Gruppe 1
(Teilhabe-)Rechte von Menschen mit Behinderung (Teil 1)
Hierzu gehören im Bereich der Sozialen Arbeit das Sozialrecht der gesundheitlichen Leistungen und das Recht der Rehabilitation mit dem Schwerpunkt der Teilhabe am Arbeitsleben. Im Zusammenhang mit der Teilhabe am Arbeitsleben beschäftigen wir uns außerdem mit den Möglichkeiten und Grenzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), wenn ein Mensch wegen einer Behinderung benachteiligt wird. Die durch das Bundesteilhabegesetz eingeführte Teilhabeleistungen am Arbeitsleben wie das Budget für Ausbildung sowie das Budget für Arbeit als Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) werden ebenfalls näher beleuchtet. Aus aktuellem Anlass setzen wir uns dazu mit der 2023 erfolgten Staatenprüfung Deutschlands zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auseinander.
Lernziel des Seminars ist es, die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft” zu vermitteln. Welche Rechte haben Menschen mit Behinderung in- und außerhalb des sozialen Versorgungssystems? Welche Rechte nach dem AGG gibt es bei Diskriminierung? Welche Teilhabeleistungen bieten die sozialen Sicherungssysteme? Was ist eine Arbeitsassistenz? Welche Leistungen und Chancen bietet das Bundesteilhabegesetz für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Leistungen verwehrt werden?
Es werden praktische Übungen zur Begleitung von Klient*innen bei der Stellung von Anträgen sowie in Form von Fallbearbeitungen angeboten.
Das Seminar findet bis zur 1. Blockwoche online über BBB statt. Ab dem 26.05.25 findet das Seminar ausschließlich in Präsenz an der ASH statt. Im Rahmen des Seminars werden konkrete Fälle aus der Praxis besprochen. Es wird eine Exkursion zu einer EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) sowie zum Sozialgericht Berlin (Teilnahme an mündlichen Verhandlungen) angeboten.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Eine Fortsetzung des Seminars (Teil 2 mit den Schwerpunkten Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX und rechtliche Betreuung) in der Unit Ausgewählte Aspekte des Rechts ist für das Sommersemester geplant.
Gruppe 2
(Teilhabe-)Rechte von Menschen mit Behinderung (Teil 1)
Gegenstand des Seminars sind (Teilhabe-) Rechte von Menschen mit Behinderung (Teil 1).
Hierzu gehören im Bereich der Sozialen Arbeit das Sozialrecht der gesundheitlichen Leistungen und das Recht der Rehabilitation mit dem Schwerpunkt der Teilhabe am Arbeitsleben. Im Zusammenhang mit der Teilhabe am Arbeitsleben beschäftigen wir uns außerdem mit den Möglichkeiten und Grenzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), wenn ein Mensch wegen einer Behinderung benachteiligt wird. Die durch das Bundesteilhabegesetz eingeführte Teilhabeleistungen am Arbeitsleben wie das Budget für Ausbildung sowie das Budget für Arbeit als Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) werden ebenfalls näher beleuchtet. Aus aktuellem Anlass setzen wir uns dazu mit der 2023 erfolgten Staatenprüfung Deutschlands zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auseinander.
Lernziel des Seminars ist es, die Logiken und Strategien einer rechtlichen Interessenvertretung und der „Sozialen Anwaltschaft” zu vermitteln. Welche Rechte haben Menschen mit Behinderung in- und außerhalb des sozialen Versorgungssystems? Welche Rechte nach dem AGG gibt es bei Diskriminierung? Welche Teilhabeleistungen bieten die sozialen Sicherungssysteme? Was ist eine Arbeitsassistenz? Welche Leistungen und Chancen bietet das Bundesteilhabegesetz für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Leistungen verwehrt werden?
Es werden praktische Übungen zur Begleitung von Klient*innen bei der Stellung von Anträgen sowie in Form von Fallbearbeitungen angeboten.
Im Rahmen des Seminars werden konkrete Fälle aus der Praxis besprochen. Es wird eine Exkursion zu einer EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) sowie zum Sozialgericht Berlin (Teilnahme an mündlichen Verhandlungen) angeboten.
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder in Form eines Vortrags/Referats im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Eine Fortsetzung des Seminars (Teil 2 mit den Schwerpunkten Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX und rechtliche Betreuung) in der Unit Ausgewählte Aspekte des Rechts ist für das Sommersemester geplant.
Gruppe 3
Soziale Anwaltschaft bei prekären Wohnverhältnissen
In diesem Seminar werden wir uns damit befassen, wie eine Unterstützung im Sinne einer Sozialen Anwaltschaft bei prekären Wohnverhältnissen aussehen kann.
Inhalt des Seminars sind u.a. folgende Fragen:
• Wie ist prekäres Wohnen rechtlich zu fassen?
• Wie können Personen in prekären Wohnsituationen unterstützt werden und auf welche rechtlichen Fragestellungen treffen sie besonders häufig?
• Welche Ansprüche und rechtliche Möglichkeiten gibt es zur Bewältigung der Wohnsituation und welche Sozialverwaltungsgrundsätze sind eher hinderlich?
• Gibt es ein (durchsetzbares) Recht auf Wohnen und wie kann sich eine soziale Anwaltschaft auf dieses Recht berufen?
