichkeiten bei verschiedenen Kriminalitätsphänomenen mit Hilfe des Strafrechts kennenzulernen.
In der Veranstaltung werden folgende Kriminalitätsphänomene und strafrechtliche Reaktionsmöglichkeiten bearbeitet:
- Gewaltkriminalität (Stalking, Häusliche Gewalt/partnerschaftliche Gewalt),
- Sexualisierte Gewalt ( Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch),
- Jugendkriminalität
- Drogenkriminalität
- Prostitution- und Menschenhandel
- Verfahrensrechte ( Ablauf eines Strafverfahrens Strafprozessrecht) und Sanktionen
- Resozialisierung und Strafvollzug ( Strafvollzugsrechte)
- Viktimologie ( Opferschutz und Opferrechte).
Prüfungsleistung ist eine eigenständige Fallbearbeitung als Hausarbeit oder eine Fallpräsentation. Die Analyse einer Gerichtsentscheidung ist auch möglich. Eine rechtliche Lösung für die Praxis soll eigenständig entwickelt werden.
Die Veranstaltung findet online und außerhalb statt. In der 1. und 2. Blockwoche sind Gerichtsexkursionen geplant.
Bei Interesse
Gruppe 3 ist Strafrecht und Soziale Arbeit mit Rechtsanwältin für Strafrecht Regine Wendland
Strafrecht gehört in Studiengängen und in etlichen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit zu den Rechtsgebieten, deren Kenntnisse erforderlich sind. Im Seminar werden die Grundlagen des Strafrechts, strafrechtliche Logiken der Strafbarkeit, der Strafzumessung, sowie die wichtigen Regelungen zum Ablauf des Strafverfahrens für die Praxis vorgestellt. Konkret werden Fälle bearbeitet und gemeinsam gelöst. Schwerpunkt des Seminars ist hierbei der Bereich Strafrecht und Gewaltschutz, Opferschutz. Es werden aber auch andere Themengebiete angeboten bzw. nach Interessenlage der Studierenden bearbeitet.
Die Veranstaltung findet in Präsenz statt. Ergänzend werden freiwillige Gerichtsexkursionen in der zweiten Blockwoche angeboten, in denen wir uns Strafprozesse anschauen. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung als Hausarbeit oder Fallpräsentation oder Prozessbeobachtung.
Gruppe 4
<p><span style="font-family: 'Verdana',sans-serif; color: black;">Im Zentrum der Veranstaltung liegt das Betreuungsrecht und angrenzende Rechtsgebiete, die für eine rechtliche Betreuung immer wieder von Bedeutung sind. Dazu gehören die Pflegeversicherung ,die Krankenversicherung und das Recht der Rehabilitation und Teilhabe. Wenn wir noch Zeit finden werden wir uns auch mit wichtigen Fragen des Schuldrechts und des Grundstücksrechts beschäftigen (z.B. Betreuer_n muss Haus verkaufen).</span></p><p><span style="font-family: 'Verdana',sans-serif; color: black;">Das Betreuungsrecht ist für alle Sozialarbieter_innen von zentraler Bedeutung und an vielen Hochschulen Pflichtfach. Viele Klient_innen sind rechtlich betreut oder müssten rechtlich betreut sein. Zudem ist die Betreuung für Sozialarbeiter_innen ein interessantes Berufsfeld mit Perspektive.</span></p><p><span style="font-family: 'Verdana',sans-serif; color: black;">Es wird eine Teilnahmeleistung verlangt. Modulprüfung ist ein Referat mit Ausarbeitung von ca. 5 bis 10 Seiten.</span></p>
Gruppe 5
Achtung das Seminar findet in der 1. und 2. Blockwoche
Die derzeitigen Termine im LSF ( Daten/Uhrzeiten) werden noch aktualisiert.
Seminar Jugendstrafrecht und Soziale Arbeit ( Blockveranstaltung)
Wird gegen junge Menschen ein Strafverfahren geführt, so muss außerdem auch bei der Gestaltung des Verfahrens ihrem Alter und dem damit einhergehenden Entwicklungsstand Rechnung getragen werden. Hier sind die Soziale Arbeit und auch das Recht gefragt. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) verknüpft daher pädagogische Maßnahmen mit abgemilderten Rechtsfolgen. Diese werden praxisnah im Seminar anhand von Fällen vermittelt.
Als Anwalt aus der Praxis der Jugendliche Straftäter vertritt und auch mit Sozialarbeiter:innen zusammenarbeitet, freue mich mich auf das Seminar.
