Kommentar |
1. Gruppe - Thoma Rechtskenntnisse sind in der Praxis der Sozialen Arbeit wichtig um professionelle Interessenvertretung für Klient_innen leisten zu können. Konkrete Kenntnisse von sozialen Rechten, Leistungsansprüchen gegenüber Behörden, Möglichkeiten gegen staatliche Eingriffe und Rechtsverletzungen oder Diskriminerungen vorzugehen, sind wichtige tools im Berufsalltag der Sozialarbeiter_innen. Dieses Verständnis des „ Social Advocay" verstanden als Soziale Anwaltschaft wird in der Veranstaltung vermittelt. Sie sollen lernen die Rechtsverletzungen und Diskriminierungen zu erkennen, die Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, zu formulieren, zu vertreten und sich aktiv „ anwaltlich" als SozialarbeiterInnen einzumischen, d.h. konkrete Hilfsstrategien der rechtlichen Intervention zu entwickeln. Theoretische Grundlage ist das Konzept der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession ( Staub-Bernasconi). Anhand von Fällen aus der Praxis werden soziale Sachverhalte in Rechtsfragen übersetzt und gemeinsam gelöst. Es sollen auch konkrete Rechtsberatungen eingeübt werden, denn durch eine Reform des Rechtsberatungsgesetzes von 2005 wurden entsprechende Beratungsmöglichkeiten durch SozialarbeiterInnen in fast allen Handlungs- und Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit neu eröffnet und damit die Rahmenbedingungen einer Sozialen Arbeit als „ social advocacy" verbessert. Gesetzestext in Veranstaltung erforderlich: Stascheit, Ulrich: Gesetze für soziale Berufe, neuste Auflage, Nomos (~ € 25). Literaturempfehlung: Kievel/Knösel/Marx: Einführung in das Recht für soziale Berufe, 6. Aufl., Luchterhand 2. Gruppe - Dernedde Die Studierenden lernen die Bedeutung des Rechts für die Soziale Arbeit kennen. Es soll deutlich werden, dass Klienten nur wirksam geholfen werden kann, wenn ihre Rechte gewahrt und zustehende Leistungen beansprucht werden. Behandelt werden Menschen- und Grundrechte, die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips, es gibt einen Überblick über relevante Vorschriften aus dem BGB wie Minderjährigenrecht, Aufsichtspflichten, Haftungsrecht und Schadensersatz. Grundlagen des Vertragsrechts werden behandelt, zudem werden erste Einblicke in das Recht der Sozialgesetzbücher und des Sozialdatenschutzes gegeben. 3. Gruppe - Judis -Rechtsquellen und Methode zur Rechtsanwendung; -Grundzüge des Staats- und Verfassungsrechts; -Grundrechte und Strukturprinzipien der Verfassung; -Grundzüge des Verwaltungsrechts, des -verfahrensrechts und des -prozeßrechts mit sozialrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bezügen -Grundzüge des Zivilrechts und des Zivilprozessrechts mit arbeitsrechtlichen und arbeitsprozessrechtlichen sowie familienrechtlichen Bezügen 4. Gruppe - Lippert In Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit (Unit 1) wird ein Basiswissen zu Rechtsordnung, Funktion und Ziel des Rechts vermittelt, so dass die Studierenden die rechtswissenschaftliche Arbeitsmethode bzw. Gesetzesanwendung sowie die Relevanz des Rechts im Bereich der Sozialen Arbeit kennenlernen. Für die sinnvolle Arbeit ist das Mitbringen eines Grundgesetzes und eines BGB unabdingbar, da ansonsten die Grundzüge des Verfassungsrechts und des Privatrechts nicht verstanden werden können. Auch aktuelle rechtliche Themen werden anhand von Fallarbeit behandelt. |