• Wie hängt das Polizei- und Ordnungsrecht, das Aufenthaltsrecht und das Freizügigkeitsrecht mit prekärem Wohnen zusammen?
In diesem Seminar werden wir mit dem Fokus auf prekäres Wohnen Themen aus dem Existenzsicherungsrecht und dem Sozialverwaltungsrecht vertiefen, ausgewählte Aspekte aus dem Aufenthaltsrecht, Freizügigkeitsrecht und dem Polizei- und Ordnungsrecht diskutieren sowie auf menschenrechtliche Fragestellungen eingehen. Ziel ist es, ein sehr relevantes Problem für die Soziale Arbeit rechtlich zu begreifen und Strategien der Sozialen Anwaltschaft zu entwickeln. Es finden vier Treffen in Präsenz statt, am Anfang, in der Mitte und am Ende des Semesters. Alle anderen Termine finden per Blended Learning über Moodle - BBB und als asynchrone Lehreinheiten (asynchron am 2.5., 30.5., 6.6. und am 20.6.) statt. Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung in Form einer Hausarbeit oder ein Vortrag/Referat mit schriftlicher Ausarbeitung im Seminar. Gruppenarbeit ist jeweils möglich.
Gruppe 4
Die Termine im LSF sind korrekt
Inhalt des Seminars:
Hilflos in der Praxis ? – Rechtliche Handlungs-, Lösungs- und Hilfsmöglichkeiten
Klient:innen und Sozialarbeiter:innen im Kampf um Rechte und Selbstbestimmung, konkrete Fallgestaltungen als Grundlage für Hilfen in der konkreten Situation
Wird die erste Arbeitsstelle als Sozialarbeit:in angetreten wird oft umfangreiche Tätigkeit in unterschiedlichsten Bereichen gefordert – sowohl von der Thematik als auch von den Klient:innen. Hilfe zur Selbsthilfe stößt schnell an Grenzen ohne fundierte Lösungsmöglichkeiten. An welche Stellen kann und sollte man sich wenden, was ist nicht sinnvoll in bestimmten Situationen, wie mit neuen gesellschaftlichen Anforderungen umgehen.
Als Rechtsanwalt, der mit Sozialarbeiter:innen auf verschiedenen Ebenen zusammenarbeitet, werden Sie Fälle aus der Praxis aus unterschiedlichen Rechtsgebieten kennenlernen und verschiedene Lösungsmöglichkeiten finden können.
Diese werde Ihnen für Klient:innen in den weiteren Arbeits- und Handlungsfeldern der sozialen Arbeit die Sicherheit bieten, gute Lösungswege zu finden.
Ziel des Seminars ist es, Ihnen entsprechende rechtliche Handlungs-, Hilfsmöglichkeiten und vor allem aufzuzeigen,
Es werden Fälle aus nachfolgenden Bereichen thematisch behandelt werden (für weitere inhaltliche Vorschläge im Seminar bin ich offen):
- Selbstbestimmungsrechte konkret umgesetzt
- Antidiskriminierungsrechte, wie wehren bei Diskriminierungen?
- Umgang mit strafauffälligen Jugendlichen
- Kein Dach über dem Kopf, Hilfsmöglichkeiten
- Raus aus der Wohnung? Lösungsmöglichkeiten
- Ärger mit dem Jobcenter, aktive Gegenwehr (Widerspruch, Rücknahme Anträge)
- Gerichtsvollzieher:in vor der Tür, akute Handlungsmöglichkeiten
- Unterstützung bei Sozialen Leistungen (Geld, Dienst- und Sachleistungen)
Prüfungsleistung ist eine Fallbearbeitung als Hausarbeit oder eine Fall-Präsentation. Sje können Fälle aus dem Seminar oder eigene Fälle bearbeiten.
Ich freue mich auf das Seminar und die Praxisperspektive mit Fällen für die skizzizerten Themen zu vermiitteln
Rechtsanwalt Alexander -Greco Koukoulas
Gruppe 5
Hier werden unterschiedliche Fälle aus der sozialrechtlichen Praxis behandelt.
Zunächst gibt es eine Wiederholung der juristischen Fallbearbeitung. Dann werden wir verschiedene Rechtsgebiete wiederholen und exemplarisch Fälle bearbeiten. In der Regel werden die Fälle in Kleingruppen bearbeitet und dann besprochen. Ziel des Kurses ist es, dass Sie größere Sicherheit bei der Bearbeitung von rechtlichen Fragestellungen bekommen. Nebenzweck des Angebots ist eine Wiederholung verschiedener wichtiger Rechtsgebiete der Sozialen Arbeit. Gerne können auch Anregungen von Ihnen aufgenommen werden. Angebot nach Absprache:
- Wiederholung juristische Fallbearbeitung
- Aktuelle Themen z.B. Völkerrecht und Menschenrechte, Antisemitismus
- Schweigepflicht und Datenschutz
- Sozialverwaltungsrecht
- Betreuungsrecht
- Psychischkrankenrecht und Unterbringung
- Strafrecht
- Arbeitsrecht
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz / Antidiskriminierung im Arbeitsrecht
- Mietrecht
- Privatinsolvenz
Es wird eine Teilnahmeleistung verlangt. Modulprüfung ist ein Vortrag mit Ausarbeitung von etwa 5 bis 10 Seiten. Gerne können Sie auch ein aktuelles Gerichtsurteil vorstellen und diskutieren.
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