Gruppe 1
Die Studierenden lernen die Bedeutung des Rechts für die Soziale Arbeit kennen. Es soll deutlich werden, dass Klienten nur wirksam geholfen werden kann, wenn ihre Rechte gewahrt und zustehende Leistungen beansprucht werden. Behandelt werden Menschen- und Grundrechte und die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips. Es gibt einen Überblick über die Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Strafrecht, Bürgerliches Recht. Grundlagen des Vertragsrechts, Minderjährigenrecht, Aufsichtspflichten, Haftungsrecht und Schadensersatz werden angesprochen. Zudem werden erste Einblicke in das Recht der Sozialgesetzbücher und des Sozialdatenschutzes gegeben. Zum Abschluss der Veranstaltung sollen die Studierenden mit dem Gesetzestext umgehen können.
Der Unterricht findet teilweise in Form eines Lehrgesprächs statt. Die Inhalte werden mit Fällen aus der Praxis vertieft. Gruppenarbeiten und Vorträge der Studierenden sind weitere Mittel der Unterrichtsgestaltung.
Studienleistung als Nachweis für die Teilnahme ist ein Test am Ende.
Die Modulprüfung ist ein Fall aus dem Familienrecht oder Jugendhilferecht mit Schwerpunkt auf juristischer Fallbearbeitung. Bitte vorher absprechen.
Hinweis: Es werden Gesetzestexte benötigt. Besonders zu empfehlen ist die Gesetzessammlung von Ulrich Stascheit, Gesetze für Sozialberufe, Nomos Verlag.
Gruppe 2
Die Studierenden lernen die Bedeutung des Rechts für die Soziale Arbeit kennen. Es soll deutlich werden, dass Klienten nur wirksam geholfen werden kann, wenn ihre Rechte gewahrt und zustehende Leistungen beansprucht werden. Behandelt werden Menschen- und Grundrechte und die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips. Es gibt einen Überblick über die Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Strafrecht, Bürgerliches Recht. Grundlagen des Vertragsrechts, Minderjährigenrecht, Aufsichtspflichten, Haftungsrecht und Schadensersatz werden angesprochen. Zudem werden erste Einblicke in das Recht der Sozialgesetzbücher und des Sozialdatenschutzes gegeben. Zum Abschluss der Veranstaltung sollen die Studierenden mit dem Gesetzestext umgehen können.
Der Unterricht findet teilweise in Form eines Lehrgesprächs statt. Die Inhalte werden mit Fällen aus der Praxis vertieft. Gruppenarbeiten und Vorträge der Studierenden sind weitere Mittel der Unterrichtsgestaltung.
Studienleistung als Nachweis für die Teilnahme ist ein Test am Ende.
Die Modulprüfung ist ein Fall aus dem Familienrecht oder Jugendhilferecht mit Schwerpunkt auf juristischer Fallbearbeitung. Bitte vorher absprechen.
Hinweis: Es werden Gesetzestexte benötigt. Besonders zu empfehlen ist die Gesetzessammlung von Ulrich Stascheit, Gesetze für Sozialberufe, Nomos Verlag.
Gruppe 3
Die Studierenden lernen die Bedeutung des Rechts für die Soziale Arbeit kennen. Es soll deutlich werden, dass Klienten nur wirksam geholfen werden kann, wenn ihre Rechte gewahrt und zustehende Leistungen beansprucht werden. Behandelt werden Menschen- und Grundrechte und die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips. Es gibt einen Überblick über die Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Strafrecht, Bürgerliches Recht. Grundlagen des Vertragsrechts, Minderjährigenrecht, Aufsichtspflichten, Haftungsrecht und Schadensersatz werden angesprochen. Zudem werden erste Einblicke in das Recht der Sozialgesetzbücher und des Sozialdatenschutzes gegeben. Zum Abschluss der Veranstaltung sollen die Studierenden mit dem Gesetzestext umgehen können.
