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Einführung in das Recht (U1 zu Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I) - Einzelansicht

S1410
Einführung in das Recht (U1 zu Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit I)

Sprache: deutsch   
Seminar
SoSe 2011
3 SWS
jedes Semester

Erwartete Teilnehmer_innen 200
Max. Teilnehmer_innen 200
Belegpflicht

Belegfrist: SozArb - ab Sem2 - Direkt-Belegung 18.03.2025 12:00:00 - 30.04.2025 23:59:00
Belegfrist: SozArb - ab Sem2 - Nachfrist Prio + Sem1 - Dir-Bel 25.03.2025 16:00:00 - 30.04.2025 23:59:00
Belegfrist: Abmeldung SozArb 01.05.2025 - 19.07.2025 23:59:59
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Do. 10:00 bis 13:00 woch 07.04.2011 bis 23.06.2011  018 Prof. Dr. B. Thoma     21.04.2011: Raumänderung: Raum 234!
12.05.2011: Ausfall
17.06.2011: Ausfall wegen Blockwoche
50
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Do. 10:00 bis 13:00 Einzel am 21.04.2011 234 Prof. Dr. B. Thoma       50
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Do. 10:00 bis 13:00 woch 30.06.2011 bis 14.07.2011  018 Prof. Dr. B. Thoma     07.07.2011: kein Ausfall: Exkursion Strafgericht Moabit, 9.00 Uhr, Hinweis auf gelben Zettel am Eingang beachten! 50
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Do. 10:00 bis 13:00 Einzel am 07.07.2011 ausserhalb- ausserhalb Prof. Dr. B. Thoma       50
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Di. 12:00 bis 15:00 woch 12.04.2011 bis 12.07.2011  225 Prof. Dr. I. Dernedde     14.06.2011: Ausfall wegen Blockwoche 50
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Mi. 18:00 bis 21:00 woch 13.04.2011 bis 13.07.2011  121a E. Judis     13.04.2011: Ausfall 50
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Mi. 14:00 bis 17:00 woch 13.04.2011 bis 13.07.2011  018     13.7.11: Klausur 20.04.2011: Raum-/Zeitänderung: 15.00 bis18.00 Uhr, Raum 235!
04.05.2011: Raumänderung: Raum 301!
15.06.2011: Ausfall wegen Blockwoche
22.06.2011: Raumänderung: Raum 301!
50
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Mi. 15:00 bis 18:00 Einzel am 20.04.2011 235         50
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Mi. 14:00 bis 17:00 Einzel am 04.05.2011 301         50
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Mi. 14:00 bis 17:00 Einzel am 22.06.2011 301         10
Gruppe 4. Gruppe:
Studiengänge
Abschluss Studiengang Semester Prüfungsversion
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit - 2004
Bachelor of Arts B.A. Soziale Arbeit 1 - 2008
Inhalt
Kommentar

1. Gruppe - Thoma

Rechtskenntnisse sind in der Praxis der Sozialen Arbeit wichtig um professionelle Interessenvertretung für Klient_innen leisten zu können. Konkrete Kenntnisse von sozialen Rechten, Leistungsansprüchen gegenüber Behörden, Möglichkeiten gegen staatliche Eingriffe und Rechtsverletzungen oder Diskriminerungen vorzugehen, sind wichtige tools im Berufsalltag der Sozialarbeiter_innen. Dieses Verständnis des „ Social Advocay" verstanden als Soziale Anwaltschaft wird in der Veranstaltung vermittelt. Sie sollen lernen die Rechtsverletzungen und Diskriminierungen zu erkennen,  die Interessen der Betroffenen wahrzunehmen, zu formulieren, zu vertreten und sich aktiv „ anwaltlich" als SozialarbeiterInnen einzumischen, d.h. konkrete Hilfsstrategien der rechtlichen Intervention zu entwickeln. Theoretische Grundlage ist das Konzept der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession ( Staub-Bernasconi). Anhand von Fällen aus der Praxis werden soziale Sachverhalte in Rechtsfragen übersetzt und gemeinsam gelöst. Es sollen auch konkrete Rechtsberatungen eingeübt werden, denn durch eine Reform des Rechtsberatungsgesetzes von 2005  wurden entsprechende Beratungsmöglichkeiten durch SozialarbeiterInnen in fast allen Handlungs- und Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit neu eröffnet und damit die  Rahmenbedingungen einer Sozialen Arbeit als „ social advocacy" verbessert.

Gesetzestext in Veranstaltung erforderlich:

Stascheit, Ulrich: Gesetze für soziale Berufe, neuste Auflage, Nomos (~ € 25).

Literaturempfehlung:

Kievel/Knösel/Marx: Einführung in das Recht für soziale Berufe, 6. Aufl., Luchterhand

 

2. Gruppe - Dernedde

Die Studierenden lernen die Bedeutung des Rechts für die Soziale Arbeit kennen. Es soll deutlich werden, dass Klienten nur wirksam geholfen werden kann, wenn ihre Rechte gewahrt und zustehende Leistungen beansprucht werden. Behandelt werden Menschen- und Grundrechte, die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips, es gibt einen Überblick über relevante Vorschriften aus dem BGB wie Minderjährigenrecht, Aufsichtspflichten, Haftungsrecht und Schadensersatz. Grundlagen des Vertragsrechts werden behandelt, zudem werden erste Einblicke in das Recht der Sozialgesetzbücher und des Sozialdatenschutzes gegeben.

 

3. Gruppe  -  Judis

-Rechtsquellen und Methode zur Rechtsanwendung;

-Grundzüge des Staats- und Verfassungsrechts;

-Grundrechte und Strukturprinzipien der Verfassung;

-Grundzüge des Verwaltungsrechts, des -verfahrensrechts und des -prozeßrechts mit sozialrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bezügen

-Grundzüge des Zivilrechts und des Zivilprozessrechts mit arbeitsrechtlichen und arbeitsprozessrechtlichen sowie familienrechtlichen Bezügen

 

4. Gruppe - Lippert

In Rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit (Unit 1) wird ein Basiswissen zu Rechtsordnung, Funktion und Ziel des Rechts vermittelt, so dass die Studierenden die rechtswissenschaftliche Arbeitsmethode bzw. Gesetzesanwendung sowie die Relevanz des Rechts im Bereich der Sozialen Arbeit kennenlernen. Für die sinnvolle Arbeit ist das Mitbringen eines Grundgesetzes und eines BGB unabdingbar, da ansonsten die Grundzüge des Verfassungsrechts und des Privatrechts nicht verstanden werden können. Auch aktuelle rechtliche Themen werden anhand von Fallarbeit behandelt.

Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2011 , Aktuelles Semester: SoSe 2025
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