Bei Intereisse:
Gruppe 3 ist Strafrecht und Soziale Arbeit mit Rechtsanwältin für Strafrecht Regine Wendland
Strafrecht gehört in Studiengängen und in etlichen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit zu den Rechtsgebieten, deren Kenntnisse erforderlich sind. Im Seminar werden die Grundlagen des Strafrechts, strafrechtliche Logiken der Strafbarkeit, der Strafzumessung, sowie die wichtigen Regelungen zum Ablauf des Strafverfahrens für die Praxis vorgestellt. Konkret werden Fälle bearbeitet und gemeinsam gelöst. Schwerpunkt des Seminars ist hierbei der Bereich Strafrecht und Gewaltschutz, Opferschutz. Es werden aber auch andere Themengebiete angeboten bzw. nach Interessenlage der Studierenden bearbeitet.
Die Veranstaltung findet in Präsenz statt. Ergänzend werden freiwillige Gerichtsexkursionen in der zweiten Blockwoche angeboten, in denen wir uns Strafprozesse anschauen. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung als Hausarbeit oder Fallpräsentation oder Prozessbeobachtung.
Gruppe 6
Gegenstand des Seminars sind die Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Das Seminar dient sowohl der Wiederholung als auch der Vertiefung der Existenzsicherungsleistungen. Der Fokus liegt auf den Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) und der Sozialhilfe nach dem SGB XII.
Ein weiteres Thema sind die Leistungen nach dem AsylbLG, insbesondere im Hinblick auf aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und politische Diskussionen wie die Einführung der „Bezahlkarte“ für Geflüchtete.
Lernziel ist es, Sie in die Lage zu versetzen, Menschen in wirtschaftlichen Notlagen zu unterstützen – insbesondere, wenn sie Schwierigkeiten mit Behörden haben („Soziale Anwaltschaft“).
Im Seminar werden unter anderem folgende Fragen behandelt: Welche Änderungen brachte die Einführung des Bürgergelds im SGB II? Warum und wie soll das Bürgergeld erneut reformiert werde? Wie viel Geld steht mir vom Jobcenter zu, und wie wird es berechnet? Wann kann das Jobcenter Leistungen kürzen, und was kann man dagegen tun? Was ist zu tun, wenn Anträge nicht oder nur langsam bearbeitet werden? Wer zahlt die Grundsicherung für Rentner*innen mit niedriger Rente? Wer übernimmt die Kosten für die Unterbringung obdachloser Menschen?
Wer sich vorab einen Einblick in die Praxis verschaffen möchte, kann den taz-Artikel „Folgen der Inflation: Eine Plastiktüte voll Rechnungen“ vom 04.03.2023 lesen: taz.de
Praxisbezug: Im Seminar werden konkrete Fälle besprochen, und es ist eine Exkursion zum Sozialgericht Berlin geplant, bei der mündliche Verhandlungen besucht werden.
Prüfungsleistung: Die Prüfung erfolgt in Form einer Fallbearbeitung als Hausarbeit oder als Vortrag im Seminar. Gruppenarbeit ist möglich.
Gruppe 7
Gegenstand des Seminars sind die (Teilhabe-)Rechte von Menschen mit Behinderung (Teil 2), mit Fokus auf Eingliederungshilfe und rechtliche Betreuung.
Das Seminar richtet sich besonders an Studierende, die im Wintersemester 24/25 mein Seminar „Soziale Anwaltschaft und Soziale Rechte“ besucht haben, steht aber auch Interessierten ohne Vorkenntnisse offen.
Schwerpunkte:
- Eingliederungshilfe (SGB IX): Leistungen zur sozialen Teilhabe, Teilhabe an Bildung und am Arbeitsleben. Gesamtplanverfahren.
- Betreuungsrecht & Selbstbestimmung: UN-BRK und Reform des Betreuungsrechts. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung.
Lernziel: Aktive Unterstützung von Menschen bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe und/oder im Kontext rechtlicher Betreuung bzw. zur Vermeidung einer solchen.
Thematische Fragen: Welche Leistungen umfasst die Eingliederungshilfe? Wie wird der Bedarf im Gesamtplanverfahren ermittelt? Was ist rechtliche Betreuung, und wie wird Selbstbestimmung sichergestellt? Welche Aufgaben haben rechtliche Betreuer*innen? Was regelt das PsychKG? Wie ist die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und rechtlicher Betreuung gestaltet?
Praxisbezug: Bearbeitung konkreter Fälle und Anträge, Exkursion zur EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) und zum Sozialgericht Berlin (mündliche Verhandlungen).
Prüfungsleistung: Fallbearbeitung als Hausarbeit oder Vortrag/Referat. Gruppenarbeit jeweils möglich. |