Der Unterricht findet teilweise in Form eines Lehrgesprächs statt. Die Inhalte werden mit Fällen aus der Praxis vertieft. Gruppenarbeiten und Vorträge der Studierenden sind weitere Mittel der Unterrichtsgestaltung.
Studienleistung als Nachweis für die Teilnahme ist ein Test am Ende.
Die Modulprüfung ist ein Fall aus dem Familienrecht oder Jugendhilferecht mit Schwerpunkt auf juristischer Fallbearbeitung. Bitte vorher absprechen.
Hinweis: Es werden Gesetzestexte benötigt. Besonders zu empfehlen ist die Gesetzessammlung von Ulrich Stascheit, Gesetze für Sozialberufe, Nomos Verlag.
Gruppe 4
In Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit (Unit 1) wird ein Basiswissen zu Rechtsordnung, Funktion und Ziel des Rechts vermittelt. Die Studierenden sollen zudem die rechtswissenschaftliche Arbeitsmethode bzw. Gesetzesanwendung sowie die Relevanz des Rechts im Bereich der Sozialen Arbeit kennenlernen.
Daneben werden auch aktuelle rechtliche Themen aufgegriffen bzw. aktuelle Fälle bearbeitet/analysiert. Die Inhalte der rechtlichen Fragestellungen können - je nach Engagement der Studierenden anhand von Rollenspielen, Videopräsentationen etc. „illustriert” werden.
Wer an diesem Seminar teilnehmen möchte, sollte aktiv, möglichst mit Video, teilnehmen und sich auch bei den Gruppenarbeiten in Break-out rooms beteiligen.
Die Veranstaltung findet online statt. Bitte melden Sie sich nur für diesen Kurs an, wenn Sie auch mit einer Teilnahme über Zoom einverstanden sind.
Als Leistungsnachweis kommt ein Rollenspiel/Vortrag/Interview/Podcast mit schriftlicher Ausarbeitung oder eine "Klausur" (schriftliche Prüfungsleistung, die zu Hause oder wo auch immer Sie sich wohlfühlen geschrieben wird) in Betracht.
Wer in dieser Veranstaltung keinen Leistungsnachweis erbringt, weist die aktive Teilnahme u.a. durch einen Teilnahmenachweis (erfolgreiche Bearbeitung eines Arbeitspapieres) nach. Hier ist auch eine Gruppenarbeit - bis zu 3 Personen - möglich.
Gruppe 5
In Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit (Unit 1) wird ein Basiswissen zu Rechtsordnung, Funktion und Ziel des Rechts vermittelt. Die Studierenden sollen zudem die rechtswissenschaftliche Arbeitsmethode bzw. Gesetzesanwendung sowie die Relevanz des Rechts im Bereich der Sozialen Arbeit kennenlernen.
Daneben werden auch aktuelle rechtliche Themen aufgegriffen bzw. aktuelle Fälle bearbeitet/analysiert. Die Inhalte der rechtlichen Fragestellungen können - je nach Engagement der Studierenden anhand von Rollenspielen, Videopräsentationen etc. „illustriert” werden.
Wer an diesem Seminar teilnehmen möchte, sollte aktiv teilnehmen und sich auch bei den Gruppenarbeiten beteiligen, wobei wir auch Methoden aus dem Kreativen Schreiben einsetzen.
Die Veranstaltung findet 14-tägig in Präsenz statt.
Als Leistungsnachweis kommt ein Rollenspiel/Vortrag/Interview mit schriftlicher Ausarbeitung oder eine Klausur in Betracht.
Wer in dieser Veranstaltung keinen Leistungsnachweis erbringt, weist die aktive Teilnahme u.a. durch einen Teilnahmenachweis (erfolgreiche Bearbeitung eines Arbeitspapieres) nach. Hier ist auch eine Gruppenarbeit - bis zu 3 Personen - möglich. |